Aus den German Top 100 Single Charts wird derzeit der Titel „Fackeln im Wind“ von Bushido, oder besser Herr Anis Mohamed Ferchichi, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, abgemahnt. Er lässt die Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe verschicken. In einer Abmahnung aus Anfang August geht es um einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Ende Juni 2010.
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Abmahnung Bushido – Fackeln im Wind
Dienstag, August 17th, 2010Abmahnung ersguterjunge GmbH – Bushido – Das alles ist Deutschland
Dienstag, August 17th, 2010Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt auch unter dem Namen Bushido, mahnt unter der Bezeichnung nicht nur unter seinem eigenen Namen ab, sondern auch unter der Firma ersguterjunge GmbH. Die ersguterjunge GmbH wird dabei durch Anis Mohamed Ferchichi, alias Bushido, vertreten.
Sowohl bei den Eigenabmahnungen von Bushido als auch den Abmahnungen von der Firma ersguterjunge GmbH tritt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe auf.
Abgemahnter Titel “Das alles ist Deutschland” aus German Top 100
Aktuell wird der Titel „Das alles ist Deutschland“ abgemahnt. Dieser soll sich auf den German Top 100 Single Charts vom 21.06.2010 befinden.
Der Urheberrechtsverstoß soll im Juli 2010 angeblich erfolgt sein. Im August lag schon die Abmahnung vor. Hier sind die Zeitabläufe sehr zügig.
Neues im August: Abmahnung Bushido – Fackeln im Wind
Dienstag, August 10th, 2010Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido im August den Song “Fackeln im Wind” ab. Dieser Titel befindet sich auf dem Chart-Container “German Top 100 Single Charts”.
Abmahnung Ersguterjunge GmbH – Das alles ist Deutschland
Montag, August 9th, 2010Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für die Ersguterjunge GmbH ab. Geschäftsführer der Ersguterjunge GmbH ist Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido. Abgemahnt wird unter andererm “Fler feat. Bushido – Das alles ist Deutschland”.
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Abmahnung Bushido – Alles wird gut – Bravo Hits 68
Dienstag, Juni 22nd, 2010Bei den Abmahnungen, die Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, aussprechen lässt, wird den Betroffenen vorgerechnet, welche Kosten entstehen können. Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe geht dabei in der Abmahnung von einem Streitwert von mindestens € 6.000,00 bei einem einzigen Musikwerk/Tonaufnahme aus. Dies ist eher ein geringerer Betrag. Andere Kanzleien setzen hier ganz andere Beträge an.
Dann wird am Schluss der Abmahnung die Möglichkeit eingeräumt, Fragen über eine Rufnummer zu stellen. Hiervon ist nach unserer Einschätzung dringend abzuraten. Wir haben schon häufig Mandanten gehabt, die mit telefonischen Auskünften ihre rechtliche Position erheblich verschlechtert haben.
Abmahnung Bushido – Alles wird gut – BRAVO Hits 68
Donnerstag, Juni 17th, 2010Auch im Juni wird Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi nicht müde, abzumahnen. Zurzeit werden u.a. Urheberrechtsverstöße aus März 2010 abgemahnt. Aktuell geht es um den Titel „Alles wird gut“, der sich auf dem Chart-Container BRAVO Hits 68 befindet.
Auch Bushido versucht, mit kurzen Fristen Druck auf Abgemahnte auszuüben.
Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ist eine der wenigen Kanzleien, die in den Entwürfen der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt sind, auch eine salvatorische Klausel aufnehmen. Hier scheint offensichtlich auch ein starkes Absicherungsbedürfnis zu bestehen. Bei drei Regelungen in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist die salvatorische Klausel bald länger als der gesamte Text der Erklärung.
Abmahnung Bushido – Ferchichi – Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Donnerstag, März 25th, 2010Auch im März mahnt Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ab. Zurzeit werden u.a. Titel aus dem Chart-Container BRAVO Hits Vol. 67 abgemahnt. Die angeblichen Urheberrechtsverstöße stammen teilweise aus November 2009. Betroffen ist beispielsweise der Titel „Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance/zu Gangsta“
In der Abmahnung heißt es u.a.:
”Unser Mandant hat daher gegen Sie nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung Ihres rechtswidrigen Handelns, zumal er an der Auswertung der von ihm rechtswidrig angebotenen Tonaufnahme/Musikwerke wirtschaftlich beteiligt ist.“
Dieser Satz ergibt nicht wirklich einen Sinn. Es erschließt sich nicht, was mit der wirtschaftlichen Beteiligung und der „Auswertung“ gemeint ist. Vorgeworfen wird den Angemahnten, dass sie die Datei öffentlich zugänglich gemacht haben. Allerdings wird nur sehr allgemein darauf verwiesen, dass dies im Rahmen einer so genannten „Internet-Tauschbörse“ erfolgt sein soll. Nähere Daten, beispielsweise über welche Art der Tauschbörse ein angebliches Angebot erfolgt sein soll, werden nicht dargelegt.
Auch wird nur allgemein formuliert, dass ein angeblicher Verstoß festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert wurde. Wer dies festgestellt hat und wie die Beweise aussehen, bleibt auch ein Geheimnis von Bushido.
In der Abmahnung wird dann weiter gefordert, dass der Abgemahnte sein rechtswidriges Verhalten unterlässt (wenn er dieses überhaupt begangen hat), und dass Auskunft über die Herkunft der angebotenen Tonaufnahmen erteilt werden soll. Nach unserer Erfahrung werden diese Auskunftsansprüche allerdings nicht weiter verfolgt. Der Verweis auf „angemessene Lizenzgebühren“, die der Abgemahnte zu zahlen hat, ist auch wenig spezifisch. Daher lässt sich für den Betroffenen nicht im Einzelnen nachvollziehen, wie dann die Kanzlei auf eine Summe von 350,00 € als „Vergleichsbetrag“ kommt.
Immerhin gibt es die Möglichkeit, telefonisch Kontakt mit den abmahnenden Anwälten aufzunehmen. Wir haben in unserer Praxis mittlerweile auch schon Abmahnungen gesehen, die dies ausdrücklich abwehren. Allerdings sehen wir bei telefonischen Kontaktaufnahmen mit den abmahnenden Anwälten eher die Gefahr, dass juristisch relevante Informationen weitergegeben werden, die dann zukünftig gegen die Betroffenen verwandt werden. In Telefonaten haben uns die abmahnenden Rechtsanwälte schon häufiger sehr detailliert sagen können, was im Vorfeld unserer Beauftragung unsere Mandanten zu welchem Zeitpunkt genau gesagt haben. Daher ist bei telefonischen Kontaktaufnahmen große Vorsicht angeraten oder diese sollten eher den anwaltlichen Vertretern überlassen werden.
Abmahnungen Bushido März 2010
Mittwoch, März 24th, 2010Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, weiterhin ab. Mittlerweile werden auch angebliche Verstöße aus Februar 2010 abgemahnt. Unter anderem der Titel „Zeiten ändern Dich“ ist Thema und Bestandteil von Abmahnungen. Gefordert werden 700,00 € als „Vergleichsbetrag“. Vorsicht ist bei der im Entwurf beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angezeigt. Hier soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € versprochen werden. hier besteht nach unserer Einschätzung Änderungsbedarf. Der Abmahnung ist eine Vollmacht vom 07.08.2009 beigefügt, die sehr umfassend für viele Angelegenheiten gilt. Beispielsweise ist in der Vollmacht der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe das Recht eingeräumt, „sämtliche Verstöße“ Dritter wegen zustehender Urheber- und Leistungsschutzrechte zu verfolgen. Dies wird offensichtlich auch nicht mehr eingegrenzt, sondern hier liegt eine Art „Generalvollmacht“ für die Kanzlei hinsichtlich ihrer Abmahntätigkeiten vor.
Abmahnung Anis Mohamed Ferchichi – Bushido
Dienstag, Dezember 8th, 2009Uns liegt eine aktuelle Abmahnung von Bushido, alias Anis Mohamed Ferchichi, vor. Dieser wird vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe.
Es geht um die German Top 100 Single Charts. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe fordert einen „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 350,00 €.
Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Dort soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € zugestanden werden. Davon ist dringend abzuraten.
Abmahnung Bushido prod. Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten
Montag, November 16th, 2009Aktuell mahnt Bushido das Werk “Bushido prod. Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten” ab, wie wir gerade aus einem Beratungsgespräch erfahren haben. Bushido wird vertreten durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe.
Abmahnung Bushido durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Mittwoch, November 11th, 2009Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Bnidhardt Fiedler Rixen Zerbe, Linden, ausgebracht wurde.
Darin geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werkes “Bushido Heavy Metal Payback”. Gefordert werden durch die Abmahner neben der Unterlassungserklärung auch 800,- Euro, mit denen alle Ansprüche abgegolten sein sollen, die der Abgemahnte mit der Unterschrift aber auch direkt ersteinmal anerkennen soll…
Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/bushido-mahnt-durch-bindhardt-fiedler-rixen-zerbe-ab
Bindhardt Fiedler Zerbe – Richtige Abwehr der Abmahnungen
Montag, September 14th, 2009Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt für Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) und die ersguterjunge GmbH (GF Bushido) ab.
Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten haben, finden Sie hier unseren Kurzratgeber Abmahnung: http://abmahnung-kurzratgeber
Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zur Abwehr von Abmahnungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen die in der Abmahnung vorgebrachten Vorwürfe. Beispielsweise wird die Haftung des Täters und des Anschlussinhabers von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Auch ist zu prüfen, ob die in der Abmahnung in einem zunächst beeindruckend umfangreichen Schreiben geforderten Zahlungen in dieser Höhe berechtigt sind.
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