In einem uns vorliegenden Fall hatte unsere Mandantschaft selber ohne anwaltliche Hilfe eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Das Antwortschreiben der Kanzlei Baumgarten Brandt auf die abgegebene Unterlassungserklärung ist allerdings wenig erfreulich.
Einleitend heißt es, dass die Firma Boll AG die abgegebene Unterlassungserklärung „wohlwollend“ zur Kenntnis genommen hat. Allerdings erhöht sich dann die ursprüngliche Forderung in Höhe von 850,00 € auf nunmehr 1.050,00 €. Auf Basis dieses neuen höheren Betrages will die Boll AG sich nun vergleichen.
Zum Schluss heißt es wie folgt:
„Es liegt auf der Hand, dass unsere Mandantin an unserem ersten Angebot, Zahlung einer Pauschale in Höhe von 850,00 € nicht weiter festhalten konnte, u.a. wegen einer weiteren zeit- und damit kostenintensiven Beschäftigung mit dieser Angelegenheit.“
Dies erstaunt, da man bei dem kurzen zweiten Schreiben nicht wirklich von einem zeit- und kostenintensiven Bearbeiten sprechen kann.