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Rechtsanwalt Marcus Meier – Darius & Finlay feat Nicco – „Rock to the beat“

Dienstag, November 23rd, 2010

Die Trak Music GbR verschickt über den Rechtsanwalt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 390,00 Euro gezahlt werden.

Rechteinhaber:                      & feat

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „

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Abmahnung Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR – Rock to the beat

Freitag, Juli 30th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei aus Lünen mahnt für die aus Österreich, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Johann Gmachl und Herrn Christian Gmeiner aus Seekirchen, ab.

Betroffen ist das Lied „“ der Interpreten & feat .

Das Lied befindet sich auf dem German Top 100 Single Charts vom 01.03.2010.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im April 2010 stattgefunden haben.

Rechtsanwalt Meier ist einer der wenigen abmahnenden Kanzlei, die keine Vollmacht beilegen, sondern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 390,00. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“

Diese Passage ist in der Abmahnung auch fett gedruckt. Rechtsanwalt kommt dann zu dem Ergebnis, dass allein für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von insgesamt € 1.085,04 brutto anfallen würden. Richtig ist, dass bezüglich des Unterlassungsanspruchs durchaus Prozesskostenrisiken entstehen können. Dies sollte aber niemanden davon abhalten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Am Schluss der Abmahnung wird dann noch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird. Hier heißt es:

„Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.“

Hier erstaunt die „Ich“-Formulierung. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – Strafanzeigen von den Rechteinhabern ausgelöst werden.

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Abmahnung Darius & Finlay feat Nicco – Rock to the beat

Samstag, Juni 12th, 2010

Derzeit mahnt die Trak Music GmbR aus Österreich durch Rechtsanwalt aus Lünen ab. Herr Rechtsanwalt Meier ist noch nicht so lange auf dem „Markt“ der urheberrechtlichen Abmahner tätig.

Abgemahnt wird das Musikstück „“ der Interpreten & feat. . Der Titel befindet sich auf den German Top 100 Single Charts vom 22.03.2010.

Der angebliche Verstoß stammt vom 31.03.2010. Ohne weitere Nachweise wird behauptet, dass die Trak Music GmbR das ausschließliche Recht habe, das Lied „“ zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“

Bedrohlich werden dann verschiedene Urteile angeführt, die zugunsten der Urheberrechteinhaber entschieden haben. Dann heißt es so schön wie folgt:

„Meine Mandantin ist bestrebt, sich als Rechteinhaberin von anderen Rechteinhabern abzugrenzen, die in der letzten Zeit vermehrt exorbitant hohe Schadensersatzbeträge für Urheberrechtsverletzungen im Internet verlangt haben.“

Und dann kommt der Vorschlag.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 390,00. In den Gesprächen mit unseren Mandanten haben wir das Gefühl, dass diese Forderung nicht gerade als „Sonderangebot“ verstanden wird, auch wenn es sich hier sicherlich nicht um einen exorbitanten Betrag handelt.

Unsere Empfehlung lautet: Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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