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Posts Tagged ‘Bushido’
Montag, Januar 10th, 2011
Herr Anis Mohamed Ferchichi, alias Bushido, schickte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe. Bezüglich ausstehender finanzielle Forderungen meldete sich dann ein Inkassounternehmen mit dem Namen Intrum Justitia GmbH. Nunmehr werden die Forderungen von dem ADIUVO Rechtsanwälte aus Düsseldorf geltend gemacht. Interessant ist, dass sich auch die ADIUVO Rechtsanwälte auf „Dienstleistungsverträge“ beziehen. Unser Mandant kann sich nicht erinnern, einen Dienstleistungsvertrag mit Herrn Bushido abgeschlossen zu haben. Auf rechtliche Einwände und Argumentationen geht die Gegenseite leider nicht weiter ein.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido
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Mittwoch, November 17th, 2010
Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) verschickt über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 700,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Anis Mohamed Ferchichi (Bushido)
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
Abgemahntes Werk: „Zeiten ändern Dich“ von Bushido (Album)
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Zeiten ändern Dich
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Mittwoch, November 10th, 2010
Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) verschickt über die Rechtsanwälte Bindhardt pp. Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 350,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Anis Mohamed Ferchichi (Bushido)
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
Abgemahntes Werk: „Berlins Most Wanted (Bushido, Fler & Kay One): Berlins Most Wanted auf: German Top 100 Single Charts”
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Berlins Most Wanted, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido
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Mittwoch, Oktober 20th, 2010
Nach wie vor werden Titel aus den German Top 100 Single Charts abgemahnt. Unter anderem die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für Herr Anis Mohamed Ferchichi ab. Herr Anis Mohamed Ferchichi ist unter dem Künstlernamen „Bushido“ bekannt. Im Moment werden u.a. angebliche Urheberrechtsverstöße aus August 2010 abgemahnt. Es geht um den Titel „Fackeln im Wind“, der sich auf den German Top 100 Single Charts befindet.
In der Abmahnung heißt es, dass aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens des angeschriebenen und durch die Abmahnung Betroffenen ein Schadensersatzanspruch besteht. Dies ist so uneingeschränkt nicht richtig. Es ist durchaus umstritten, ob der Anschlussinhaber, der keine Daten im Rahmen von Tauschbörsen Dritten zur Verfügung gestellt hat, schadensersatzpflichtig ist.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für zukünftige Verstöße soll ein Betrag in Höhe von € 5.001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung versprochen werden. Dies sollte aus unserer Sicht so nicht unterzeichnet werden. Daneben wird ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von netto € 350,00 gefordert.
Wichtig ist, dass Sie zunächst angemessen und richtig auf den Unterlassungsanspruch reagieren. Dies ist der in der Praxis bedrohliche Teil. Über Einzelheiten des angeblichen Zahlungsanspruches kann nach unserer Erfahrung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bushido, Fackeln im Wind
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Montag, September 27th, 2010
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt im großen Umfang für Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, ab. Nach wie vor wird auch der Song „Alles wird gut“ aus den BRAVO Hits 68 abgemahnt.
In der vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gefordert. Dies sollte nach unserer Ansicht so nicht unterschrieben werden. Eine Vertragsstrafe in dieser Höhe muss nicht versprochen werden.
In den Beratungen im Rahmen unserer kostenlosen Abmahnungshotline taucht immer wieder die Frage auf, ob eine vielfältige Abmahntätigkeit so überhaupt zulässig ist. Dazu ist festzustellen, dass die Gerichte grundsätzlich keine Bedenken haben, wenn auch in hoher Zahl Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versandt werden. Die Hürden für einen Rechtsmissbrauch sind sehr hoch und liegen nach unserer Erfahrung in den meisten Fällen der urheberrechtlichen Abmahnung nicht vor.
Tags: Alles wird gut, Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, BRAVO Hits 68, Bushido
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Freitag, September 10th, 2010
Nach wie vor sind die German Top 100 Single Charts auch für Bushido eine sichere Einnahmequelle, wenn man den Blick auf Abmahnungen richtet. Herr Anis Mohamed Ferchichi mit dem Künstlernamen Bushido mahnt über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ab. Aus den German Top 100 Single Charts wird der Titel „Fackeln im Wind“ abgemahnt. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 350,00. Vorsicht, aus unserer Sicht ist die Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu hoch und bedarf der Änderung. Auch ist zu überlegen, ob tatsächlich ein Schuldanerkenntnis erfolgen muss.
Lassen Sie sich hier anwaltlich beraten.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Fackeln im Wind, German Top 100, German Top 100 Single Charts
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Donnerstag, September 2nd, 2010
Im Rahmen unseres außergerichtlichen Schriftverkehrs bei einer Abmahnung von Bushido ereilt uns ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, mit dem festgestellt wird, dass eine Einigung außergerichtlich nicht zustande gekommen ist. Dann erscheint folgender Text:
„Wir sehen daher einer verbindlichen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft über
– den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei,
– die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefangene Datei,
– die Herkunft der streitbefangenen Datei
bis zum … entgegen.“
Hier stellt sich für uns die Frage, wie dies ein Mandant zustande bringen soll, der keine Tauschbörsensoftware genutzt hat. Hier erwartet die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe offensichtlich Unmögliches.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Ferchichi
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Donnerstag, August 26th, 2010
Eine stetige Größe bei Abmahnungen ist Herr Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, aus Berlin. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ist mit vielen Abmahnungen für Bushido unterwegs. Aktuell wird u.a. der Titel „Fackeln im Wind“ abgemahnt. Dieser ist auf den German Top 100 Single Charts zu finden.
Auch hier sind mittlerweile kurze Laufzeiten zu beobachten. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Ende Juli 2010 stammen. Nur ca. zwei Wochen später wurde die Abmahnung bei der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abgeschickt.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass durchaus auch noch „ältere“ Urheberrechtsverstöße verfolgt werden. Uns liegen derzeit in anderen Fällen Abmahnungen vor, die sich auf Urheberrechtsverletzungen im Zeitraum November 2009 bis März/April 2010 beziehen.
Da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, hat hier ein Betroffener erst relativ spät „Sicherheit“.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Ferchichi
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Dienstag, August 17th, 2010
Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt auch unter dem Namen Bushido, mahnt unter der Bezeichnung nicht nur unter seinem eigenen Namen ab, sondern auch unter der Firma ersguterjunge GmbH. Die ersguterjunge GmbH wird dabei durch Anis Mohamed Ferchichi, alias Bushido, vertreten.
Sowohl bei den Eigenabmahnungen von Bushido als auch den Abmahnungen von der Firma ersguterjunge GmbH tritt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe auf.
Aktuell wird der Titel „Das alles ist Deutschland“ abgemahnt. Dieser soll sich auf den German Top 100 Single Charts vom 21.06.2010 befinden.
Der Urheberrechtsverstoß soll im Juli 2010 angeblich erfolgt sein. Im August lag schon die Abmahnung vor. Hier sind die Zeitabläufe sehr zügig.
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Das alles, Ersguterjunge GmbH, Ferchichi, German Top 100, German Top 100 Single Charts, Kanzlei Bindhardt
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Donnerstag, August 12th, 2010
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, weitere Titel aus den German Top 100 Single Charts ab. Aktuell wird u.a. der Titel „Fackeln im Wind“ abgemahnt. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 begangen worden sein. In der Abmahnung wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) verwiesen. Wörtlich wird wie folgt ausgeführt:
„Dementsprechend sind Sie als Anschlussinhaber zum Ausschluss einer täterschaftlichen Haftung verpflichtet, zunächst konkret darzulegen, wie die Rechtsverletzung durch welchen Dritten begangen worden ist.“
Dies sehen wir nichts so. Zunächst ist aus unserer Sicht die jeweils abmahnende Kanzlei verpflichtet, im Einzelnen darzulegen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Beispielsweise ist bekannt zu geben, welche Ermittlungsdaten vorhanden sind, wer die Ermittlungen durchgeführt hat, und ob im Einzelnen eine korrekte Zuordnung der Anschlussinhaberdaten zu den ermittelten IP-Adressen erfolgt ist.
Natürlich hätte es jede abmahnende Kanzlei gerne, dass zunächst der Betroffene ausführlichst „informiert“ und möglichst auch mitteilt, wer wann welche Verstöße begangen hat. Davor kann allerdings nur gewarnt werden. Wir sehen die primäre Beweislast für eine Urheberrechtsverletzung nach wie vor bei den Rechteinhabern. Hier wird nach unserer Einschätzung zwar in den Abmahnungen viel geschrieben. Bezüglich des Einzelfalls werden aber wenig Informationen gegeben.
Tags: Bushido, Fackeln im Wind, German Top 100 Single Charts
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