Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „Get Shaky“ von Ian Carey abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.
Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.













