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Posts Tagged ‘DJ Sequenza’

Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – GSDR GmbH – C U 2nite

Montag, November 28th, 2011
Abmahnung wegen Filesharing

wegen Filesharing

Die  mahnen im Auftrag der den Titel von ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die eines Betrages von ,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Abmahnung GSDR GmbH DJ Sequenza – Rhythm of Love

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

Die Kanzlei mahnt für die den Titel ““ des Künstlers „“ ab.

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Abmahnung DJ Sequenza – Rhythm Of Love – Various Artists/ Dream Dance Vol. 55″ durch GSDR GmbH über Kornmeier und Partner

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Derzeit versendet die Kanzlei Abmahnungen im Auftrage der .

Bei einer solchen geht es dann beispielsweise um angebliche Verletzungen an Rechten betreffend des Liedes “” des Interpreten “”.

Das Werk soll im konkreten Fall auf dem Sampler “Dream Dance Vol 55″ vorhanden gewesen und Gegenstand einer Verletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen in einer peer-to-peer- Tauschbörse gewesen sein.

Weil jedoch eine Berechtigung zum öffentlich Zugägnlichmachen auf diesem Wege nicht vorliegt oder zum angeblichen Verstoßzeitpunkt vorgelegen hat, ist derjenige, der “erwischt” wurde, anerkanntermaßen aber zudem auch derjenige, dessen Anschluss genutzt wurde, gehalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit eine Verpflichtung für die Zukunft einzugehen, eine solche Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.

Es ist allerdings nicht dazu zu raten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die der Abmahner jeweils mit übersendet, da darin regelmäßig auch die Übernahme der Kosten für die versprochen wird. Teileise finden sich in den vorformulierten Unterlassugserklärungen einiger Abmahner auch Formulierungen, die direkt besagen, dass der Unmterzeichnende auch der Verletzer ist.

Im konkreten Fall der zum Werk “” der wird von Seiten der Kanzlei Kornmeier auch noch dazu aufgefordert, eine Vergleichszahlung in Höhe von 450,- zu leisten.

Gerne informieren wir Sie weiterhin zunächst über Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken sowie die Kosten, die bei einer Vertretung durch uns entstehen würden.

Feil Rechtsanwälte, Tel.

0800 / 100 41 04

oder per Email

boenig@recht-freundlich.de

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