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Posts Tagged ‘Das geht ab’

Abmahnung Denecke von Haxthausen – Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab

Freitag, April 16th, 2010

Im Rahmen des Schriftverkehrs über eine urheberrechtliche für das Werk „ & ()“ führt die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin wie folgt aus:

„Hinzu kommt, dass seitens Ihrer Mandantschaft zum heutigen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob dem Anschluss zum relevanten Zeitpunkt die bezeichnete IP-Adresse zugeordnet war.“

Dies ist schon ein eigentümlicher Sarkasmus, den hier die abmahnende Kanzlei an den Tag legt. Nun wäre die Erwartung, dass die abmahnende Kanzlei entsprechende Informationen offen legt, die eine Zuordnung der IP-Adresse zu dem Abmahnopfer nachvollziehbar macht. Dies ist aber leider nicht der Fall. Es bleibt bei den standardmäßigen Formulierungen, dass eine Verwechselung oder falsche Zuordnung ausgeschlossen werden kann, und dass alles „absolut sicher“ ist.

In Anbetracht unserer Beratungserfahrung bei Abmahnungen können wir diese mutige Einschätzung nicht teilen.

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Abmahnung DigiProtect – Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab

Freitag, März 12th, 2010

Uns liegt eine aktuelle der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin vor. Die Kanzlei vertritt die Firma Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main. Nach den Angaben aus der hat die ausschließlichen Rechte an dem Album & () für die Verbreitung im Netzwerk und Tauschbörsen. In der wird darauf hingewiesen, dass die Tonaufnahme auf dem Chart-Container „Der deutsche Hitmix – Die Party No. 8“ enthalten ist. Angeblich soll der Urheberrechtsverstoß über eKad im Januar 2010 begangen worden sein. Die in der wie folgt formulierte Aussage sollte aus unserer Sicht hinterfragt werden:

„Durch die Ihrem Internetanschluss zu diesem Zeitpunkt zugewiesene IP-Adresse … konnten Sie als Anschlussinhaber und somit als Verletzer/Störer eindeutig identifiziert werden.“

Nach unserer Einschätzung ist dies alles nicht so eindeutig, wie in der dargestellt wird.

Zunächst wird verlangt, dass kein weiterer Zugriff über die Tauschbörse auf die Tonaufnahme erfolgt. Weiterhin wird in der eine Zahlung in Höhe von 480,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Diesen Forderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung nachgegangen werden. Rechtliche Verpflichtungen sollten nur eingegangen werden, wenn auch die rechtlichen Risiken vor Unterschrift abschätzbar sind.

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Abmahnung Frauenarzt – Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)

Dienstag, März 9th, 2010

Uns liegt eine aktuelle der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main vor. Abgemahnt wird das Album & (). Der Verstoß soll vom 30.12.2009 stammen.

Angeblich soll das Album in dem Filesharing Netzwerk eKad zum Download angeboten worden sein.

Aus mir vorgelegten Unterlagen ist nicht zu erkennen, ob das Album insgesamt oder nur in Teilen angeboten worden ist. Hier lohnt sich auf jeden Fall genaueres Nachfassen. Diesmal ist nicht wieder die Deutsche Telekom der zuständige Internet-Provider, sondern die Telefonica Deutschland GmbH. Über ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG wurde die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt.

Es wird nunmehr eine Unterlassungserklärung gefordert und ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 480,00.

Weiter heißt es in der :

„Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck an, da anderenfalls Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann und Sie möglicherweise dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen müssen.“

Weiterhin wird in der gedroht, dass ohne die geforderten „Handlungen“ die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner der eigenen Mandantschaft raten würde, die Ansprüche sofort gerichtlich durchzusetzen.

Bevor vorschnell die der im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Eine solche Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Hier erscheint eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00,m wie dies die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner für ihre Mandantschaft fordert, nicht der richtige Weg zur Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung.

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Abmahnung DigiProtect– Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)

Montag, Februar 15th, 2010

Uns liegt eine aktuelle der Firma Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin. Es geht um das Album „ & (). Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus Oktober 2009.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 480,00 € und eine Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung, die der im Entwurf beigefügt ist, enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.

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