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Posts Tagged ‘E-Mail’

LG Saarbrücken: Vertrauchlichkeitsvermerk bei E-Mails muss respektiert werden

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Das hat in einem vom 16.12.2011 (Az.: 4 O 287/11) entschieden, dass die Online-Veröffentlichung von geschäftlichen E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, rechtswidrig ist.

In dem vorliegenden Fall ging es um sogenannte , eine Bezeichnung für eine Haftungsausschlussklausel in E-Mails oder auf Webseiten. Mit den Internet-Disclaimern untersagen etwa die Absender der elektronischen Post, dass sie mit dem Verbreiten und Weiterleiten der Nachricht über das Netz nicht einverstanden sind.  

Bei einer müsse der Absender zwar grundsätzlich damit rechnen, dass eine Weiterleitung oder anderweitige Verbreitung erfolge, da dies im Rahmen der elektronischen Kommunikation problemlos möglich sei, urteilten die Richter. Wenn allerdings in der deutlich der Wille zu Tage tritt, dass eine Weiterleitung oder Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müsse sich der Empfänger an diese Weisung halten. Das ist noch nicht rechtskräftig.

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Abmahnung per E-Mail

Freitag, Januar 21st, 2011

Abmahnungen müssen nicht als Einschreiben übermittelt werden. Ein normaler Brief reicht, da der Abmahnende nur die Versendung und nicht den Zugang nachweisen muss. Daher sind auch Abmahnungen per Telefon oder auch per zulässig. Das Landgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vom 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) darauf hingewiesen, dass eine per verschickte , die durch die Firewall des Abgemahnten aufgehalten und nicht zurückgesendet wurde, dennoch ausreichend ist. In der Entscheidung des Landgerichts Hamburg heißt es, dass das Risiko, dass eine abgesandte den Abgemahnten nicht erreicht, vom Abgemahnten zu tragen ist. Schön ist noch die nachfolgende Formulierung aus dem des Landgerichts:

„Nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen. …“

Sicherlich wird nicht jeder, der eine erhalten hat, dies als wirklich mögliche Wohltat empfinden. Allerdings wird aus dieser Formulierung deutlich, wie die Risikoverteilung bei der Versendung ist.

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Geschäftsführer haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung – so OLG Düsseldorf

Samstag, Januar 9th, 2010

Das hat in einem vom 24.11.2009 (Az.: I-20 U 137/09) entschieden, dass ein Geschäftsführer eines Hotelsuchdienstes persönlich für Wettbewerbsverstöße durch den unzulässigen Versand von - in Anspruch genommen werden kann. Unter anderem führt das wie folgt aus:

„Er (der Geschäftsführer) hat nämlich – soweit er die Werbeaktion nicht ohnehin selbst durchgeführt hat – als Geschäftsführer den Betrieb zumindest nicht so organisiert, dass sichergestellt war, dass E-Mails lediglich an solche Personen versandt wurden, von denen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

… Der (Geschäftsführer) hat sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers (der -Adressen) begnügt. Das reicht nicht aus. Dabei hätten die Antragsgegner die gekauften Adressen nicht ohne weiteres einzeln telefonisch auf eine Einwilligung des Betreffendes überprüfen müssen, was die Antragsgegner im nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 19.11.2009 als unmöglich bezeichnet. Denkbar wäre auch eine Überprüfung der gespeicherten Daten des jeweiligen Kunden. So haben die Antragsgegner selbst vorgetragen, die Adressdaten nach der Beanstandung des Kunden S. ‚noch einmal dahingehend geprüft’ zu haben, ob ‚bei allen Kunden die Einwilligung vorliege’. Offenbar war eine derartige Überprüfung also sehr wohl möglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Einwilligung des Kunden in die Zusendung von Werbe-E-Mails nach Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ‚ausdrücklich’ erfolgt sein muss, was regelmäßig auf irgendeine Weise dokumentiert bzw. anderweitig nachzuvollziehen zu sein dürfte.“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete den Verstoß gegen § 7 UWG und darüber hinaus auch ein fehlerhaftes Impressum mit einem Streitwert von € 22.000,00.

Praxistipp:

Bei einem Erwerb von Adressdaten besteht auch für den Geschäftsführer persönlich die Pflicht, Einwilligung in eine - zumindest stichprobenartig zu überprüfen. Anderenfalls drohen Abmahnungen.

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Abmahnungen per E-Mail?

Montag, November 16th, 2009

Im Internet kursieren immer wieder Beiträge, aus denen hervorgeht, dass Abmahnungen per nicht rechtsgültig wären und deshalb getrost ignoriert werden könnten. Das ist definitiv falsch. Abmahnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden, können daher per Brief, Fax oder auch per verschickt werden. Tatsächlich kann eine sogar am Telefon erfolgen, wie der 29. Senat des entschieden hat (Az. 29 W 1034/97).

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Unterlassungserklärung für E-Mail-Spam

Dienstag, September 22nd, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem vom 14.05.2009 (Az.: 4 U 192/08) entschieden, dass eine außergerichtlich abgegebene für -E-Mails weit gefasst werden muss. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Unterlassungsschuldner an zwei Adressen unerlaubt - versandt. In der außergerichtlich abgegebenen strafbewehrten wurden auch nur die beiden -Empfänger genannt.

Das Oberlandesgericht Hamm hielt dies für unzureichend. Um einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten, muss zukünftig sichergestellt werden, dass kein Verbraucher mehr unerlaubte - erhält. Das bedeutet, dass die nach Ansicht der Oberlandesrichter auf sämtliche Verbraucher auszudehnen ist.

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