Posts Tagged ‘DigiProtect’

Abmahnung DigiProtect – Masters of Reality Porn 6

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main ab. Aktuell wird u.a. der Pornofilm „Masters of Reality Porn 6“ abgemahnt.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juli 2010 stammen. Die Abmahnung wurde noch im Juli 2010 ausgesprochen, so dass hier die abmahnende Kanzlei wirklich schnell war.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00.

Bitte reagieren Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung auf die Abmahnung, auch wenn die Formulierungen sich für Laien sehr bedrohlich anhören.

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Abmahnung DigiProtect – Angel of Babylon 2010 – Avantasia

Montag, Juli 19th, 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt das Werk “Angel of Babylon 2010 – Avantasia” für die Firma DigiProtect ab. In Es werden 290 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

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Abmahnung Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen

Freitag, Juni 25th, 2010

DigiProtect lässt weiter über die Kanzlei Denecke von Haxthausen Abmahnung. Aktuell wird von DigiProtect “Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2″ abgemahnt.

Und es wird “billiger”! Denecke von Haxthausen fordert “nur” noch 290 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Manchmal hören wir die Frage, ob sich bei einer Forderung in dieser Höhe überhaupt noch eine anwaltliche Beratung lohnt oder ob sich durch die anwaltliche Beratung die Angelegenheit nicht verteuert. Wir bieten unseren Mandanten Pauschalhonorare an, die in einem angemessenem Verhältnis zu der von den Abmahnern geltend gemachten Forderung bestehen.

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Luxuslärm – So Laut Ich Kann – DigiProtect

Dienstag, Mai 11th, 2010

Diue Kanzlei Schalast und Partner spricht derzeit urherberrechtliche Abmahnungen für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus, bei denen es um eine angebliche Rechtsverletzung bezüglich der Tonaufnahme “Luxusärm – S o Laut Ich Kann” geht.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- Euro gefordert.

Wir raten davon ab, sich ohen eingehende vorherige Information zu den möglichen Handlungsalternativen und den damit verbundenen potenziellen Vor- und Nachteilen mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen.

Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Amtsgericht Frankfurt – Urteil vom 14.01.2010 zugunsten von DigiProtect und Kornmeier und Partner

Freitag, Mai 7th, 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29 C 1236/09-11) vom 14.01.2010 vor. Geklagt hatte die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main. Prozessbevollmächtigte der DigiProtect in diesem Verfahren waren die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main. DigiProtect klagte Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von € 10.000,00 unter Zugrundelegung einer 1,3-fachen Gebühr ein. Daraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von € 651,80 netto zuzüglich als Schadensersatz eine Lizenzgebühr in Höhe von € 150,00. Eine Teilforderung war zunächst mit Hilfe eines Mahnbescheides geltend gemacht worden. Im Zuge der Klage wurde dann die Forderung auf den Gesamtbetrag in Höhe von € 801,80 nebst Zinsen erweitert.

In der Entscheidung vom 14.01.2010 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt den Betroffenen zur Zahlung in Höhe von € 801,80. Unter anderem führt das Amtsgericht Frankfurt am Main wie folgt in den Entscheidungsgründen aus:

„… Den Beklagten trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Als solche wird die Last einer Gegenpartei bezeichnet, sich im Rahmen der ihn nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der darlegungspflichtigen Partei zu äußern. … Die Klägerin hat keine Kenntnis davon, wer den Internetanschluss des Beklagten im ermittelten Zeitpunkt tatsächlich genutzt hat. Insofern ist die Behauptung des Beklagten, auf seinem Computer befindet sich diese Tonaufnahme nicht, unbeachtlich. Denn nach seinen eigenen Angaben waren zu Sylvester fünf Computer im Hause. Der Beklagte hat jedoch nicht behauptet, dass sich auf den anderen Computern ebenfalls nicht die Tonaufnahme befunden habe. Hier hat der Beklagte nur vorgetragen, dass die Kinder erklärt hätten, nichts zum Downloaden zur Verfügung gestellt zu haben.“

Dann verweist das Gericht auf den Anscheinsbeweis, dass der Beklagte die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Gefordert wird vom Gericht ein Vortrag, der ausschließt, dass die streitgegenständliche Tonaufnahme über einen vorhandenen Computer angeboten worden sei. Auch den Hinweis, dass unberechtigte Dritte sich Zugang zum Internetanschluss verschafft haben könnten, ließ das Gericht als potenzielle Möglichkeit allein nicht gelten.

An dieser Stelle wird deutlich, dass die Gerichte das Thema „sekundäre Darlegungslast“ durchaus ernst nehmen. Bei gerichtlichen Verfahren muss sorgfältig argumentiert werden. Ein Abgemahnter sollte im gerichtlichen Verfahren detailliert darstellen, warum ein Anbieten der streitgegenständlichen, urheberrechtlich geschützten Werke nicht erfolgt ist.

Den von DigiProtect angesetzten Gegenstandswert in Höhe von € 10.000,00, der dann Basis für die geltend gemachten Anwaltsgebühren ist, sah das Gericht als angemessen an. In den Entscheidungsgründen wird auf die „unübersehbare Anzahl von Nutzern“ verwiesen, denen nach dem Vorwurf von DigiProtect die Tonaufnahme angeboten worden sei. Auch die 1,3-fache Geschäftsgebühr ist aus Sicht des Gerichts angemessen.

Weiter wird zu den Lizenzgebühren durch das Amtsgericht Frankfurt am Main Folgendes ausgeführt:

„Aufgrund der Urheberrechtsverletzung des Beklagten steht der Klägerin auch die geltend gemachte Lizenzgebühr von 150,- € aus § 97 Urheberrechtsgesetz unabhängig davon zu, ob mit der Nutzung des Tonträgers gewinnbringende Geschäfte beabsichtigt gewesen sind oder nicht. Der Ersatzanspruch berechnet sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Lizenzvergütung in der Höhe angemessen ist, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der konkreten Umstände des Einzelfalles als angemessene Gebühr vereinbart hätten. Der Beklagte hat auch nicht in Abrede gestellt, dass die verlangten 150,- € dem entsprechen.“

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zeigt, dass der wiederholt zu lesende Rat, auf Abmahnungen nicht zu reagieren, als generelle Empfehlung falsch ist. Auch der pauschale Rat, schnell eine modifizierte, sprich geänderte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten, kann sich in Anbetracht der obigen Entscheidung als falscher Weg erweisen.

Wir empfehlen bei jeder urheberrechtlichen Abmahnung eine sorgfältige anwaltliche Prüfung, wie im Einzelfall mit der Abmahnung umzugehen ist. Nur so werden unnötige zusätzliche Kosten vermieden.

Nicht jede urheberrechtliche Abmahnung und nicht jede finanzielle Forderung ist berechtigt. Aber es ist vorsichtiges und überlegtes Handeln geboten.

Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline.

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Abmahnung DigiProtect – „Cock Tease 02“

Donnerstag, April 29th, 2010

Aktuell mahnt die Kanzlei Graf von Westphalen für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main den Film „Cock Tease 02“ ab. Interessant ist die Einleitungsformulierung:

„Eine schriftliche Vollmacht im Original, die wir aus versandtechnischen Gründen nicht beifügen können, erhalten Sie, wenn Sie sofort und unmissverständlich erklären, dass Sie dann die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden.“

Dies ist aus unserer Sicht eine recht eigentümliche Verknüpfung. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist nachzuweisen, auch wenn sich der Abgemahnte nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Außerdem steht dem Versand einer Vollmachtskopie aus „versandtechnischen Gründen“ nichts entgegen. Weiter wird in der Abmahnung behauptet, dass „eine digitale Kopie des oben genannten Films“ angeboten worden sei. Um gleich alles perfekt zu machen, wird auch der Begriff „angeboten“ definiert. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:

„“Angeboten“ heißt, dass die Datei durch Dritte heruntergeladen werden konnte.“

Dies ist aus unserer Sicht nicht ohne Zweifel. Es sollte noch einmal ausdrücklich nachgefragt werden, ob tatsächlich der gesamte Film heruntergeladen wurde oder nur Fragmente.

Auch die Behauptung, dass die IP-Adresse dem Abgemahnten „zugeordnet gewesen“ sei, ist nach unserer rechtlichen Einschätzung so nicht richtig. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, unter einer gefälschten IP-Adresse im Internet zu surfen.

Daher sollten die geforderten 450,00 € nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte in Anbetracht ihrer 30-jährigen Gültigkeit nicht leichtfertig abgegeben werden.

Immerhin wird eine Telefonnummer genannt, unter der von 8.30 bis 17.00 Uhr montags bis freitags Fragen zur Abmahnung beantwortet werden. Allerdings ist bei Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Anwaltskanzleien äußerste Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass Informationen weitergegeben werden, die dann für die weitere rechtliche Bearbeitung der Angelegenheit nachteilig sind.

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Abmahnung DigiProtect – Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab

Freitag, März 12th, 2010

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin vor. Die Kanzlei vertritt die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main. Nach den Angaben aus der Abmahnung hat DigiProtect die ausschließlichen Rechte an dem Album Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht) für die Verbreitung im Netzwerk und Tauschbörsen. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Tonaufnahme auf dem Chart-Container „Der deutsche Hitmix – Die Party No. 8“ enthalten ist. Angeblich soll der Urheberrechtsverstoß über eKad im Januar 2010 begangen worden sein. Die in der Abmahnung wie folgt formulierte Aussage sollte aus unserer Sicht hinterfragt werden:

„Durch die Ihrem Internetanschluss zu diesem Zeitpunkt zugewiesene IP-Adresse … konnten Sie als Anschlussinhaber und somit als Verletzer/Störer eindeutig identifiziert werden.“

Nach unserer Einschätzung ist dies alles nicht so eindeutig, wie in der Abmahnung dargestellt wird.

Zunächst wird verlangt, dass kein weiterer Zugriff über die Tauschbörse auf die Tonaufnahme erfolgt. Weiterhin wird in der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 480,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Diesen Forderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung nachgegangen werden. Rechtliche Verpflichtungen sollten nur eingegangen werden, wenn auch die rechtlichen Risiken vor Unterschrift abschätzbar sind.

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Abmahnung Scooter – J’adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67) – DigiProtect – Rechtsanwälte Schalast & Partner – 480,00 €

Dienstag, März 9th, 2010

Uns wird im Rahmen einer Beratung eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner vorgelegt. Diese vertritt die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien aus Frankfurt am Main. Es geht das Musikstück „Scooter – J’adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67).

Der angebliche Verstoß soll aus November 2009 stammen.

Vorsicht bei der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für zukünftige Verstöße und enthält gleichzeitig auch eine Festlegung des Zahlungsanspruchs in Höhe von 480,00 €.

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob dieser Anspruch zu Recht besteht.

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Abmahnung The Real Booty Babes – Pokerface

Mittwoch, Februar 24th, 2010

DigiProtect verschickt über die Kanzlei Graf von Westphalen für das Werk “The Real Booty Babes – Pokerface” Abmahnungen.

Auch in dieser Sache können wir nicht anraten, ohne rechtliche Prüfung die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch hinsichtlich der Zahlungen bestehen erhebliche Zweifel, ob diese in dem geforderten Umfang tatsächlich berechtigt sind.

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Abmahnung Scooter – Ti Sento

Donnerstag, Februar 18th, 2010

Die Firma DigiProtect lässt über die Kanzlei Schalast & Partner das Werk “Scooter – Ti Sento” abmahnen.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktion ausgiebig zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen.

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Abmahnung DigiProtect– Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)

Montag, Februar 15th, 2010

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin. Es geht um das Album „Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht). Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus Oktober 2009.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 480,00 € und eine Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist, enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.

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Abmahnung DigiProtect – Scrubs A xxx parody

Samstag, Februar 6th, 2010

Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine Abmahnung von DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH aus Frankfurt am Main vor. Diese wird in dieser Angelegenheit vertreten durch die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg. Es geht um das Werk „Scrubs A xxx parody”. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus August 2009, die Abmahnung aus Januar 2010.

 Die Kollegen gehen in ihren Ausführungen davon aus, dass für die Abmahnung ein Gegenstandswert in Höhe von 25.000,00 € festzulegen ist, somit erhebliche Rechtsanwaltskosten anfallen. Dennoch wird ein Vergleichsbetrag von 650,00 € angeboten, um die Angelegenheit zu erledigen.

Der Schlusssatz der Abmahnung lautet:

„Sofern Sie bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantschaft abgegeben haben, die auch das oben genannte Werk betrifft, betrachten Sie dieses Schreiben in Bezug auf die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Vergleichsbetrage als gegenstandslos. Für mögliche Schadensersatzansprüche werden wir gesondert auf Sie zukommen.“

Hier wird wohl offensichtlich erst abgemahnt und dann geprüft, ob bereits entsprechende Unterlassungserklärungen bei DigiProtect und den verschiedenen Anwaltskanzleien eingegangen ist.

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Schlappe für DigiProtect und die Abmahnindustrie !

Donnerstag, Februar 4th, 2010

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (Az. 31 C 1078/09) hat am 29.1.2010 eine Klage des Unternehmens DigiProtect, das IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern erhebt, auf Erstattung der Anwaltsgebühren für eine Abmahnung eines Tauschbörsennutzers in Höhe von 651,80 Euro abgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein im November im Internet aufgetauchtes Schreiben, das nahelegt, dass Herr Kornmeier, der Rechtsanwalt von DigiProtect, nach niedrigeren Pauschalsätzen arbeitet. Da im Rahmen des Prozesses die genauen Pauschalhonorare nicht offengelegt worden sind, hat der Amtsrichter die Klage insofern abgewiesen.

Sollten sich andere Gerichte dieser Entscheidung anschließen, könnte dies vielen Abmahn-Unternehmen das Geschäftsmodell kaputtmachen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Link zum Urteil

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Abmahnung DigiProtect – ATB – Future Memories – Kontor Records GmbH

Montag, Februar 1st, 2010

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen vor. Es geht um den Tonträger „ATB – Future Memories“. Hersteller des Tonträgers ist die Kontor Records GmbH. Diese hat, so wird es in der Abmahnung dargestellt, die Rechte an die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main übertragen. Zu den technischen Nachweisen heißt es, dass die Firma DigiProtect eidesstattliche Versicherungen der Personen vorgelegt hat, die die Erfassung der IP-Adresse durchgeführt haben. Weiterhin sei auf Basis eines Sachverständigengutachtens zur Funktionsweise der eingesetzten Software glaubhaft gemacht worden, dass die IP-Adresse richtig ermittelt ist.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 480,00 €.

Weder die eidesstattlichen Versicherungen noch das Gutachten sind dem Schreiben beigefügt. Hier bleibt es bei immer der Spekulation des Abgemahnten überlassen, ob die Angaben so richtig sind.

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Abmahnung – Scooter – J´adore Hardcore – DigiProtect – 480 EUR

Samstag, Januar 30th, 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt für DigiProtect das Werk “Scooter – J´adore Hardcore” ab.

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Abmahnung DigiProtect – “Teachers”

Freitag, Januar 29th, 2010

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/digiprotect-teachers

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Abmahnung Klaas meets Haddaway – What Is Love 2k9

Mittwoch, Januar 27th, 2010

DigiProtect mahnt über die Kanzlei Schalast & Partner den Titel “Klaas meets Haddaway – What Is Love 2k9″ ab.

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DigiProtect schreibt uns

Montag, Januar 25th, 2010

Überraschend erhielten wir ein Schreiben von DigiProtect oder genauer DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Darin wurde uns mitgeteilt, dass wir DigiProtect per Telefax mit „zahllosen so genannten ‚vorbeugenden Unterlassungserklärungen’“ überhäufen (!) würden. In dem Schreiben wird dann auf die erhöhten Kosten für Papier, Wartung, Toner und Abnutzung verwiesen. Auch wird darauf verwiesen, dass die vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu bei DigiProtect völlig unbekannten Verfahren eingehen würden.

Hier nimmt unser Erstaunen kein Ende. Weder überhäufen wir DigiProtect mit vorbeugenden Unterlassungserklärungen noch gehört dies zu unserer Standardberatung. Generell sind wir bei der Abgabe von Unterlassungserklärungen äußerst vorsichtig und gehen mit Bedacht vor. Eine massenhafte Versendung von vorbeugenden Unterlassungserklärungen ist durch unsere Kanzlei bisher noch nicht erfolgt.

Im weiteren Verlauf des Schreibens wird es dann sehr pragmatisch. Die vorbeugenden Unterlassungserklärungen, die von uns eben nicht übersandt werden, sollen gebündelt im Original, beispielsweise einmal pro Woche, übersandt werden.

Wir sind DigiProtect zwar dankbar für Anregungen zur Optimierung unserer Kanzleiorganisation, würden uns aber freuen, wenn DigiProtect an dieser Stelle nicht Pauschalschreiben an verschiedenste Anwälte verschickt, sondern sich doch zu einer gewissen Individualität durchringen könnte.

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Abmahnung DigiProtect ATB-Future Memories

Freitag, Januar 22nd, 2010

DigiProtect mahnt das Werk “ATB – Future Memories” durch die Kanzlei Graf von Westphalen ab.

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DigiProtect fordert Kosten über Media Inkasso GmbH & Co. KG

Montag, Januar 18th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns ein weiteres Schreiben der Firma Media Inkasso GmbH & Co. KG vor. Diese macht für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH Forderungen geltend. In dem Anschreiben wird darauf verwiesen, dass es sich um „Schadensersatzforderungen“ der DigiProtect handelt. Dem Anschreiben sind ein vorausgefüllter Überweisungsträger sowie eine Rechnung von über € 1.500,00 beigefügt. Es wird auf Schadensersatzforderung aus Urheberrechtsverletzungen verwiesen, die bisher von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte (Urmann & Collegen) geltend gemacht worden sind. Des Weiteren wird auf folgenden Text verwiesen:

„Der Schadensersatz des Rechteinhabers resultiert aus: rechtswidrigem Anbieten bzw. Herunterladen des Titels/der Titel des Urhebers Third
Degree Film unter dem Userhash/den Userhashes“

Lassen Sie sich von dem Inkassoschreiben nicht beeindrucken. Eine Zahlung sollte nur erfolgen, wenn die rechtliche Lage geprüft worden ist. Nach unserer Auffassung bestehen durchaus Zweifel, dass die hier geltend gemachten Ansprüche in dieser Höhe bestehen.

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