Die Firma Constantin Film Verleih GmbH mahnt urheberrechtliche Verstöße im Filmbereich ab. Abgemahnt werden Verstöße wegen des Anbietens/Herunterladens von Filmen aus Tauschbörsen (edonkey).
Die Firma Constantin Film Verleih GmbH wird vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Wenn Sie eine Abmahnung von der Constantin Film Verleih GmbH erhalten haben, finden Sie weitere Informationen in unserem Kurzratgeber Abmahnung: http://abmahnung-kurzratgeber
In den meisten Abmahnungen wird von der Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages von mehr als 800 EUR gefordert.
Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen die in der Abmahnung vorgebrachten Vorwürfe. Beispielsweise wird die Haftung des Täters und des Anschlussinhabers von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die technischen Ermittlungsergebnisse sind kritisch zu hinterfragen. Auch ist zu prüfen, ob die in der Abmahnung in einem zunächst beeindruckend umfangreichen Schreiben geforderten Zahlungen in dieser Höhe berechtigt sind.
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung
unsere Abmahnungs-Hotline 0800/1004104.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Auch dazu können wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon gern weitere Informationen geben.
Weitere Informationen hier: http://beratungshilfe