Hier ein interessantes Urteil zum Thema Ed Hardy.
Vor dem LG Frankenthal waren die Kläger nicht so erfolgreich.
Hier ein interessantes Urteil zum Thema Ed Hardy.
Vor dem LG Frankenthal waren die Kläger nicht so erfolgreich.
Dieser Zeitungsbericht ist wohl nicht ganz sauber recherchiert. Eine Kostenrechnung über 50.000,00 EUR wurde bisher von Ed Hardy noch nie übersandt. Da war wohl das Bedürfnis nach einer Schlagzeile groß. Immerhin, der Anwalt glaubt an eine “Masche” der Vertriebspartner von Ed Hardy. Dieser Glaube hätte bei einer kurzen Internetrecherche Gewisstheit werden können.
Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 29.05.2009 (Az.: 30 C 374/08-71) entschieden, dass keine Erstattungspflicht für die Kosten einer Abmahnung besteht, wenn nicht bewiesen werden kann, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Die Beweislast dafür sah das Gericht bei der Klägerin an.
Die Gerüchte im Netz bestätigen sich. Gestern meldete sich ein Betroffener bei uns, der eine aktuelle Abmahnung bekommen hat. Bei den Abmahnung ist insbesondere zu prüfen, ob bei eigentlich privaten ebay-Accounts tatsächlich von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Nur bei Veräußerungen im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs sind die Abmahnungen berechtigt.
Auf jeden Fall sollten die gesetzten Fristen beachtet werden, ansonsten drohen teure gerichtliche Verfahren.
Nach Presseinformationen sollen neue Abmahnungen der Kanzlei Winterstein unterwegs sein, die die Verletzung von Rechten bei dem Verkauf von Kleidungsstücken der Marke Ed Hardy betreffen.
Vorsicht bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, da hier allein aufgrund der 30-jährigen Bindungsfrist nicht unerhebliche Risiken bestehen.
Abmahnungen wegen der Nutzung des Labels “Ed hardy” sind leider häufig anzutreffen.
Wenn Sie eine Abmahnung abwehren müssen, hier eine Beratung zum Pauschalpreis: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung-Ed-Hardy_detail_138.html