Nach Axel Gronen enthält das eBay Rechtsportal alte und unvollständige Informationen.
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eBay Rechtsportal soll alte und unvollständige Infos enthalten
Montag, August 2nd, 2010Auseinandersetzung Axel Gronen und Rechtsanwalt Andreas Gerstel
Freitag, November 13th, 2009Rechtsanwalt Andreas Gerstel, über den wir bereits in unserem Blog berichtet haben, informiert über seine Auseinandersetzung mit Axel Gronen inklusive Links auf Mails, die beide ausgetauscht haben.
Auseinandersetzung Hagen Hild – Axel Gronen
Samstag, November 7th, 2009Uns liegt ein Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 06.11.2009 vor. Nach diesem Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wird Herrn Axel Gronen verboten, nachstehende Äußerungen zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen:
- “Ermittlungsverfahren gegen RA Hagen Hild, Augsburg”
- “Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat unter dem Aktenzeichen 400 Js 135048/09 gegen Rechtsanwalt Hagen Hild von der Kanzlei Hild & Kollegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.”
Die Verbotsverfügung des Landgerichts Hamburg enthält noch weitere Aussagen, die Herr Axel Gronen, Betreiber der Internetseite www.wortfilter.de, nicht mehr äußern darf.
Als Streitwert setzte das Gericht einen Betrag von 50.000,00 € an.
Auseinandersetzung zwischen Rechtsanwalt Hagen Hild und Axel Gronen
Freitag, November 6th, 2009Axel Gronen berichtet über Rechtsanwalt Hagen Hild. Auf Wunsch des Kollegen Hild haben wir den direkten Link auf den Beitrag (der mittlerweile wegen einer einstweiligen Verfügung entfernt ist, 07.11.2009) entfernt.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist wohl die einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Hild gegen Axel Gronen erwirkt hat.
Abmahnung Waldemar Diegel
Mittwoch, August 5th, 2009Unter wortfilter.de wird von Herrn Axel Gronen berichtet, dass Herr Waldemar Diegel abgemahnt hat. Es ging um Verstöße bei einer Widerrufsbelehrung.
Seltsame Abmahnwarnung Axel Gronen
Freitag, Juli 17th, 2009In diesem eBay-Forum wird berichtet, dass Herr Axel Gronen von www.wortfilter.de zurzeit per E-Mail eBay-Händler anschreibt und auf eine angebliche Abmahngefährdung ihres eBay-Angebotes hinweist. Hintergrund dieser Anschreiben, die auch in diesem eBay-Forum bewertet werden, ist eine rechtliche Besonderheit der Angebote im WAP-Format.
Hier besteht die Besonderheit, dass die Widerrufsbelehrung, die AGB sowie das Impressum in der WAP-Ansicht nicht korrekt angezeigt werden, wenn diese nicht in der von eBay dafür vorgesehenen Rubrik eingestellt wurden. Dies könnte theoretisch dazu führen, dass der Verbraucher einen Vertrag über das Internet-Portal eBay abschließt, obwohl er nicht die erforderlichen Pflichtbelehrungen erhalten hat. Ob dies einen abmahnfähigen Verstoß darstellt, ist nicht geklärt.
In unserer Kanzlei sind bislang keine Abmahnungen aus diesem Bereich in Bezug auf diese aktuelle WAP-Formulierung bekannt.
Zur besseren Übersicht über die Problematik haben wir einige Links einmal für Sie zusammengestellt:
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?messageID=9432892&tstart=0
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=306527
http://sewoma.de/berlinblawg/2009/07/15/sevriens/wap-abmahnung-ebay/
http://www.shopanbieter.de/news/archives/2090-Achtung-eBay-Haendler-Abmahngefahr-WAP-Version.html
http://www.datamare.de/ebay-wap-abmahnung.htm
http://abmahnung-blog.de/tag/wap
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/andreas-gerstel-8335009/blog/15/5719/abmahngefahr-wap-ebay.de













