Auch heute erreichen uns wieder Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die sich auf angebliche Urheberrechtsverletzungen im März 2010 beziehen. Der Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH und die Kanzlei Waldorf Frommer haben damit mehr als ein Jahr Zeit benötigt, um nach dem angeblichen Verstoß nunmehr eine Abmahnung zu übersenden.
Bei solch langen Zeitabläufen ist es den Betreffenden schier unmöglich, noch zu überprüfen, ob die Angaben in der Abmahnung zu dem angeblichen Urheberrechtsverstoß richtig sind.
In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird Folgendes formuliert:
„…
Ihr Internet-Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass Ihr Internetzugang zur angefragten Zeit für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurde.“
Nach einem Jahr lässt sich eine solche pauschale Aussage für Betroffene wohl kaum noch verifizieren.