Das Hörbuch “Stephanie Meyer – Bis(s) zur Mittagsstunde” ist Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Abmahnungen werden im Auftrag der Hörbuch Hamburg HHV GmbH verschickt.
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Abmahnung Waldorf Frommer – Stephanie Meyer – Bis(s) zur Mittagsstunde
Mittwoch, Juni 1st, 2011Tags: Biss zur Mittagsstunde, Hörbuch Hamburg HHV GmbH, Stephanie Meyer, Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Mittwoch, Juli 7th, 2010Auch im Juni mahnt Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente aus Berlin für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Es geht u.a. um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Februar 2010 erfolgt sein.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 956,00. Die € 956,00 setzen sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 zusammen.
Immer wieder überraschend ist der Umstand, dass nach unserer Kenntnis als einzige Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Bente für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorlegt, die eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Hier wird ganz gezielt versucht, ein erhebliches Bedrohungspotenzial zu schaffen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sowohl richtig mit dem Unterlassungsanspruch als auch mit dem Zahlungsanspruch umzugehen.
Tags: Bente, Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Donnerstag, Mai 27th, 2010Auch im Mai mahnt die Kanzlei Dr. Ulrich Bente aus Berlin weiterhin fleißig für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Nach wie vor geht es um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.
Bezüglich der Begrenzung in § 97 a Abs. 2 UrhG wird auf ein angeblich aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 11.11.2009 (Az.: 142 C 14130/09) verwiesen. Allerdings wird schön verschwiegen, dass es mittlerweile auch eine Bundesgerichtshofsrechtsprechung zu dieser Frage gibt. Hier liegt allerdings zurzeit nur eine Pressemitteilung vor. Es bleibt abzuwarten, wie im Einzelnen der Bundesgerichtshof seinen Hinweis begründet, dass die 100-Euro-Grenze auf urheberrechtliche Abmahnungen anzuwenden ist.
Unbeeindruckt davon verlangt die Kanzlei Dr. Bente eine Zahlung in Höhe von € 956,00, die sich aus Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 und einen Schadensersatz in Höhe von € 450,00 zusammensetzt.
Nach wie vor ist die Kanzlei Dr. Bente die einzige Abmahnkanzlei, die auch einen Online-Portal-Zugang mit der Möglichkeit einer Sofort-Überweisung bietet.
All das sollte Sie nicht dazu verführen, unüberlegt zu unterschreiben und zu zahlen.
Tags: Bente, Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Montag, Mai 17th, 2010Die Kanzlei Dr. Ulrich Bente aus Berlin mahnt für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Aktuell geht es um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“. In der Abmahnung sind u.a. Ausführungen zu dem verfassungsgerichtlichen Urteil Vorratsdatenspeicherung enthalten. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine nicht verfassungsgemäße Ausgestaltung des Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 02.03.2010, 1 DvR 256/08 u.a.) zu keiner anderen Bewertung führt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich auf die so genannte Vorratsdatenspeicherung, die für unrechtmäßig erachtet wurde. Hingegen handelt es sich bei den herausgegebenen Daten Ihres Providers nicht um so genannte Vorratsdaten, sondern vielmehr um so genannte Bestands- und Verkehrsdaten. Die Speicherung von Verkehrsdaten ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zulässig, so dass dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Rechtswidrigkeit des durch Sie begangenen Filesharings hat.“
Richtig ist, dass das Urteil des Verfassungsgerichts keinen Vorteil für Abgemahnte darstellt. Richtig ist, dass auf Bestands- und Verkehrsdaten zurückgegriffen wird.
Damit ist nicht ohne weiteres gesagt, dass der Unterlassungsanspruch und auch der Zahlungsanspruch in Höhe von 956,00 € uneingeschränkt durchgesetzt werden können. Hier empfehlen wir auf jeden Fall eine anwaltliche Prüfung.
Tags: Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH, Ulrich Bente
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Donnerstag, April 29th, 2010Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bente aus Berlin vor. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ausgesprochen. Es geht um de Film “New Moon”.
Bei der Abmahnung spart man sich die Anrede (!?), bedruckt trotzdem 22 Seiten Papier. Der angebliche Urheberechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen.
Und um es dem Abgemahnten auch gleich leicht zu machen, kann die geforderte Unterlassungserklärung gliech über die “loogTMS-Funktion” elektronisch abgeben werden! Hinter dieser Alternative ist noch vermekrt, dass dies aus Sicht der Kanzlei der bevorzugte Weg ist.
Achtung! Lassen Sie sich nicht von den angeblichen Vorzügen der elektronischen Abgabe der Unterlassungserklärung beeindrucken. Nach wie vor heißt der Rat:
1. Rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung und die Forderung berechtigt ist,
2. dann kann ggf. über eine geänderte Unterlassungserklärung nachgedacht werden.
Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige rechtliche Prüfung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR vorsieht.
Gefordert werden im übrigen 806,00 EUR.
Nutzen Sie auch am Wochenende die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung per Mail.
http://abmahnung-blog.de/urteile/kostenlose-ersteinschaetzung
Tags: Biss zur Mittagsstunde, Diesselhrost Bente, New Moon, Tele München Fernseh GmbH
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