Immer wieder geschieht es leider, dass nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung derart gehandelt wird, wie man es in der Erklärung zu unterlassen versprochen hatte.
Gründe sind der Erfahrung nach einerseits die Unkenntnis von der abgebenen Erklärung, beispielsweise beim Wechsel des Geschäftsführers in einem Unternehmen, andererseits aber auch schlicht das Vergessen der Inhalte und das Nichtbeachten der Verpflichtugen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
Aktuell haben wir Kenntnis davon erlangt, dass die Deutsche Umwelthilfe Vertragsstrafen einfordert, wegen der nach den entsprechenden Schreiben zu urteilen begangenen Verletzungen gegen Unterlassungspflichten aus einer abgegebenen Unterlassungserklätung mit Vertragsstrafeversprechen. Neben mehreren Tausend Euro wird teilwesie auch noch eine neuerliche Unterlasusgserklärung eingefordert, mit einem erhöhten Vertragsstrafeversprechen.
Grundlage sind hier Verstöße gegen die Vorgaben der PKW-EnVKV, die recht weitgehende Pflichten bei der Werbung für bestimmte Fahrzeuge aufstellt.
Wir raten daher dringend dazu, sich VOR der Abgabe einer Unterlassugserklärungim Detail dazu zu informieren, welche Forderungen übrhaupt im konkreten Fall bestehen und durchgesetzt werden können, wie man diesen entgegnen kann und welche Folgen eine Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verfahren im jeweiligen Fall haben kann.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Informations- oder Beratungswünsche haben oder wenn Sie sich anwaltlich verteten lassen wollen.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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