Im Rahmen einer ersten Beratung wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Braune und Partner vorgelegt.
Abgemahnt werden angebliche Wettbewerbsverstöße, die in der Form vorgelegen haben sollen, dass der Abgemahnte zwar als privater Händler im Internet aufgetreten, tatsächlich aber als gewerblicher Händler anzusehen sei.
Als Privater hatte der Betroffene angeblich unter anderem Impressumspflichten nicht erfüllt.
Dies führt dazu, dass nun auch eine Vergütung an die abmahnenden Anwälte gefordert wird, die auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,- Euro errechnet und mithin in Höhe von über 450,- Euro angegeben ist.
Es ist zu beachten, dass es nicht in jedem Fall sinnvoll ist, eine durch die Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In einigen Fällen sollte man hier genau darauf schauen, wie diese Erklärungen formuliert sind, da man sich regelmäßig auf die Laufzeit von 30 Jahren zum dargestellten Unterlassen und auch direkt zur Zahlung der Anwaltsvergütung verpflichtet…
Lassen Sie sich unbedingt vor der Unterschrift beraten!













