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Posts Tagged ‘Datenschutz’

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eröffnet zum 15.05.2012 eine Zweigstelle in Magdeburg

Montag, Mai 14th, 2012
Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover, eröffnet eine in . Auch in bieten wir zukünftig Rechtsberatung zum und sowie zum bei IT-Beschaffungen und den EVB-IT an.
Die RechtsanwaltsgesellschaftmbH, Hannover, eröffnet eine in . Auch in bieten wir zukünftig Rechtsberatung zum und sowie zum bei IT-Beschaffungen und den EVB-IT an. Unsere in hat folgende Kontaktdaten: Rechtsanwaltsgesellschaft mbH –

Hegelstraße 39

39104 Magdeburg

Tel.: 0391/5982285

Fax.: 0391/5982100

Gern stehen wir Ihnen zukünftig vor Ort in Magdeburg für Beratungen zur Verfügung.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

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Bayern prüft 13.000 Websites auf Datenschutz

Montag, Mai 14th, 2012

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht überprüfte 13.404 Sites bayerischer Betreiber, inwieweit Analytics rechtlich richtig eingesetzt wird.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-prueft-13-000-Websites-auf-Datenschutz-1570693.html

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Facebook muss beim Datenschutz nachbessern

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die Datenschützer in Irland, wo das Online-Netzwerk seine Europa-Zentrale hat, haben nun einen Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass beim nachbessern muss (Speicherung von Informationen über Nicht-Mitglieder auf ein Minimum reduzieren, schnelle Löschung von Daten, mehr Transparenz bei der Nutzung von -Apps, klare Grenzziehung bei der Verwendung von Nutzerdaten für gezielte Werbung etc.). Gravierende datenschutzrechtliche Verstöße wurden bei der breit angelegten Untersuchung hingegen nicht gefunden.

Die Datenschutzbehörde teilte am Mittwoch mit, dass sich das Unternehmen bereiterklärt habe, besser über die Gesichtserkennungsfunktion zu informieren und von Nutzern gelöschte Daten schneller von den Servern zu entfernen.

Im Juli 2012 will die irische Behörde prüfen, inwieweit den Empfehlungen nachgekommen ist.

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Düsseldorfer Kreis: Datenschutz in sozialen Netzwerken

Freitag, Dezember 16th, 2011

Am 08.12.2011 haben die zum zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den im nichtöffentlichen Bereich einen gemeinsamen Beschluss zum “ in sozialen Netzwerken” gefasst. Der Kreis macht in seinem Beschluss deutlich, dass Anbieter wie und , die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG dem hiesigen unterliegen, soweit sie ihre Daten durch Rückgriff auf Rechner von Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland erheben. Die Anwendung des BDSG könne auch nicht durch das schlichte Gründen einer rechtlich selbstständigen Niederlassung in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes umgangen werden.

Darüber hinaus fordert der wörtlich weiter:

“Es muss zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eine leicht zugängliche und verständliche Information darüber gegeben werden, welche Daten erhoben und für welche Zwecke verarbeitet werden. [...] Die Voreinstellungen des Netzwerkes müssen auf dem Einwilligungsprinzip beruhen, jedenfalls soweit nicht der Zweck der Mitgliedschaft eine Angabe von Daten zwingend voraussetzt. Eine Datenverarbeitung zunächst zu beginnen und nur eine Widerspruchsmöglichkeit in den Voreinstellungen zu ermöglichen, ist nicht gesetzesmäßig.

Es muss eine einfache Möglichkeit für Betroffene geben, ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten geltend zu machen. Grundvoraussetzung hierfür ist die Angabe von entsprechenden Kontaktdaten an leicht auffindbarer Stelle, damit die Betroffenen wissen, wohin sie sich wenden können.

Die Verwertung von Fotos für Zwecke der und das Speichern und Verwenden von biometrischen Gesichtserkennungsmerkmalen sind ohne ausdrückliche und bestätigte Einwilligung der abgebildeten Person unzulässig.

Das Telemediengesetz erfordert jedenfalls pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten in sozialen Netzwerken. Es enthält im Hinblick auf Nutzungsdaten – soweit keine Einwilligung vorliegt – ein Verbot der personenbeziehbaren Profilbildung und die Verpflichtung, nach Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche Daten zu löschen.

Das direkte Einbinden von , beispielsweise von , + oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.

[...]

Betreiber, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, müssen gemäß § 1 Abs. 5 S. 3 BDSG einen Inlandsvertreter bestellen, der Ansprechperson für die Datenschutzaufsicht ist.

In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.

Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.

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Erneute Cyber-Attacke auf Spiele-Publisher Square-Enix

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr wurde der Spiele-Publisher Square Enix Ziel einer . Die Hacker haben sich auf den Server Zugriff verschafft, auf denen Nutzerdaten der japanischen sowie der amerikanischen Community-Webseiten hinterlegt waren, teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit. Laut Square Enix ist derzeit noch unklar, welche Daten gestohlen wurden. Die entsprechenden Server wurden vom Netz genommen, um eine Ermittlung durchführen zu können. Zudem will das Unternehmen seinen Internet-Auftritt mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nachrüsten.

Der Konzern teilte auf der Webseite mit, dass keine Kreditkarten-Informationen entwendet wurden. Auf den betroffenen Servern seien keine derartigen Details gespeichert gewesen. Bereits im Mai diesen Jahres wurde Square Enix und dessen Tochter-Unternehmen Eidos Ziel eines . Dabei sollen die Daten von 80.000 Nutzern gestohlen worden sein

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Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert sucht Hilfe beim Landtag

Mittwoch, Dezember 14th, 2011

Im Streit um die -Fanpages hat sich der oberste Datenschützer über seine Machtlosigkeit beklagt und den Landtag als Kontrolleur der Verwaltung um Unterstützung gebeten.

Grund hierfür ist, dass viele öffentliche Stellen nicht auf die Beanstandungen des Unabhängigen Landeszentrums für () reagiert haben. Laut Weichert blieben Aufforderungen an die Staatskanzlei und die Industrie- und Handelskammer, zur Rechtsklärung Feststellungsklagen gegen das beim Verwaltungsgericht einzulegen, ohne Resonanz. Darüber hinaus hätten sowohl das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium als auch das Innenministerium die Bitte, im Rahmen der Rechtsaufsicht datenschutzkonforme Zustände wiederherzustellen, nicht befolgt.

Anders als im Bereich der Privatwirtschaft, wo auch Bußgelder verhängt werden können, kann das lediglich nur folgenlose Beanstandungen aussprechen. Diese stießen jedoch auf taube Ohren, so dass Herr Weichert nun den Landtag um Hilfe gebeten hat.

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Stasi-Unterlagenchef warnt vor Daten-Missbrauch bei Facebook

Montag, Dezember 12th, 2011

Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, hat in einem Zeitungsinterview das Online-Netzwerk scharf kritisiert. „Die Gefahr bei ist, dass Menschen benutzt werden für Dinge, über die sie nicht Bescheid wissen“, sagte Jahn gegenüber der Berliner „tageszeitung“.

Es gehe nicht, dass Daten gespeichert blieben, obwohl der Nutzer meine, sie gelöscht zu haben. Daten dürften auch nicht einfach weitergegeben werden. „Das nimmt dem Bürger sein Selbstbestimmungsrecht“, sagte er der Zeitung. „Der Missbrauch der Daten muss unterbunden werden.“

und andere dürften nicht länger nur im Kleingedruckten und nebenbei über ihre Speicherpraxis informieren. „Wenn etwa Profile über mein Verhalten erstellt werden, will ich das vorher wissen.“ Zudem warnte Jahn vor den Möglichkeiten, die Geheimdienste durch Netzwerke wie neuerdings hätten. Die Stasi etwa hätte „brutal genutzt“, falls es das soziale Online-Netzwerk zu DDR-Zeiten bereits gegeben hätte.

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Datenschutz: Mehr Transparenz in sozialen Online-Netzwerken gefordert

Freitag, Dezember 9th, 2011

Schon lange stehen wie in der Kritik. Nach Ansicht der Datenschützer des “Düsseldorfer Kreises” tragen die Anwender von selbst die Verantwortung, dass Dritte dadurch nicht ausgespäht werden.

Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium,  zu dem die obersten Aufsichtsbehörden für den im nicht-öffentlichen Bereich zählen, in dieser Woche in Bonn.  Den Datenschützern gehe  es zu weit, dass  etwa die Einbindung des „Like“-Buttons bei in Webseiten deutscher Anbieter ohne genügende Informationen des Nutzers über die Datenübertragung  an den jeweiligen Betreiber zulässig sei. Künftig müsse den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, den Transfer ihrer personenbezogenen Daten zu unterbinden. Abhilfe könnte nach Ansicht der Datenschützer eine Einverständniserklärung der Nutzer bieten. Diese müssten hierzulande ansässige Unternehmen einholen wenn sie   anbieten wollten.

Positiv bewerten die Datenschützer das Bemühen der Internetwirtschaft, durch Selbstverpflichtungen den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Eine Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden würde dem Gremium zufolge die Gewähr dafür bieten, dass die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfüllt würden und mehr Sicherheit entstünde. Trotzdem müssten die Anbieter schon heute deutsches   beachten, betonte das  Gremium. Auch Betreiber, die außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ansässig seien, müssten sich an die nationale Datenschutzregeln halten, wenn sich ihre Angebote an deutsche Nutzer richten.

Diese Anbieter müssten leicht zugänglich und verständlich darüber informieren, welche Daten erhoben und für welche Zwecke  sie benötigt  würden. Größtmögliche  Transparenz gewährleiste das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Voreinstellungen seien möglichst datenschutzfreundlich zu halten. Betroffene müsste ein Anspruch, auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten geltend machen können. Das Verwerten von Fotos zur sowie das Verwenden und Speichern biometrischer Daten sei ohne ausdrückliche Einwilligung der Abgebildeten unzulässig. Die Datenschützer betonten, dass das Telemediengesetz zumindest pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten erfordere.

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Google+: Automatische Gesichtserkennung durch “Find my Face”

Freitag, Dezember 9th, 2011

Das soziale Netzwerk + führt nach dem Unternehmen nun auch eine für Fotos ein. Die neue Funktion heißt “Find my Face” und mit ihr soll den Nutzern erleichtert werden, ihre Kontakte im eigenen Fotoalbum zu markieren.

Mit genau dieser Art von ist bereits der Konkurrent in Streit mit Datenschützern und Behörden geraten. Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten von , Herrn Peter Fleischer, habe sich das Unternehmen jedoch an die Vorgaben deutscher Datenschützer gehalten. Die sei standardmäßig ausgestellt. Wenn sich die Mitglieder von + für die Nutzung entscheiden, erstelle das System zunächst ein Modell ihres Gesichts. Dann durchsuche es die Fotos der eigenen Kontakte im Netzwerk und schlage diesen vor, die Bilder mit Namen zu versehen. Vorschläge erhalten dabei nur die Leute, mit denen das Mitglied in Kontakt steht. Sollte das Mitglied keinen Bedarf mehr haben, kann es die Funktion jederzeit wieder abschalten.

Der zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bewertete die Versprechungen von positiv, da eine Erfassung biometrischer Daten nicht ohne Zustimmung der Nutzer erfolge. Dennoch müsse seine Behörde die Aussagen noch eingehend überprüfen, um ein genaues Urteil abgeben zu können.

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Datenschutz: Piraten warnen vor Netzkontrolle im Rathaus

Dienstag, Dezember 6th, 2011

Die Stadtverordneten der  haben vor der Netzkontrolle im Braunschweiger Rathaus gewarnt. Erfasst werde nahezu alles, was über das Internet abgewickelt wird, teilte die Fraktion auf ihrer Homepage mit. Wer hat wann wie viele Daten an wen gesendet oder bekommen. Betroffen sind den Angaben zufolge nicht nur die Mitarbeiter des Rathauses, sondern auch alle, die sich per Internet an das Rathaus wenden. Auch deren Kontaktdaten würden gespeichert und seien von Dritten einsehbar, heißt es auf der Seite. Das beziehe  sich sogar auf Angaben in der Betreffzeile.

Die Piraten weigerten sich den Internetzugang des Rathauses zu nutzen. “Ich möchte dieses Internet nicht nutzen – es wird überwacht!“, sagte Fraktionschef Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann. Seinen Angaben zufolge fordere die Verwaltung die Unterzeichnung einer „Dienstanweisung Internet“, welche sich an Angestellte der Stadt richtet. Diese sieht eine zweimonatige, anlasslose Protokollierung des Internetverkehrs vor. 

In einer schriftlichen Stellungnahme wies die Stadt Braunschweig die Vorwürfe zurück. “Die Verbindungsdaten der städtischen Mitarbeiter wurden und werden nicht überwacht oder ausgewertet”. Wie bei kommerziellen Telekommunikationsanbietern würden diese protokolliert, um eine Fehlersuche zu ermöglichen sowie sie für den Fall strafrechtlicher Verdachtsmomente unter Beteiligung des IT-Sicherheitsbeauftragten sichten zu können, heißt es weiter. Dazu seien nur wenige Systemadministratoren befugt und in der Lage. Zudem sei die seit Jahren geübte Praxis bisher nie beanstandet worden. Auch nicht in der jüngsten Ratssitzung, in der die Verwaltung auf eine Anfrage der Piraten hin diese Praxis ausführlich erläuterte. Momentan suche die Stadt nach “technischen Lösungen, den Datenverkehr zu trennen” heißt es aus dem Braunschweiger Rathaus.

Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) gab an, dass er nach eigenem Bekunden von “solchen Dingen nichts versteht”. In der Pressemitteilung heißt es weiter:  ”Ich interessiere mich auch nicht dafür. Das wird auch so bleiben.”

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Datenschutz: Mangelnde Datensicherheit in Unternehmen

Dienstag, November 29th, 2011
Mangelhafte Sicherheit von vertraulichen Daten in Unternehmen

Mangelhafte Sicherheit von vertraulichen Daten in Unternehmen

Laut des ist die Mehrheit der Unternehmen auf Angriffe auf vertrauliche Daten unzureichend vorbereitet. Gleichzeitig ist die Fürcht vor externen Bedrohungen so stark ausgeprägt, dass höhere Investitionen im Bereich des Risikomanagement-Prozesses geplant werden.

An der diesjährigen Umfrage nahmen 1700 Experten für Informationssicherheit aus 52 Ländern teil, die von der Unternehmensberatung Ernst & Young veröffentlicht wurde. 

Aus der Umfrage ging eindeutig hervor, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern auch außerhalb des Büros über das Internet Zugang zu Geschäftsdaten gewähren. Damit steigen die Risiken für die Datensicherheit gegen die sich die Mehrzahl der Unternehmen noch nicht ausreichend abgesichert hat. 56 Prozent aller Unternehmen gaben an, ihre Sicherheitsstrategien zum überprüfen oder modifizieren zu müssen, um sich besser zu schützen. Gleichzeitig sind knapp drei Viertel der Unternehmen der Auffassung, dass sich ihr Sicherheitsrisiko wegen der steigenden Zahl externer Bedrohungen erhöht hat.

Trotz dieser Entwicklung wollen die Verantwortlichen zukünftig noch stärker auf IT-Services setzen, die auf basieren. 61 Prozent der befragten Unternehmen nutzen bereits oder sie evaluieren oder planen dessen Einsatz innerhalb des nächsten Jahres. Ein Großteil will in diesem Zusammenhang auch die Ausgaben für die Informationssicherheit anheben, um vor Angriffen geschützt zu sein. Lediglich 6 Prozent wollen künftig weniger für Sicherheit ausgeben.

Die größte Sorge der Verantwortlichen ist, dass sie die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens nicht aufrecht erhalten können, sollte es von einer Katastrophe wie einem terroristischen Anschlag oder einem Erdbeben betroffen sein. Aus diesem Grund setzen 36 Prozent der Teilnehmer ihre Top-Priorität im nächsten Jahr auf den Ausbau der “Business Continuity and Disaster Recovery Plans”. Aber auch der Schutz vor Datenverlust und Datenlecks steht mit 13 Prozent ganz oben auf der Liste.

Darüber hinaus wird laut Umfrage das Thema “” nach wie vor kritisch gesehen. Die Einschleusung von Viren, gehackte Accounts und die Weitergabe vertraulicher Daten haben bei mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen dazu geführt, dass der Zugang zu Social-Media-Seiten gesperrt oder stark eingeschränkt wurde. 46 Prozent haben ihre Geschäftsrichtlinien angepasst, um diese Risiken zu minimieren und 38 Prozent überwachen verstärkt die Internetnutzung in ihrem Unternehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass trotz erhöhter Sicherheitsrisiken das Thema Datensicherheit in nur 12 Prozent der Firmen regelmäßig auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzungen steht. Auch die Priorität des Themas in anderen Unternehmensbereichen ist derzeit noch gering. Nur knapp die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass ihre Informationssicherheit den tatsächlichen Bedürfnissen des Unternehmens entspricht.

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Facebook: Region Hannover schaltet Facebook-Seite ab

Freitag, November 25th, 2011

Am Donnerstag teilte die Region Hannover mit, dass sie sich vorerst aus dem sozialen Netzwerk abmeldet. Grund hierfür sind die noch nicht geklärten datenschutzrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit den sog. wie etwa dem “Gefällt-Mir-”.

Durch das Aktivieren solcher Plugins werden Nutzerdaten zu in die USA übermittelt. Mit diesen Daten können dann Bewegungsprofile sowohl von Nutzern als auch von Nichtnutzern erstellt und genutzt werden. Dies verstößt jedoch gegen das deutsche bzw. europäische , so dass immer mehr Unternehmen und Behörden über eine Abschaltung nachdenken bzw. sich bereits von – wenn auch erstmal nur vorübergehend – verabschiedet haben.

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Trackingdienst: Bundestagshomepage verstößt offenbar gegen Datenschutz

Donnerstag, November 24th, 2011

Auf der Homepage des Bundestags soll nach Angaben des Spiegel ein aktiviert sein, der gegen -Richtlinien verstößt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deswegen eine Prüfung eingeleitet.

Tracking-Dienste werden eingesetzt, um das Surfverhalten der Nutzer untersuchen zu können. Wie das Nachrichtenmagazin weiter berichtet, wird der nicht nur auf der Seite .de verwendet, sondern auch auf  dem Kinderportal des Bundestags, kuppelkucker.de. genutzt. In den Datenschutzhinweise beider Seiten sei nicht aufgeführt, dass diese Software eingesetzt werde.

»Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig», sagte Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft, dem Magazin. Dagegen teilte die Bundestagsverwaltung mit, dass man über den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen keine Anhaltspunkte habe.

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Update der Datenschutzklausel für Google Analytics

Dienstag, November 22nd, 2011

hat seine Nutzungsbedingungen beim Trackingtool ergänzt. Der Hinweis informiert die Webseitenbesucher über die Datenerhebung,-speicherung und verwendung des Tools. Datenschutzerklärungen sollten daher angepasst werden.  Onlinehändler und Webseitenbetreiber, die  nutzen, sollten in allen ihren  Datenschutzerklärungen die Klausel, die Webseitenbesucher über das Verwenden des Tools informiert, austauschen.  Hierzu ist in Ziffer 8.1. der   Bedingungen (http://www.google.com/intl/de/analytics/tos.html) eine Formulierung vorgegeben. Darin heißt es unter anderem “Diese Website benutzt , einen Webanalysedienst der Inc. („“). verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von in den USA übertragen und dort gespeichert.”

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BVerfG: Kritik an Facebook

Montag, November 7th, 2011

Nachdem bereits eine Vielzahl von Datenschützer und Aktivisten ihre Kritik zum sozialen Netzwerk äußerten, schließt sich nun auch das an. Laut dem BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle sei die Benutzung sozialer Netzwerke eine risikogeneigte Tätigkeit im Bezug auf das Sammeln von Daten. Eine baldige Auseinandersetzung mit seitens des BVerfG schließt er nicht aus. Das Recht der deutschen Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG könne durch Facebooks unklaren Datensammlungen mangels Kontrolle über Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten verletzt werden.

Weitere spannende Informationen zum Thema und finden Sie unter:

http://abmahnung-blog.de/index.php?s=facebook+und+datenschutz

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Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum Thema Facebook-Fanpages und -Plugins vom 07.10.2011: “Das ULD weiß, was es tut.”

Montag, Oktober 17th, 2011

Die Kritik an dem Vorgehen des Unabhängigen Landeszentrums für Schleswig-Holstein () wegen der Nutzung von Fanpages und Plugins von durch Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein wird lauter. So wird behauptet, die Nutzer von -Fanpages seien für ihr Tun datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Das überschreite seine Kompetenzen, wenn es Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro androhe. Dies werde durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt. Das müsse sich mit den anderen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa bei seinem Vorgehen abstimmen. Dem gehe es vorrangig um Selbstprofilierung und weniger um das Abstellen datenschutzwidriger Zustände im Internet.
                                                                
Hierzu erklärt , Leiter des : „Wir wissen und wussten von Anfang an genau, was wir tun. Uns ist natürlich klar, dass unsere Vorgehensweise Kritik und Widerspruch findet und dass letztlich eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit für und der Rechtswidrigkeit von Fanpages und Plugins stattfinden wird. Deshalb machte das von Anfang an sowohl die festgestellten technischen Fakten als auch die eigene rechtliche Bewertung öffentlich. Die vom festgestellten technischen Fakten wurden ausdrücklich von bestätigt. Nachdem seine eigene rechtliche Bewertung dargestellt hat, nämlich, dass für die Datenverarbeitung nicht in den USA, sondern in Irland datenschutzrechtlich verantwortlich sei, hat das diese Position berücksichtigt.

An der Feststellung, dass Verstöße gegen das allgemeine und gegen das Telemediengesetz mit Beanstandungen, Untersagungsverfügungen und Bußgeldern geahndet werden können, besteht kein Zweifel. Das hat nie angedroht, dass es Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro verhängen werde – schon gar nicht als ersten Schritt oder gar gegen Betreiber kleiner privater Webseiten. Das sicherte von Anfang an zu, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Opportunität strikt beachtet werden.

Dem ULD sind die abweichenden rechtlichen Bewertungen zur eigenen Position bekannt. Mit diesen haben wir uns von Anfang an fachlich auseinandergesetzt und hierzu unsere Bewertung für jede Person nachlesbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

dokumentiert. Dies gilt auch für die jetzt anscheinend vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgetragene Meinung. Die technischen und rechtlichen Feststellungen des ULD sind weiterhin nicht widerlegt.

Das ULD stand und steht in einem laufenden Informationsaustausch mit vielen Beteiligten. So haben nicht nur Treffen mit und mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Länder stattgefunden, sondern auch mit dem Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein (DiWiSH), der Staatskanzlei Schleswig-Holstein und den europäischen Datenschutzbehörden.

Dem ULD geht es nicht um Skandalüberschriften in der Presse, sondern um eine fachliche Klärung. Bisher wurde nur von selbst bestritten, dass sein Angebot gegen deutsches und europäisches verstößt; dies ist das Thema des ULD. Alle Beteiligten sollten auf dem Boden bleiben, sowohl was die technischen Fakten als auch die rechtlichen Bewertungen betrifft. Alle sollten ein Interesse an einer schnellstmöglichen Klärung auf einer sachlichen Ebene haben. Wir stehen hierfür bereit.“

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EU-Datenschützer Peter Hustinx spricht sich für Netzneutralität aus

Montag, Oktober 10th, 2011

Der Datenschützer Hustinx sprach sich in einem Schreiben an die EU-Kommission gegen Inhaltsfilterung und Bevorzugung einzelner Dienste aus. Der Datenverkehr dürfe nicht überwacht werden. Es sei schließlich ein wesentlicher Bestandteil des Internets, dass sich Daten frei und ohne Bevorzugung bewegen könnten. Im Übrigen würde in die Grundrechte eingegriffen werden. Es gehe den Provider nichts an, was für E-Mails der Kunde geschrieben oder welche Dateien er gedownloadet habe.

Darüber hinaus drängt er die EU-Kommission, gesetzliche Grundlagen zur Netznautralität zu erarbeiten. So sollten klare Regeln geschaffen und auch ein Rahmen festgelegt werden, bis wann Packet Inspection (DPI = Kontrollmöglichkeit von Datenströme) zum Beispiel zu Sicherheitszwecken erlaubt sei.

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Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 30.09.2011: “Dialog mit Facebook hindert nicht Durchsetzung des Datenschutzes”

Freitag, September 30th, 2011

Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für () am 19.08.2011 alle Stellen in Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Fanpages bei und Social-Plugins wie den „“- auf ihren Webseiten zu entfernen, begann ein intensiver Dialog des mit allen Beteiligten. Richard Allan von stellte am 07.09.2011 im und im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel die Position seines Unternehmens dar. Mit Schreiben vom 16.09.2011 erläuterte er erstmals detailliert schriftlich die Position seines Unternehmens. meint, für Fanpages sei es selbst ausschließlich nach irischem verantwortlich. Öffentliche und private Betreiber in Schleswig-Holstein hätten für die über ihre Fanpages erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung. Hinsichtlich der „“-Buttons behauptet , über Nicht-Mitglieder des Sozialen Netzwerkes würden keine Profile erstellt. Mitglieder hätten hierzu wirksame Einwilligungen erteilt.

In einer ersten Replik setzt sich das mit den vorgetragenen -Argumenten auseinander und belegt unter Berufung auf die Working Paper 169 und 179 der europäischen Artikel-29-Arbeitsgruppe, welche die Datenschutzstandards in der Europäischen Union einheitlich festlegt, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten. Die von behaupteten Einwilligungen von -Mitgliedern in die Erstellung von Profilen genügen nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von sind eine klare Information der Nutzenden und deren Wahlmöglichkeit.

, Leiter des : „Die Dialogbereitschaft von wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD – wie angekündigt – ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten. Unser Ziel ist die Verwirklichung des Datenschutzes, uns geht es nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Soweit bei unserem Bestreben Wirtschaftsverbände wie die IHKen oder DIWISH, also die DIgitale WIrtschaft in Schleswig-Holstein, mitwirken wollen, sind diese hierzu eingeladen.“

Das ULD steht mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch soeben in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und „“-Buttons nicht in Frage kommt. Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz weist darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.

Das ULD gibt die Hoffnung nicht auf, dass -Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt werden. Weichert: „Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel. Hierbei stehen wir erst ganz am Anfang, wie die aktuellen Veröffentlichungen zum Verarbeitungs- und Auskunftsverhalten von zeigen. Uns ist klar, dass dieser Richtungswechsel nicht ohne Konflikte erreicht werden kann.“

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Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Freitag, September 23rd, 2011

In der Rechtsprechung ist das Verhältnis zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und des Wettbewerbsrechts umstritten. Einige Gerichte halten Verstöße gegen bestimmte Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für derart schwerwiegend, dass diese durch Wettbewerbsvereine und Mitbewerber geahndet werden können.

http://www.recht-freundlich.de/datenschutz-und-wettbewerbsrecht

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Facebook “Gefällt mir” und Datenschutz

Donnerstag, September 8th, 2011

http://www.recht-freundlich.de/facebook-gefallt-mir-und-datenschutz

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