Wie aus Internetveröffentlichungen zu erfahren war, hält C&A Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter und unzulässig. Eine solche Rechtsauffassung stellt das Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.
Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung soll eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen darstellen. Damit sei die Werbung unlauter und unzulässig.
Auch Vibrantmedia, Anbieter von Intellixt Werbung erhielt eine Abmahnung.
