Die Widerrfsbleherung gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen und ist in der Theorie vermeintlich einfach zuhandhaben, in der Paaxis aber dafür umso häufiger relevant, wenn es um Streitigkeiten nicht nur zwischen Verkäufer und Käufer geht, sondern auch zwischen Verkäufern. In der letzteren Konstellation ist es häufig das Problem der unzulässigen Einschränkung des Widerrufsrechts des Verbrauchers, welches eine Wettbewerbsverletzung darstellt und als solche auch zu Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen führt, für den dann abmahnenden Wettbewerber.
Gerichtliche Entscheidungen in diesem Bereich gibt es entsprechend auch schon in größerer Anzahl. Hier nur ein kleiner Auszug der als unzulässig (weil als über das gesetzlich Zulässige einschränkend) erachteten Fälle:
Ausschluss des Widerrufsrechts bei
- Verkauf von PKW-Kompletträdern, also Reigen mit Felge (nicht individuell angefertigt)
- Verkauf von Computern (regelmäßig auch nicht individuell angefertigt)
- Verkauf von Cognac (kein Lebensmittel des täglichen Bedarfs, nicht schnell verderblich)
- Lieferung von Software in nicht “versiegelten” (sondern eventuell nureingschweißten oder mit Klebestreifen verklebten) Verpackungen
- Kosmetika, selbst dann, wenn diese geöffnet wurden
…
Hieran kann man schon erkennen, dass es duchaus immer wieder und in verschiedensten Bereichen Fragestellugen und auch Auseinandersetzungen darüber gibt, ob eine Einschränkung eines Widerrufsrechts gegenüber Verbrauchern zulässig ist oder nicht.
In der Folge ergeben sich auch immer wieder Auseinandersetzungen, die nicht sleten gerichtlich enden.
Der Unternehmer sollte sich überlegen, ob er die für ihn oftamsl wirtschaftlich belastenden Rücksendungen nicht über die Nutzungs- bzw. Wertersatzoptionen reguliert, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – über die auch belehrt werden muss – möglich ist.
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zur wettbewerbsrechtlich sicheren Gestaltung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten.
Unsere Kanzlei bearbeitet unter anderem insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Fälle, wie auch solche aus dem Bereich des Urheberrechts.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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