In einer uns vorliegenden Akte des Landgerichts München, in der von der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ein Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG beantragt wurde, ergeben sich auch nähere Einzelheiten, welches Unternehmen für die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach Ermittlungen von angeblichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen durchführt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen, die an Eides statt versichert wurden, führt die Ermittlung Herr Florian Blischke aus Maxhütte-Haidhof durch. Er ist Geschäftsführer der Firma BHIP reliable netservices. Herr Florian Blischke führt als Geschäftsführer der BHIP reliable netservices aus, dass es zu seinen Aufgaben gehört, Tauschbörsen zu überwachen und festzustellen, ob es zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Dabei – so schildert dies Herr Blischke – werden die überwachten Titel automatisiert in der Suchmaske zur Durchsuchung einer Tauschbörse eingegeben. Wenn der eingegebene Titel in der Tauschbörse vom Nutzer angeboten wird, wird die entsprechende Datei mit der Angabe der IP-Nummer des Anbieters und dem zu der elektronisch angebotenen Datei dem anbietenden Benutzer gehörenden Hash-Wert von der Software „Seeder Seek“ ausgegeben. Dann soll ein akustischer Abgleich der angebotenen Datei mit dem jeweiligen Original-Werk durch einen Mitarbeiter oder durch Herrn Blischke selbst durchgeführt werden.
Im nächsten Schritt soll dann nach Feststellung der IP-Adresse über eine Whois-Abfrage, der Dienstanbieter ermittelt worden sein. Wörtlich heißt es dann weiter:
„Mit Hilfe der Software ‚Seeder Seek’ wird festgestellt, über welche IP-Nummer eine Datei mit einem bestimmten Hash-Wert zum Download angeboten wird.“
Dann erfolgen nachfolgend verschiedene Beschreibungen zum technischen Ablauf. Das Such- und Überwachungsprogramm „Seeder Seek“ ist von Herrn Blischke selbst entwickelt worden. Ein Mitarbeiter soll die Software überwachen und in regelmäßigen Abständen die fehlerfreie Funktion der Software überprüfen. Nähere Beschreibungen, wie diese Überprüfungen aussehen und welche Qualität die Software hat, werden nicht mitgeteilt. Hier versichert Herr Blischke nur an Eides statt, dass nach seiner Auffassung eine Identifizierung ordnungsgemäß ist.
Weiter heißt es, dass mit Zustimmung im Auftrag der Rechteinhaberin die fraglichen Werke zuvor von einem Mitarbeiter heruntergeladen wurden und von diesem akustisch auf Inhaltsgleichheit mit dem Original-Produkt überprüft wurden.
Da Dr. Johannes Rübenach für DigiProtect in der Regel Titel aus Samplern abgemahnt hat, stellt sich die Frage, ob nicht Herr Florian Blischke oder einer der Mitarbeiter oder beide zusammen weitere Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie die „fraglichen Werke“ wie es nebulös in der eidesstattlichen Versicherung heißt, selber herunterladen. Dies ist auch bei anderen Rechteinhabern durchaus ein kritischer Punkt, der nach unserer Auffassung bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurde.
Um es auf den Punkt zu bringen: Begehen die Ermittlungsunternehmen selber Urheberrechtsverletzungen, wenn sie ihre Ermittlungen durchführen? Dies ist eine Frage, die nach unserer Einschätzung zukünftig noch näher diskutiert werden sollte.