Frau Dagmar Brodrecht mahnt Urheberrechtsverstöße hinsichtlich ihrer Bilder durch Rechtsanwältin Petra Schidla ab. Im Rahmen eines aktuellen Beratungsmandats liegt uns eine entsprechende Abmahnung vor.
Frau Rechtsanwältin Petra Schidla hat einen Gegenstandswert von 6.200,00 € angenommen. Daraus ergeben sich Anwaltsgebühren in Höhe von 507,50 € netto. Insgesamt wird inklusive der Lizenzgebühren eine Forderung in Höhe von 707,05 € geltend gemacht.













