Posts Tagged ‘Beratung’

Missbrauch des “Olaf-Tank-Briefkopfes” – unbegründete Zahlungsaufforderungen

Dienstag, Mai 18th, 2010

Wir haben erfahren, dass Schreiben versandt werden, die zwar den Briefkopf des Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnabrück tragen, jedoch nicht von diesem stammen.

Im konkreten Fall wurden wir aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von insgesamt 138,- Euro zu einem bestimmten Aktenzeichen zu leisten, um damit angebliche Ansprüche aufgrund der Anmeldung auf einer Internetseite der Antassia GmbH und der Inanspruchnahme von dortigen Leistungen abzugelten.

Die Summe setzte sich demnach aus 96,- Euro für die Leistung der Gegenseite und sodann weiteren Mahn- und Anwaltskosten zusammen.

Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Tank erbrachte dann die Information, dass augenscheinlich mehrfach solche Schreiben auch von Dritten versandt werden, die damit den Adreassaten dazu auffordern, Überweisungen vorzunehmen.

Es gilt genau zu prüfen, ob man überhaupt einen Vertrag geschlossen hat und sodann, ob daraus auch die geltend geamchten Ansprüche resultieren können, BEVOR man reagiert.

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Die fünf Menschen, die Dir im Himmel begegnen

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Die Kanzlei Lihl mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen Rechte der EuroVideo Bildprogramm GmbH an dem Werk “Die fünf Menschen, die Dir im Himmel begegnen ab.

Der Adressat der Abmahnung wird einerseits dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, andererseits zudem eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro als Vergleichsbetrag zu leisten. Damit soll die Sache erledigt werden können.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die die abmahnende Seite versendet, ohne Kenntnisse davon zu unterzeichnen, was es für Reaktionsmöglichkeiten gibt und welche Chancen und Risiken damit jeweils verbunden sind.

Gerne beraten wir Sie insoweit.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung DJ Sequenza – Rhythm Of Love – Various Artists/ Dream Dance Vol. 55″ durch GSDR GmbH über Kornmeier und Partner

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Derzeit versendet die Kanzlei Kornmeier und Partner Abmahnungen im Auftrage der GSDR GmbH.

Bei einer solchen Abmahnung geht es dann beispielsweise um angebliche Verletzungen an Rechten betreffend des Liedes “Rhythm Of Love” des Interpreten “DJ Sequenza”.

Das Werk soll im konkreten Fall auf dem Sampler “Dream Dance Vol 55″ vorhanden gewesen und Gegenstand einer Verletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen in einer peer-to-peer- Tauschbörse gewesen sein.

Weil jedoch eine Berechtigung zum öffentlich Zugägnlichmachen auf diesem Wege nicht vorliegt oder zum angeblichen Verstoßzeitpunkt vorgelegen hat, ist derjenige, der “erwischt” wurde, anerkanntermaßen aber zudem auch derjenige, dessen Anschluss genutzt wurde, gehalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit eine Verpflichtung für die Zukunft einzugehen, eine solche Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.

Es ist allerdings nicht dazu zu raten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die der Abmahner jeweils mit übersendet, da darin regelmäßig auch die Übernahme der Kosten für die Abmahnung versprochen wird. Teileise finden sich in den vorformulierten Unterlassugserklärungen einiger Abmahner auch Formulierungen, die direkt besagen, dass der Unmterzeichnende auch der Verletzer ist.

Im konkreten Fall der Abmahnung zum Werk “DJ Sequenza – Rhythm Of Love” der GSDR GmbH wird von Seiten der Kanzlei Kornmeier auch noch dazu aufgefordert, eine Vergleichszahlung in Höhe von 450,- Euro zu leisten.

Gerne informieren wir Sie weiterhin zunächst über Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken sowie die Kosten, die bei einer Vertretung durch uns entstehen würden.

Feil Rechtsanwälte, Tel.

0800 / 100 41 04

oder per Email

boenig@recht-freundlich.de

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Maniax Media Ltd. – Rechtsanwalt Lihl – Poppsternchen Vol. 2

Dienstag, Mai 11th, 2010

Das Filmwerk Poppsternchen Vol. 2 ist ausweislich einer Abmahung, die für die Maniax Media Ltd. durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl ausgesprochen wurde Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden, weil es in Tauschbörsen im Internet ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Unter anderem unter Angabe von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie des Dateinamens wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem einen Vergleich einzugehen, der auf dem Angebot basiert, die Angelegenheit gegen eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro zu leisten.

Wir raten davon ab, eine Unterschrift zu leisten, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Optionen welche Risiken und/ oder Chancen bieten.

Gerne informieren wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, Tel.

0800 / 100 41 04

oder per Email

boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung für “Deadline – Stell Dich Deiner Angst”

Dienstag, Mai 11th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Deadline – Stell Dich Deiner Angst” ab, an wechem die Firma Euro Video Bildprogramm GmbH die entsprechenden Rechte halten soll.

Gegenstand der Abmahnung ist das angebliche öffentliche Zugänglichmachen in einer Internettauschbörse, was durch die Rechteinhaberin bzw. durch ein von dort beauftragtes Antipiracy Unternehmen festgestellt worden sein soll.

Neben einer Reihe von Ausführungen zu den angeblichen Haftungsgründen findet sich in dem Schreiben auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- Verpflichtungserklärung. Diese Erklärung ist dem Schreiben zudem direkt beigefügt.

Es soll – neben der abzugebenden Erklärung – auch eine Vergleichzahlung in Höhe von 475,- Euro geleistet werden, womit die Angelegeneheit sodann beendet werden könnte.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung werden gleichlaufende Fristen gesetzt, die im konkreten Fall 11 Tage betragen. Diese Fristen mögen zunächst kurz erscheinen, stellen sich jedoch im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien als nicht die kürzesten dar.

Wir raten davon ab, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da damit auch auch direkt eine Zahlungsverpflichtung übernommen würde, von der nicht klar ist, ob diese überhaupt so besteht.

Jedenfalls sollten Sie sich  VOR einer REAKTION gegenüber der Abmahnerseite über die Möglichkeiten und Risiken informieren, die mit einer Reaktion verbunden sein können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Milk – Abmahnung – Constantin Film Verleih

Mittwoch, April 28th, 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit wieder angebliche Vertsöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Milk” ab.

Der Film soll von dem Adressaten des Abmahnschreibens in einer Tauschbörse öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, ohne dass dieser die notwendigen Rechte gehabt hätte.

In der Folge werden mit dem Schreiben sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche behauptet und geltend gemacht.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefrodert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Betrag in Höhe von 956,- Euro zu bezahlen, um damit die Angelegenheit endgültig zu erledigen.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Wir raten dringend dazu, sich zunächst über die Reaktionsoptionen und die damit evtl. verbundenen Risiken zu informieren,  BEVOR Sie gegenüber der abmahnenden Seite reagieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im Internet anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene Marke bestehen kann. Nur der Inhaber der Marke darf danach entscheiden, welche Artikel mit der Marke gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen Gegenstandswert in Höhe von 50.000 Euro), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung wg. Verletzung von Rechten am Werk “Humanoid” der Gruppe Tokio Hotel

Samstag, Februar 6th, 2010

Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: feil@recht-freundlich.de

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Anwaltliche Beratung und/oder Vertretung bei Abmahnungen oder Nichtbeachtung einer Abmahnung

Mittwoch, Dezember 9th, 2009

Oft erhalten wir Meldungen in denen beschrieben wird wie ein Anwalt  (Hausanwalt, Anwalt in der Nähe, o.Ä) falsch beraten hat, z.B. nicht reagieren. Auf Abmahnungen nicht zu reagieren ist „das Schlimmste, was man tun kann“, denn es wird regelmäßig teurer (manchmal sogar viel teurer). Wenn der abmahnende Anwalt ein 2. Schreiben schicken sollte, bevor er eine einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht erwirkt, ist das eher eine Ausnahme.

Im Regelfall wird der abmahnende Anwalt sofort eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht erwirken, und da vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht, ist der Abgemahnte nun auch gezwungen, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. In dem Fall sind kommen dann erhebliche Kosten auf den Abgemahnten zu, so z.B. Abmahnkosten, Prozesskosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des eigenen Anwalts, Reisekosten und Gerichtskosten.

Quelle:  Newsletter abmahnwelle.de

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Abmahnung electronicland24.de

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma electronicland24.de zur Begutachtung vorgelegt. Darin wurde unserer Mandantschaft die angeblich wettbewerbswidrige Nutzung der Klausel „Unsere Angebote sind freibleibend” vorgeworfen. Als Gegenstandswert wurden € 10.000,00 angesetzt.

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Michael Schacht und Abmahnung – Beratungsmandat

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Wir haben einen Mandanten telefonisch beraten, der von Herrn Michael Schacht abgemahnt wurde. Wir können zurzeit (noch nicht) abschätzen, ob es sich um einen Mehrfachabmahner oder Vielfachabmahner handelt. Auch ist im Moment nicht absehbar, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.

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Haydar Altinok und weitere Abmahnung

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung von Herrn Haydar Altinok vorgelegt. In dieser Abmahung bietet Herr Altinok gleich einen außergerichtlichen Vergleich zu einem Preis von 200,00 EUR an. Das ist offensichtlich von den Vielfachabmahnungen im Bereich Urheberrecht abgeschaut. Wir finden das im Bereich des Wettbewerbsrecht “ungewöhnlich”. Es scheint auf jeden Fall mehrere Abmahnung zu geben.

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Abmahnung Haydar Altinok

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Im Rahmen einer aktuellen Beratung wird uns eine Abmahnung von Herrn Haydar Altinok vorgelegt. Herr Altinok macht wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Ungewöhnlich ist, dass die geschäftlichen Aktivitäten des Herrn Altinok nicht weiter dargelegt werden. Hier bestehen aus unserer Sicht Zweifel, ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Ein Pauschalangebot zur Abwehr von Abmahungen: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

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