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Mysteriöse Abmahnung Digitale-Sicherheit von Claas Schaefer

Dienstag, Juli 27th, 2010

Herr aus Bremerhaven versendet unter der Bezeichnung „“ eigentümliche Schreiben mit dem Titel „/Außergerichtliche Einigung“.

Er behauptet, im Auftrage eines nicht näher bezeichneten Mandanten in einem Zeitraum die IP-Adresse ermittelt zu haben, von der ohne Berechtigung urheberrechtlich geschütztes Material aufgerufen oder heruntergeladen worden sein soll. Um eine Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen zu vermeiden, soll dann eine Ausgleichspauschale in Höhe von € 150,00 unter Angabe eines Aktenzeichens auf ein Konto bei der Deutschen Bank gezahlt werden. Dann verspricht Herr Schaefer, dass sein Mandant keine weiteren Schritte einleiten würde.

Um die Bedrohung perfekt zu machen, wird anderenfalls eine Strafanzeige angekündigt. Weiter heißt es dann:

„In diesem Fall müssen Sie mit einer polizeilichen Hausdurchsuchung und Gesamtkosten im Bereich von 12.000 bis 17.000 Euro rechnen.“

Und dann kommt das große Geheimnis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus Gründen der Ermittlungssicherheit vorab keine detaillierten Informationen über unseren Mandanten und der geben können.“

Unser Rat: Zahlen Sie auf keinen Fall und reagieren Sie auch nicht auf dieses Schreiben. Wenn tatsächlich eine begangen wurde, ist im Rahmen der auf jeden Fall offen zu legen, um was es sich genau handelt und wer denn der Rechteinhaber ist, für den die Firma tätig ist.

Auch die Wortwahl ist ungewöhnlich. In der Regel wird nur im Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Kunden von einem „Mandanten“ gesprochen.  Hier wird offensichtlich versucht, mit einer an den anwaltlichen Sprachgebrauch angelehnten Formulierung Eindruck zu schinden.

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