Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH & Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente
Abgemahntes Werk: „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH & Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente
Abgemahntes Werk: „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“
Tags: Bente, New Moon - biss zur Mittagsstunde, Tele München Fernseh GmbH, Ulrich Bente
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Auch im Juni mahnt Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente aus Berlin für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Es geht u.a. um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Februar 2010 erfolgt sein.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 956,00. Die € 956,00 setzen sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 zusammen.
Immer wieder überraschend ist der Umstand, dass nach unserer Kenntnis als einzige Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Bente für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorlegt, die eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Hier wird ganz gezielt versucht, ein erhebliches Bedrohungspotenzial zu schaffen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sowohl richtig mit dem Unterlassungsanspruch als auch mit dem Zahlungsanspruch umzugehen.
Tags: Bente, Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH
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Auch im Mai mahnt die Kanzlei Dr. Ulrich Bente aus Berlin weiterhin fleißig für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Nach wie vor geht es um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.
Bezüglich der Begrenzung in § 97 a Abs. 2 UrhG wird auf ein angeblich aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 11.11.2009 (Az.: 142 C 14130/09) verwiesen. Allerdings wird schön verschwiegen, dass es mittlerweile auch eine Bundesgerichtshofsrechtsprechung zu dieser Frage gibt. Hier liegt allerdings zurzeit nur eine Pressemitteilung vor. Es bleibt abzuwarten, wie im Einzelnen der Bundesgerichtshof seinen Hinweis begründet, dass die 100-Euro-Grenze auf urheberrechtliche Abmahnungen anzuwenden ist.
Unbeeindruckt davon verlangt die Kanzlei Dr. Bente eine Zahlung in Höhe von € 956,00, die sich aus Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 und einen Schadensersatz in Höhe von € 450,00 zusammensetzt.
Nach wie vor ist die Kanzlei Dr. Bente die einzige Abmahnkanzlei, die auch einen Online-Portal-Zugang mit der Möglichkeit einer Sofort-Überweisung bietet.
All das sollte Sie nicht dazu verführen, unüberlegt zu unterschreiben und zu zahlen.
Tags: Bente, Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH
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