Aus dem Chart Container „Ballermann Hits Die Fußball Party“ wird derzeit von der Kanzlei Deneke von Haxthausen & Partner für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH einzelne Titel des Albums „Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Musik“ abgemahnt. Betroffen ist die Tonaufnahme „Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo“.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 290,00.
Häufig fragen uns unsere Mandanten, ob es sinnvoll ist, bei solch niedrigen Beträgen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir meinen ja. Eine Unterlassungserklärung hat eine dreißigjährige Gültigkeit und sollte daher mit Vorsicht formuliert werden. Des Weiteren bieten spezialisierte Kanzleien durchaus attraktive Pauschalhonorare an, die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenfalls eine sinnvolle Beratung ermöglichen.