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Posts Tagged ‘Die drei ???’

Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Die drei ???-Grusel auf Campell-Castle (Folge 147)

Donnerstag, September 22nd, 2011

Die Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. Abgemahnt wird das Hörbuch (Folge 147)”. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von  956,00 Euro gezahlt werden.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Die drei ???-Pfad der Angst (Folge 137)

Mittwoch, September 21st, 2011
Keine Panik - wir helfen Ihnen!

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Die Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH das Hörbuch ”- ()” ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von 856,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Die drei ???

Montag, September 12th, 2011

Die Kanzlei mahnt im Auftrag der das Hörbuch Der tote Mönch (Folge 134) und (Folge 142)” ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages von 900,00 Euro gefordert.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104!

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Die 3 ??? – Aktuelle Titel

Dienstag, August 16th, 2011

http://www.recht-freundlich.de/urheberrecht/abmahnung-waldorf-frommer-rechtsanwalte-die-3-aktuelle-titel

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music – Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133) – Die drei ??? Pfad der Angst (Folge 137)

Montag, August 1st, 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.406,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:                ()

und () – Hörbücher

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139) und Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133)

Montag, Juni 20th, 2011

Die    verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.406,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:            

Das Geheimnis der Diva (Folge 139) und () – Hörbücher

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Abmahnung “Die drei ???” durch Kanzlei Waldorf Frommer

Dienstag, Februar 15th, 2011

Folgende Hörspiele aus der Reihe “ werden derzeit von der Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei abgemahnt:

Die drei ? ? ? – Das verfluchte Schloss

Die drei ? ? ? – Der Fluch des Drachen (Folge 130)

Die drei ? ? ? – ()

Die drei ? ? ?- Fluch des Piraten (Folge 135)

Die drei ? ? ? – ()

Die drei ? ? ? – SMS aus dem Graben (Folge 129)

Die drei ? ? ? – (Folge 132)

Die drei ? ? ? und das versunkene Dorf (Folge 136)

 

Nutzen Sie unseren Kurzratgeber Abmahnung!

http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber

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Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Die drei ??? Der tote Mönch (Folge 134); Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133); Die drei ??? Haus des Schreckens (Folge 131); Die drei ??? Schatten über Hollywood (Folge 128); Die drei ??? Schrecken aus dem Moor (Folge 126); Die drei ??? Spuk im Netz (Folge 132)“

Mittwoch, Februar 2nd, 2011

Abmahnungs-Ticker

Entertainment Germany Gmbh mahnt diverse Hörspiele aus der Serie “” ab.

Rechteinhaber:                      Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Rechtsanwälte

Abgemahntes Werke:             

(Folge 134)

()

Haus des Schreckens (Folge 131)

Schatten über Hollywood (Folge 128)

Die drei ??? Schrecken aus dem Moor (Folge 126)

Die drei ??? (Folge 132) 

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Sony Music und Die drei ???

Mittwoch, November 24th, 2010

Folgende Hörspiele mahnt die Entertainment GmbH über die Rechtsanwälte ab:

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Die drei ??? – Abmahnung

Freitag, September 3rd, 2010

Die Entertainment lässt über die Kanzlei Rechtsanwälte diverse Hörspiele abmahnen. Aktuell sind unter anderem folgende Hörspiele betroffen:

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Abmahnung Die drei ??? durch Waldorf Rechtsanwälte

Mittwoch, Mai 19th, 2010

Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Betroffen sind u.a. die Hörbücher „ (Folge 132)“ und „ (Folge 129)“. Die angeblichen Urheberechtsverstöße sollen aus November 2009 stammen. In der Abmahnung wird das Amtsgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 27.02.2008 (Az.: 30 C 2467/07-20) mit folgendem Wortlaut zitiert:

„Durch die sekundengenaue Ermittlung von Zeitpunkt und Rechtsverletzung mittels der eingesetzten Software (…) ist sichergestellt, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem Provider vergebene IP-Adressen entsprechend den Nutzern zugeordnet werden können. Vorliegend ist diese IP-Adresse ausweislich der Auskunft von T-Online dem Beklagten zugewiesen.“

In den weiteren Ausführungen kommt dann die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass das „Repertoire“ über den Internetanschluss des Abgemahnten illegal zum „Tausch“ angeboten wurde.

Auch die weiteren Ausführungen lesen sich so, als wenn rechtliche Gegenargumente nicht in Sicht sind.

Bei dem angeblichen Angebot von zwei Hörbüchern wird dann von den Waldorf Rechtsanwälten ein Schadensersatz in Höhe von € 700,00 zuzüglich Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00, insgesamt ein Betrag in Höhe von € 1.206,00, gefordert. Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Lassen Sie sich von den ausführlichen rechtlichen Schilderungen nicht zu sehr beeindrucken. Zwar sind die Abmahnungen ernst zu nehmen. Allerdings empfehlen sich bei der Unterlassungserklärung Änderungen. Auch der Zahlungsanspruch ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes durchaus kritisch zu überprüfen. Hier empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung.

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