Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie - Die Fantastischen Vier
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie - Die Fantastischen Vier
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie – Die Fantastischen Vier (Album)
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschicken über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 856,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ von Die Fantastischen Vier
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 856,00.
Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment GmbH ab. Aktuell wird unter anderem das Album “Fornika – Die Fantastischen Vier” abgemahnt.
Hier wird auch über die Abmahnungen berichtet:
Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungshotline:
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album „Heimspiel“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus November 2009 stammen.
Gefordert werden – wie so häufig – bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte € 856,00. Die setzen sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 350,00 zusammen.
Der Abmahnung ist ein Anhang beigefügt, der den „Ermittlungsdatensatz“ enthält. Allerdings kann ein Laie aus diesem Ermittlungsdatensatz keine näheren Informationen herleiten. Weder ist für einen Laien bekannt, ob die dort genannte IP-Adresse zu dem fraglichen Zeitpunkt tatsächlich seinen Rechner zugeordnet werden konnte, zum anderen ist ebenfalls unbekannt, ob der so genannte „File-Hash“ tatsächlich zu dem hier abgemahnten Album der Gruppe „Die Fantastischen Vier“ gehört.
Hier ist kritisches Nachfragen angezeigt.