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Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente – Tele München Fernseh GmbH & Produktionsgesellschaft – „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“

Dienstag, Januar 25th, 2011

Rechteinhaber:                      &  Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:           Rechtsanwalt Dr.

Abgemahntes Werk:               „

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Auch im Juni mahnt Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich aus Berlin für die & Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Es geht u.a. um den Film „“.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Februar 2010 erfolgt sein.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 956,00. Die € 956,00 setzen sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 zusammen.

Immer wieder überraschend ist der Umstand, dass nach unserer Kenntnis als einzige Kanzlei Rechtsanwalt Dr.  für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorlegt, die eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Hier wird ganz gezielt versucht, ein erhebliches Bedrohungspotenzial zu schaffen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sowohl richtig mit dem Unterlassungsanspruch als auch mit dem Zahlungsanspruch umzugehen.

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Donnerstag, Mai 27th, 2010

Auch im Mai mahnt die Kanzlei Dr.  aus Berlin weiterhin fleißig für die + Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Nach wie vor geht es um den Film „“.

Bezüglich der Begrenzung in § 97 a Abs. 2 UrhG wird auf ein angeblich aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 11.11.2009 (Az.: 142 C 14130/09) verwiesen. Allerdings wird schön verschwiegen, dass es mittlerweile auch eine Bundesgerichtshofsrechtsprechung zu dieser Frage gibt. Hier liegt allerdings zurzeit nur eine Pressemitteilung vor. Es bleibt abzuwarten, wie im Einzelnen der Bundesgerichtshof seinen Hinweis begründet, dass die 100-Euro-Grenze auf urheberrechtliche Abmahnungen anzuwenden ist.

Unbeeindruckt davon verlangt die Kanzlei Dr.  eine Zahlung in Höhe von € 956,00, die sich aus Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 und einen Schadensersatz in Höhe von € 450,00 zusammensetzt.

Nach wie vor ist die Kanzlei Dr.  die einzige Abmahnkanzlei, die auch einen Online-Portal-Zugang mit der Möglichkeit einer Sofort-Überweisung bietet.

All das sollte Sie nicht dazu verführen, unüberlegt zu unterschreiben und zu zahlen.

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