Die Firma bett1.de GmbH hat eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Zahlungsklage, die vor dem Landgericht Berlin gegen einen Wettbewerber anhängig gemacht wurde und die angeblich rechtswidrige Werbung mit Testergebnissen zum Inhalt hatte, ohne weitere Begründung zurückgenommen.
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Posts Tagged ‘bett1.de GmbH’
bett1.de GmbH – Klage zurückgenommen
Freitag, August 7th, 2009Update Abmahnung bett1.de GmbH
Mittwoch, Mai 20th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandates wird uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma bett1.de GmbH vorgelegt. Gerügt werden angebliche Verstöße bei der Bewerbung von Matratzen. Als Gegenstandswert werden 50.000 € angesetzt.
Abmahnung bett1.de GmbH – Update
Donnerstag, Februar 26th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der bett1.de GmbH vorgelegt. Auch hier geht es um die Veröffentlichung von Testergebnissen.
Als Gegenstandswert werden 30.000,00 EUR angesetzt.
Abmahnung bett1.de GmbH – Update
Donnerstag, Februar 26th, 2009Uns wird eine Abmahnung der bett1.de GmbH überreicht. es geht – wie so häufig – um angeblich fehlerhafte Veröffentlichungen von Testergebnissen.
Danke für die Übersendung der Abmahnung.
Abmahnung bett1.de GmbH – Die Nächste
Donnerstag, Februar 19th, 2009Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der bett1.de GmbH vorgelegt. Auch in dieser Abmahnung geht es – wie nicht anders zu erwarten war – um das Thema “Testberichte”.
Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird eine Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 84 O 122/08) vorgelegt. Danach hat das Landgericht Köln bei fehlerhaften Testberichten eine einstweilige Verfügung erlassen und einen Gegenstandswert von 25.000,00 EUR festgesetzt. Eine teure Angelegenheit für einen Verstoß.
Abmahnung bett1.de GmbH
Montag, Februar 16th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der bett1.de GmbH vorgelegt. Die bett1.de GmbH wird wie die Starbett GmbH durch die Kanzlei Jaschinski Biere Brexl aus Berlin vertreten. Beide Unternehmen fallen durch Vielfachabmahnungen auf.
In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um fehlerhafte Werbung mit Testergebnissen .
Uns wundert, dass bei der Abmahntätigkeit bisher offensichtlich rechtswidrige AGB-Formulierungen ungeahndet geblieben sind. Hier wäre ein Ansatzpunkt für eine Gegenabmahnung.
bett1.de GmbH und Abmahnung – Ein Bericht
Samstag, Januar 24th, 2009Wir haben für einen Mandanten im Internet recherchiert. In Foren wird berichtet, dass die bett1.de GmbH Abmahnungen übersandt hat. Dies wurde uns auch in Telefonaten bestätigt. Wir können zurzeit (noch nicht) abschätzen, ob es sich um einen Mehrfachabmahner oder Vielfachabmahner handelt. Auch ist im Moment nicht absehbar, ob Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.
Ein Pauschalangebot zur Abwehr von Abmahungen: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html













