Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner nicht mehr das Mandat für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main inne. Die Abmahnungen und der weitere Schriftverkehr wird nunmehr von der Kanzlei Schalast & Partner durchgeführt.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/digiprotect-wechsel-der-anwaelte
Mit ein bisschen Abstand, auch mit Blick auf die zeitlichen Abläufe, ist Folgendes zu beobachten:
Ein Teil der Abmahnungen, die nunmehr durch die Kanzlei Schalast & Partner weiter betreut werden, wurden im Jahr 2009 ausgesprochen. Ursprünglich wurde ein Betrag in Höhe von € 480,00 als „Vergleichsbetrag“ zum Ausgleich der Anwaltsgebühren für die Abmahnung und für Lizenzkosten gefordert.
In einem Fall aus November 2009 wurde dann fünf Monate später aus der ursprünglichen Forderungen in Höhe von € 480,00 ein Vergleichsangebot in Höhe von € 250,00. Nunmehr im Dezember 2009 wird plötzlich nur noch ein Betrag in Höhe von € 99,00 gefordert.
Lohnt sich also das Warten? Und lässt sich die Kurve, die sich aus der stetigen Verminderung in Verbindung mit dem Zeitablauf ergibt, fortsetzen? Dann dürfte die Forderung in ca. fünf Monaten komplett entfallen.
Uns verwundert das Vorgehen des Rechteinhabers DigiProtect schon. Hier verstärkt sich der immer wieder geäußerte Eindruck, dass mit den Abmahnschreiben möglichst das „schnelle Geld“ erreicht werden soll.