Home
Rechteinhaber
Anwaelte Rechteinhaber
Abmahnung Kurzratgeber
Kontaktformular
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Vertragsstrafen ein – Vorsicht bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung!

20. August 2012

Immer wieder geschieht es leider, dass nach der Abgabe einer derart gehandelt wird, wie man es in der zu unterlassen versprochen hatte.

Gründe sind der Erfahrung nach einerseits die Unkenntnis von der abgebenen , beispielsweise beim Wechsel des Geschäftsführers in einem Unternehmen, andererseits aber auch schlicht das Vergessen der Inhalte und das Nichtbeachten der Verpflichtugen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.

Aktuell haben wir Kenntnis davon erlangt, dass die Deutsche Umwelthilfe Vertragsstrafen einfordert, wegen der nach den entsprechenden Schreiben zu urteilen begangenen Verletzungen gegen Unterlassungspflichten aus einer abgegebenen Unterlassungserklätung mit Vertragsstrafeversprechen. Neben mehreren Tausend Euro wird teilwesie auch noch eine neuerliche Unterlasusgserklärung eingefordert, mit einem erhöhten Vertragsstrafeversprechen.

Grundlage sind hier Verstöße gegen die Vorgaben der , die recht weitgehende Pflichten bei der für bestimmte Fahrzeuge aufstellt.

Wir raten daher dringend dazu, sich VOR der Abgabe einer Unterlassugserklärungim Detail dazu zu informieren, welche Forderungen übrhaupt im konkreten Fall bestehen und durchgesetzt werden können, wie man diesen entgegnen kann und welche Folgen eine oder ein gerichtliches Verfahren im jeweiligen Fall haben kann.

 

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Informations- oder Beratungswünsche haben oder wenn Sie sich anwaltlich verteten lassen wollen.
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 47 39 060, Email: Boenig@recht-freundlich.de

Share

Verbraucherschutz: Danone zieht Werbekampagne für Umweltbecher zurück

29. November 2011

Nach einer Klage des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird Danone die Becher der Marke Activia aus dem maisbasierten Kunststoff Ployactid (PLA) nicht mehr als “umweltfreundlicher” im Vergleich zum Vorgänger aus Rohöl bewerben. Laut einer von dem Konzern selbst in Auftrag gegebenen Studie sei der Biokunststoff offensichtlich nicht umweltverträglicher als Material aus Rohöl, teilte die Umwelthilfe mit. Auf die umstrittene Verpackung wird Danone dagegen nicht verzichten. Damit kommt das Unternehmen einer Entscheidung des Landgerichts München zuvor. 
 
Der Lebensmittelproduzent verpflichtete sich in einer strafbewehrten , die Activia-Becher nicht mehr als umweltfreundlicher zu bewerben. “Die für Activia-Becher aus PLA war eine besonders dreiste Form der Verbrauchertäuschung, weil sie dem Konsumenten suggerierte, dass er mit dem Kauf des Joghurts etwas Gutes für die Umwelt tue”, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. “Der Ausgang des Rechtsstreits ist ein großer Erfolg, weil Danone damit eingesteht, seine Kunden systematisch über die angeblichen Umweltvorteile des Activia-Bechers in die Irre geführt zu haben.”

Die Umwelthilfe hatte gegen die seit April dieses Jahres laufende Werbebotschaft der “umweltfreundlicheren” Verpackung geklagt. Danone verplfichte sich bei dem Vergleich dazu,   künftig auf die irreführende Bezeichnung zu verzichten und müsste bei einer Wiederholung der falschen Behauptung eine hohe an die Umwelthilfe zahlen. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Wochen alle bereits existierende Activia-Verpackungen mit dem alten Werbeslogan aus dem Sortiment nehmen.

 
 

 

Share

email facebook rss