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Posts Tagged ‘Auftrag Rache’

Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Firma Wild Bunch Germany GmbH – „Auftrag Rache“

Dienstag, August 23rd, 2011

Die verschickt über die & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Zahlungsaufforderungen. In den Schreiben wird die Zahlung eines Betrages von 1505,19 Euro gefordert.

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:             

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SKW Schwarz Rechtsanwälte – Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Dienstag, November 30th, 2010

Die mahnt über die Kanzlei Schwarz Rechtsanwälte den Film “” ab. Die fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 380,00 EUR.

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Rechtsanwälte SKW Schwarz – Wild Bunch Germany GmbH – „Auftrag Rache“ -Film

Dienstag, November 9th, 2010

Die GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Schwarz Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 380,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Schwarz Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „“ (Film)

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Die Kanzlei aus München mahnt für die den Film „“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.

Die sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma . In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma wie folgt:

„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“

 

Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma Logistep festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Die Kanzlei Schwarz Rechtsanwälte mahnt für die GmbH den Film “” ab. Gefordert werden 380 EUR.

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