Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘Ebay’

AG Nürtingen: Während einer Ebay-Auktion kein Parallelverkauf erlaubt

Montag, Januar 23rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 16.01.2012 (Az.: 11 C 1881/11) entschieden, dass Anbieter auf dem Online-Portal  eine Auktion nicht deshalb abbrechen dürfen, weil sie die angebotene Ware schon woanders verkauft haben. Trotz Abbruchs der Internet-Auktion sind sie gegenüber dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Damit gab das Gericht einem Bieter recht.

Geklagt hatte dieser auf vier Winterreifen mit Felgen. Mit einem Gebot von einem Euro war der Mann der Höchstbietende. Einen Tag vor Ablauf der Auktion wurde das Angebot plötzlich beendet. Der Bieter bestand auf die Reifen zum Preis von einem Euro. 
 
Nach den  der Firma dürfen Verkäufer eine Auktion abbrechen, wenn der Artikel “verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar” ist. Der Anbieter gab an, er habe einen Bekannten gebeten, die Reifen für ihn zu verkaufen. Der Freund habe von der -Auktion nichts gewusst und die Reifen derweil verkauft. 

Die Richter entschieden,  dass dem Bieter ein Schadensersatz von 579 Euro zusteht. Davon abzuziehen sei der gebotene Kaufpreis von einem Euro. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Privatverkauf nicht mit einem Diebstahl oder anderweitigem “Verlust” der Ware vergleichbar sei. Mit seinem parallelen Privatverkauf habe sich der Anbieter klar “außerhalb der “Spielregeln” bei begeben. Ein “lachhaft” geringer Preis, von einem Euro, sei das Risiko, das jeder Bieter bei der Internetauktionplattform eingehe.

Share

LG Osnabrück: Berufungsverfahren wegen Ebay-Betrug

Mittwoch, Dezember 28th, 2011

Das verhandelt am Donnerstag (5. Januar 2012) das Berufungsverfahren (Az.:22 Ns 49/11) gegen einen 27-jährigen Mann wegen Betrugs. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte 2011 auf der OnlineAuktionsplattform  ein Mobiltelefon ersteigert zu haben. Bei der Bezahlung über den Zahlungsdienstleister soll er die Kontodaten seines Nachbarn benutzt haben.

Das Amtsgericht in Lingen hatte den 27-Jährigen Anfang November wegen Betruges zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen seine Haft. Die Verhandlung der 22. kleinen Strafkammer beginnt um 11.30 Uhr.

Share

KG Berlin: Beschaffenheitsangabe bei Ebay-Auktion wird Teil des Vertrags

Mittwoch, November 30th, 2011

Das Berliner Kammergericht hat in einem Urteil vom 17.6.2011 (Az.: 7 U 179/10) entschieden, dass eine abgegebene Offerte bei einer -Auktion, eine auf  den Vertragsabschluss  zu den Anbieterkonditionen gerichtete Willenserklärung ist. Mit der Abgabe des Höchstgebots komme der Vertrag zu den Bedingungen zustande die der Anbieter in dem Angebot genannt hatte.  

In dem vorliegenden Fall, hatte ein Verkäufer ein Auto über die Online-Handelsplattform verkauft und in der Artikelbeschreibung die Angabe „scheckheftgeflegt“ gemacht und erklärt,  dass neben der als “professionell” bezeichneten Änderung des Motors eine “qualitativ hochwertige Autogasanlage” in den Wagen eingebaut worden sei. Beides war laut Gutachten  nicht der Fall.  

Die Richter entschieden, habe der Anbieter auf eine bestimmte Beschaffenheit hingewiesen, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar. Dadurch dass Verkäufer und Käufer einen zusätzlichen Vertrag unterzeichneten haben, hoben sie den mit dem Angebotsende der Auktion zustande kommenden Kaufvertrag nicht auf. Die Auffassung dass die Artikelbeschreibung  nur werbenden Charakter habe, teilte das Gericht nicht. Eine ausdrückliche vereinbarte Beschaffenheit sei von einem zugleich geschlossenen Gewährleistungsausschluss nicht betroffen.  Mit dem Urteil hat das Kammergericht eine zuvor vom Landgericht Berlin getroffene Entscheidung bestätigt.

Share

LG Hamburg: Grundpreis gehört bei Ebay-Verkauf auf die Angebotsübersicht

Dienstag, November 29th, 2011

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 24.11.2011 (Az.: 327 O 196/11) entschieden, dass der Grundpreis bei gewerblichen Verkäufen über das Internethandelsportal bereits auf der Angebotsübersicht angegeben werden muss. Es reiche nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen. Grundlage sei die bundesweit geltende Preisangabenverordnung, nach der bei gewerbs- oder geschäftsmäßigem Verkauf von Waren der Grundpreis, beispielsweise pro Kilogramm unmittelbar neben dem Endpreis angegeben werden muss. Damit soll den Verbrauchern der Preisvergleich ermöglicht werden.

In dem vorliegenden Fall hatte die Beklagte unter anderem auf der Handelsplattform Schokoladentäfelchen angeboten und den Grundpreis allerdings nicht in der Angebotsübersicht, sondern in der Artikelbeschreibung erst weit unterhalb des «Sofort Kaufen»-Buttons mitgeteilt. Die Beklagte argumentierte, es könne davon ausgegangen werden, dass der Kunde immer auch die Artikelbeschreibung lese.

Das sah die Wettbewerbskammer des Landgerichts anders. Nach der Rechtssprechung des müsse der Verbraucher grundsätzlich in der Lage sein, den Endpreis und den Grundpreis auf einen Blick wahrzunehmen. Hieraus ergebe sich, dass der Grundpreis auf einer Online-Handelsplattform bereits auf der Angebotsübersicht genannt werden müsse. Nach Ansicht der Richter sei es nicht ausreichend, diesen kleingedruckt und fernab des Endpreises zu nennen. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.

 

Share

OLG Hamburg: Erhöhte Prüfpflicht für Ebay

Dienstag, November 15th, 2011

In Zukunft muss die Handelsplattform Auktionen, die mit beworben werden, aktiv auf Rechtsverletzungen untersuchen. Das Oberlandesgericht Hamburg bejahte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. 04.11.2011 – Az.: 5 U 45/07) eine erhöhte Prüfpflicht für .

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der norwegische Produzent des bekannten Kinderstuhls “Tripp Trapp” hatte geklagt, weil Plagiate des Stuhls bei verkauft wurden. Hinzu kam, dass wenn man auf der Plattform Google den Suchbegriff Tripp Trapp eingab, dort auch Werbeanzeigen von angezeigt wurden, die unter anderem auf genau solche Auktionen mit Plagiaten führten. Diese Ad-Words-Anzeigen tauchten auch dann noch auf, nachdem mehrere entsprechende rechtsverletzende Auktionen auf Betreiben des Herstellers gelöscht worden waren. Dagegen ging der Hersteller nun mit seiner Klage vor.  

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in der Berufungsinstanz für den Hersteller und stellte fest, dass eine gesteigerte Prüfpflicht für Auktionen hat, die besonders von ihr beworben werden. Das Gericht führt aus, dass die Auktionsplattform mit dieser Schaltung von Werbung für die ansprechenden Auktionen die Rolle eines passiven Vermittlers aufgebe und eine aktive Rolle übernehme. Aus diesem Grund sei sie auch in der Verantwortung, die beworbenen Inhalte verstärkt auf Rechtsverletzungen hin zu prüfen.

Diese Entscheidung hat eine weitreichende Folge für . Statt der Nutzung eines vollautomatischen Ablaufs, muss die Firma nun alle entsprechenden Angebote, die mittels gefunden werden, einer Sichtprüfung unterziehen.

Share

LG Magdeburg: Herausgabe von Mitgliedsdaten durch Ebay bei Verdacht auf Markenverletzung

Montag, November 14th, 2011

Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 28.09.2011 (Az.: 7 O 545/11) entschieden, dass bei konkretem Verdacht auf den Vertrieb von Markenfälschungen über die Internethandelsplattform diese dem Rechteinhaber zur Auskunft über Adress- und Kontodaten des mutmaßlichen Verletzers verpflichtet ist. Dafür müsse die Rechtsverletzung jedoch offensichtlich sein. Eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung liege bei nicht vor.

Share

eBay – Zurechnung rechtsgeschäftlicher Erklärungen

Dienstag, Juli 5th, 2011

Zur des Kontoinhabers bei interessante Ausführungen des Bundesgerichtshofes:

http://www.recht-freundlich.de/it-vertragsrecht…

Share

OLG Hamm: Verstoß gegen eBay Grundsätze ist nicht abmahnbar

Montag, Januar 17th, 2011

Eine wegen Verstösse gegen den nachfolgenden -Grundsatz kein Wettbewerbsverbot:

“Es ist verboten, als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischen Artikeln anzubieten. Das gilt auch für das Anbieten von mehr als 3 Angeboten mit identischen Artikeln unter verschiedenen Mitgliedsnamen.”

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011…

Share

fehlende individuelle Information über Korrekturmöglichkeiten bei eBay kein Wettbewerbsverstoß?

Dienstag, Oktober 12th, 2010

Mit einem hier vorliegenden Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird klargestellt, dass Gerichte durchaus unterschiedlicher Ansicht sein können, wenn es darum geht, wie die nach § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. BGB, Art. 246 § 3 Nr. EGBGB erfüllt werden müssen.

Während unter anderem in der Entscheidung des Landgerichts Hannover, vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10, und in der Entscheidung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg, vom 14.05.2010, zum Az. 3 W 44/10) ausgeführt wurde, dass die teilweise von Seiten eBays dargestellten Hinweise nicht ausreichend seien, um den Verbraucher hinreichend über die Möglichkeit der seiner Eingaben und über die diesbezüglichen Kontrollmöglichkeiten zu informieren, so nimmt das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung zum Az. , vom an, dass die Hinweise von Seitens eBays ausreichen würden, wenn dort gesagt wird:

“…Ihr ist bindend. Klicken Sie daher bitte nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich kaufen möchten… Um die Transaktion abzubreche, betätigen Sie die “Zurück”- Schaltfläche Ihres Browsers, um wieder zu der Artikelbeschreibung zu gelangen.”

Darüber hinaus werde der Bieter zuvor bei Betätigung des “Bieten”- Buttons zusätzlich noch auf das Folgende hingewiesen:

“Im nächsten Schritt können Sie Ihr Maximalgebot, Ihre Versandkosten und Ihre Zahlungsmethoden überprüfen.”

Nach Ansicht des Gerichts sind in der konkreten Situation eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher nicht gegeben.

Ob die Entscheidung halten wird, ist vor dem Hintergrund der auch gegenläufig existierenden Entscheidungen noch nicht sicher.

Fest stehet, dass man wohl stets sorgfältig prüfen sollte, ob die genutzte Plattform auch tatsächlich weiterhin – uneingeschränkt – die fraglichen Informationen bereithält, wenn man sich darauf verlässt, die Plattform als Dritter die einem selbst obliegenden gesetzlichen Pflichten erfüllt. Alternativ erfüllt man sie gegebenenfalls besser selbst.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

Wettbewerbsverstoß: Vertragsschluss bei eBay

Freitag, Oktober 8th, 2010

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte eine zu beurteilen, die – abweichend vom den von – den von Käufen über , hier Sofort-Käufe, auf die Übersendung der Ware oder eine Bestätigung in festlegte. Mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az: 5 W 15/07) räumte das den (§ 9) von den Vorrang ein. Mit den angegriffenen Klauseln werde der Käufer benachteiligt, da aus seiner Sicht das Zustandekommen des Kaufvertrages nicht von seiner Willenserklärung, sondern von einer nachfolgenden Willenserklärung des Verkäufers abhängt, die von dem Kaufinteressenten schon in zeitlicher Hinsicht nicht zu überschauen sei. Anzuerkennende Interessen des Verkäufers, den auch bei -Verkäufen hinauszuzögern, seien nicht ersichtlich.

Auch das Landgericht Berlin (Beschl. v. 20.04.2007 Az: 16 O 223/07) hat eine , nach der der Kaufvertrag erst durch eine Bestätigung des Verkäufers bzw. der Annahme der Ware durch den Kunden im Falle des Sofort-Kaufs bei zustande kommt, für unwirksam erklärt. Bei der Option Sofort-Kaufen komme der Kaufvertrag gem. §§ 145 ff. BGB sofort zustande. Die weiche daher von bindenden Rechtsvorschriften ab und verstoße gegen § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB. Sie benachteilige den Verbraucher unangemessen, weil sie dem Unternehmer die Möglichkeit verschaffe, sich unter Berufung auf diese Regelung jederzeit wieder vom Vertrag zu lösen.

Die “Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung” wurde durch das  LG Berlin (Beschl. v. 09.05.2007, Az: 10 O 364/07) im Falle eines Verkaufs über für wettbewerbswidrig erachtet.

Die “Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden” wurde durch das LG Berlin (Beschl. v. 02.08.2007, Az: 16 O 588/07, n.v.) für unwirksam angesehen. Sie weicht von den vorrangigen -Regelungen ab und verstößt damit gegen § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB.

Das Landgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 13.07.2007 (Az: 7 O 1256/07) die folgende über den für wettbewerbswidrig angesehen: “Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen”.

Share

Bundesgerichtshof zu AGB bei eBay-Verkäufen

Mittwoch, Februar 17th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verkäufen an Verbraucher über als unzulässig beanstandet:

–       „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser .“

–       Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.” 

Beanstandet wurde u.a., dass die nicht unmissverständlich ist. Dabei stellt das Gericht wiederholt auf die Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Verbrauchers ab.

 Bezüglich der zweiten wird darauf hingewiesen, dass der erforderliche Hinweis auf den Wertersatz spätestens bei in erteilt werden muss. Dies ist bei nicht gegeben, weil der Vertrag zustande kommt, ohne dass der erforderliche Hinweis erfolgt.

Share

Abmahnung Altürk

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns wurden zwei Abmahnungen vorgelegt, die durch Herrrn Rechtsanwalt im Auftrage von Frau ausgesprochen wurden.

Gegenstand der Abmahnungen soll die Verletzung von Urheberrechten an Bildwerken sein, die Frau Altürk in Ihren - Angeboten nutzt. Dabei handelt es sich wohl vornehmlich um Bekleidungsstücke der Marke Esprit.

Der Vertreter der abmahnenden Frau Altürk fordert für die behaupteten Rechtsverletzungen insgesamt einen Betrag in Höhe von 3.350,- Euro, der sich unter anderem aus fiktiven Lizenzkosten und Aufwendungsersatzansprüchen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ergeben soll.

Über etwaig neue Informationen in dieser Sache werden wir hier berichten.

Share

Keine Textform der Belehrung bei eBay (90 Tage)

Mittwoch, Januar 6th, 2010

Die Speicherung der Auktion in der Rubrik “mein ” mit dem Zuschlag oder dem “Sofort-” erfüllt nach dem Urteil des vom 12.01.2007 (Az: 3 W 206/06) nicht das Textformerfordernis des § 126b BGB. Somit beträgt die einen Monat und nicht zwei Wochen.

Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber verlangten Mitteilungspflicht kann es nur sein, dass der Verbraucher durch eine an ihn gerichtete Botschaft so aufmerksam gemacht wird, dass er sich gehalten sieht, die an ihn gerichtete Nachricht auch zur Kenntnis zu nehmen. Der Gesetzgeber will durch die Mitteilungspflicht sicherstellen, dass der Käufer über sein zuverlässig informiert wird, denn dieses soll vor vertraglichen Bindungen schützen, die der Verbraucher möglicherweise übereilt und ohne hinreichende Abwägung des Für und Wider eingegangen ist. Dazu reicht ein von angebotener Service, mittels dessen der Verbraucher sich auch noch 90 Tage nach Abschluss des Geschäfts über dessen Einzelheiten informieren kann, nicht aus. Dem Verbraucher muss dadurch noch nicht bewusst werden, dass in dieser Rubrik auch eine wichtige Nachricht für ihn enthalten ist. Das bewertete diesen Fall nicht anders als denjenigen, in dem die aus dem Bildschirmangebot selbst ersichtlich war und der Verbraucher sich die nicht selbst heruntergeladen hat.

Share

Abmahnung ebay Widerrufsfrist 14 Tage – Die rechtliche Argumentation

Freitag, Dezember 4th, 2009

Eine von 14 Tagen bei eaby verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Urteil des vom 17.08.2006 (3 U 103/06) und dem Urteil des KG Berlin vom 18.07.2006 (5 W 156/06) ist bei Verkäufen über die Internet-Plattform dem Verbraucher eine von einem Monat einzuräumen, da die nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderliche in aufgrund der Besonderheiten des Vertragsabschlusses bei zeitlich erst nach demselben erfolgen kann. Diese Ansicht wird geteilt durch den Beschluss des KG Berlin vom 05.12.2006 (Az: 5 W 295/06). Das Kammergericht führt aus, dass es sich hier nicht um einen Bagatellverstoß handelt, sondern um eine Beeinträchtigung gewichtiger Verbraucherinteressen.

Nach dem Kammergericht Berlin und dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat sich nunmehr auch das Landgericht Kleve mit seinem Urteil vom 02.03.2007 (Az: 8 O 128/06, n.r.) dafür ausgesprochen, dass die Veröffentlichung der in der Bildschirmansicht eines Online-Angebotes nicht das Textformerfordernis im Sinne des § 126a BGB erfüllt. Daher sei eine von einem Monat und nicht von zwei Wochen anzunehmen. Es genügt nach der Ansicht des LG Kleve nicht, dass der Verbraucher die ausdrucken oder auf seiner Computer-Festplatte speichern könne. Andernfalls würde die Dauer der von der Willkür des Empfängers oder von Zufällen abhängen, die der Verkäufer  weder kennen noch beeinflussen könne. Das LG Kleve spricht sich ausdrücklich gegen die zuvor vertretene Ansicht des LG Paderborn aus, dass es für die ausreicht, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die zu drucken oder zu speichern. Diese Ansicht stehe im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung. Hervorzuheben ist ein zentraler Begründungsaspekt des Landgerichts Kleve: „Nicht der Empfänger der hat die Erfüllung der die bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter von Waren hat die in mitzuteilen, also eine Mitteilung herauszugeben, die seinerseits bereits die genannten Anforderungen erfüllt“ (Rn. 26). Dieses Ergebnis teilt auch das (Beschl. v. 22.05.2007, 315 O 467/07).

Das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280) n.v.) und das LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.) halten eine von zwei Wochen für wettbewerbswidrig.

Share

Abmahnung Thomas Vogel

Donnerstag, Oktober 15th, 2009

Im Rahmen einer Beratung wird uns eine aktuelle des Herrn vorgelegt. Dieser wird vertreten durch die Rechtsanwälte Döscher, Paus & Partner, Rechtsanwälte aus Chemnitz.

Es geht um die angeblich unerlaubte Nutzung eines bei .

Es werden Anwaltsgebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von € 4.000,00 geltend gemacht. Die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält eine moderate Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00.

Share

Abmahnung Braune und Partner

Montag, Oktober 12th, 2009

Im Rahmen einer ersten Beratung wird uns eine wettbewerbsrechtliche der Kanzlei vorgelegt.

Abgemahnt werden angebliche Wettbewerbsverstöße, die in der Form vorgelegen haben sollen, dass der Abgemahnte zwar als privater Händler im Internet aufgetreten, tatsächlich aber als gewerblicher Händler anzusehen sei.

Als Privater hatte der Betroffene angeblich unter anderem Impressumspflichten nicht erfüllt.

Dies führt dazu, dass nun auch eine Vergütung an die abmahnenden Anwälte gefordert wird, die auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,- Euro errechnet und mithin in Höhe von über 450,- Euro angegeben ist.

Es ist zu beachten, dass es nicht in jedem Fall sinnvoll ist, eine durch die Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In einigen Fällen sollte man hier genau darauf schauen, wie diese Erklärungen formuliert sind, da man sich regelmäßig auf die Laufzeit von 30 Jahren zum dargestellten Unterlassen und auch direkt zur Zahlung der Anwaltsvergütung verpflichtet…

Lassen Sie sich unbedingt vor der Unterschrift beraten!

Share

Entfernung eBay-Kommentar

Freitag, Oktober 9th, 2009

Das Landgericht Hannover hat in einer Entscheidung vom 13. Mai 2009 (Az.: 6 O 102/08) über einen negativen bei entschieden. Streitpunkt war der Satz: „Handy als Neuangebot – Handy und Zubehör gebraucht – Das nenn ich .“ Geklagt hatte der -Händler, der in dieser Äußerung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sah. Der Kunde wies in dem gerichtlichen Verfahren darauf hin, dass entgegen der Darstellung des -Händlers das Gerät kein Neugerät gewesen sei. Es seien Gebrauchsspuren vorhanden und die Verpackung sei aufgerissen gewesen. Der Akku des Gerätes war bereits nach 10 Minuten aufgeladen.

Die Hannoverischen Richter sahen in der Äußerung des Käufers eine zulässige Meinungsäußerung. In der beanstandeten Äußerung vermischen sich nach Einschätzung des Gerichts Tatsachenbehauptungen und Werturteile. Mit Verweis auf den Grundrechtsschutz der freien Meinungsäußerung müsse allerdings der -Verkäufer den Betriff „“ lediglich als Äußerung einer Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung hinnehmen.

Share

Was helfen eBay-AGB zum Niedrigpreis?

Dienstag, Juli 21st, 2009

Unter http://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-agb.html bietet eine Münchener Kanzlei Standard- und Verbraucherinformationen zu einem Preis von 79,00 EUR brutto an. Das Angebot hilft nach unserer Einschätzung wenig, um Abmahngefahren zu beseitigen.

Zum einen fehlt eine rechtssichere . Widerrufsbelehrungen sind immer wieder Grund für Abmahnungen. Der Rückgriff auf die -Muster- bietet keine Abmahnsicherheit, da dieses Muster offene Punkte enthält, die durchaus abgemahnt werden. Zum anderen kann es nicht Ziel einer rechtlichen Beratung sein, Abmahnrisiken nur zu minimieren. Als Online-Anbieter brauchen Sie Rechtssicherheit, die durch solche Mustertexte nicht gegeben wird.

Wir werden die Mustertexte bestellen und deren Qualität prüfen. Dann berichten wir.

Share

Seltsame Abmahnwarnung Axel Gronen

Freitag, Juli 17th, 2009

In diesem eBay-Forum wird berichtet, dass Herr von www..de zurzeit per E-Mail -Händler anschreibt und auf eine angebliche Abmahngefährdung ihres -Angebotes hinweist. Hintergrund dieser Anschreiben, die auch in diesem -Forum bewertet werden, ist eine rechtliche Besonderheit der Angebote im -Format.

Hier besteht die Besonderheit, dass die , die sowie das in der -Ansicht nicht korrekt angezeigt werden, wenn diese nicht in der von dafür vorgesehenen Rubrik eingestellt wurden. Dies könnte theoretisch dazu führen, dass der Verbraucher einen Vertrag über das Internet-Portal abschließt, obwohl er nicht die erforderlichen Pflichtbelehrungen erhalten hat. Ob dies einen abmahnfähigen Verstoß darstellt, ist nicht geklärt.

In unserer Kanzlei sind bislang keine Abmahnungen aus diesem Bereich in Bezug auf diese aktuelle -Formulierung bekannt.

Zur besseren Übersicht über die Problematik haben wir einige Links einmal für Sie zusammengestellt:

http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?messageID=9432892&tstart=0

http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=306527

http://sewoma.de/berlinblawg/2009/07/15/sevriens/wap-abmahnung-ebay/

http://www.shopanbieter.de/news/archives/2090-Achtung-eBay-Haendler-Abmahngefahr-WAP-Version.html

http://www.datamare.de/ebay-wap-abmahnung.htm

http://abmahnung-blog.de/tag/wap

http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/andreas-gerstel-8335009/blog/15/5719/abmahngefahr-wap-ebay.de

http://www.internetrecht-rostock.de/wap-ebay.htm

Share