Posts Tagged ‘Einstweilige Verfügung’

The Pirate Bay wieder zugänglich

Mittwoch, Mai 19th, 2010

Nach Berichten im Internet ist der Dienst des deutschen Routing- Anbieters wieder verfügbar, nachdem ihm zuvor die Betätigung per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Hamburg untersagt wurde:

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/2343209/the-pirate-bay-ist-wieder-online/

Bitte beachten Sie, dass Filesharing nicht nur illegal ist und Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auslöst, sofern man nicht die notwendigen Rechte an dem “getauschten” Werke besitzt, sondern dass damit auch eine Straftat vorliegen kann.

Sind Sie Adressat einer Abmahnung geworden? Wir informieren Sie gerne zunächst allgemeine über Möglichkeiten der Reaktion und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Mündliche Verhandlung einstweilige Verfügung Martin Lehwald

Montag, April 12th, 2010

Am 08. April 2010 haben wir für einen Mandanten einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wahrgenommen. Abgemahnt hatte Herr Martin Lehwald über die Kanzlei Enzmann. Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann aus Coswig ist durch diverse Abmahnungen in unserem Blog und auch in anderen Internetseiten bekannt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung führte Herr Rechtsanwalt Enzmann u.a. aus, dass sein Mandant, Herr Martin Lehwald, seit „Ende letzten Jahres“ abgemahnt hat. Es seien insgesamt „ca. 30 Abmahnungen“ versandt worden.

Unterstellt man ein Kostenrisiko von ca. 3.000,00 € pro Abmahnung, ergibt sich daraus ein Kostenrisiko insgesamt von mehr als 90.000,00 €. Nach den diesseits vorliegenden Informationen liegt der Jahresumsatz von Herrn Martin Lehwald insgesamt unter 400.000,00 €. Herr Rechtsanwalt Enzmann brachte einen Betrag in Höhe von 250.000,00 € ins Spiel, konnte aber keine weiteren genaueren Angaben bringen.

Dies würde in der Praxis bedeuten, dass Herr Lehwald mehr als ein Drittel seines Umsatzes riskiert, um Abmahnungen zu versenden. Dabei reden wir hier nicht über Gewinn, sondern über Umsatz. Die Marge bei Kfz-Teilen und -Zubehör liegt bei ca. zwischen 5 bis 10 %.

Wir haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass ein solches massives Abmahnen bei entsprechend nur geringen Umsätzen und entsprechend geringen Gewinnen ein eindeutiges Signal für eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist.

Interessant war auch noch, dass Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann weitere drei einstweilige Verfügungen verschiedener anderer Gerichte vorlegte. Offensichtlich, so auch die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Enzmann, wurden fünf Abmahnungen ausgesprochen. In mindestens vier Abmahnfällen musste ein gerichtliches Verfahren angestrebt werden. Dies zeigt auch noch einmal deutlich, welches wirtschaftliche Risiko Herr Lehwald eingeht.

Wir sind gespannt, wie das Landgericht Hannover entscheiden wird.

Sehr gefallen hat uns eine der einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden Richters, der darauf hinwies, dass Herr Rechtsanwalt Enzmann bei einer anderen Kammer für Handelssachen ebenfalls ein gerichtliches Verfahren laufen hat. Herr Rechtsanwalt Enzmann wies dann sehr schnell darauf hin, dass es sich hierbei um einen anderen Mandanten handelt.

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Einstweilige Verfügung Hans Schnakenberg – HiFi-Leipzig

Dienstag, Januar 26th, 2010

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats ein aktueller Beschluss des Landgerichts Leipzig vor. Es geht um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos, für die Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Urheberrechte reklamiert. Vertreten wird Herr Hans Schnakenberg durch die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer aus Leipzig.

Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn Hans Schnakenberg statt. Es wurde ein Gebührenstreitwert von 3.000,00 € festgesetzt.

Im gerichtlichen Verfahren behauptet Herr Schnakenberg, er habe ein Bildarchiv von ca. 17.000 Fotos. Das lässt ja noch einige Abmahnungen zu.

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Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Die Senator Entertainment AG soll eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirkt haben.

http://www.gulli.com/news/erneut-einstweilige-verf-gung-gegen-rapidshare-2009-12-16

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Einstweilige Verfügung von T-Mobile gegen Sipgate abgelehnt

Montag, Dezember 14th, 2009

Auseinandersetzung über ein iphone-App:

http://www.top-dsl.com/dsl-news/mobil/einstweilige-verfuegung-von-t-mobile-gegen-sipgate-abgelehnt-1260699108.html

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Rechtsanwalt Kornmeier nimmt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück

Donnerstag, Dezember 10th, 2009

Das war wohl nichts. Rechtsanwalt Kornmeier war mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht frankfurt am Main nicht erfolgreich, wie Rechtsanwalt Stadler berichtet.

http://www.internet-law.de/2009/12/kornmeier-nimmt-antrag-auf-erlass-einer.html

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Fehlende Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

Dienstag, Dezember 8th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 01.10.2009 (Az.: 4 U 119/09) noch einmal darauf hingewiesen, dass eine einstweilige Verfügung eine Dringlichkeit benötigt. Diese ist bei einem Wettbewerbsverstoß nach § 12 Abs. 2 UWG zunächst vermutet. Allerdings wird auch nach der Rechtsprechung des OLG Hamm diese Vermutung regelmäßig widerlegt, wenn zwischen Kenntnis vom Verstoß und der gerichtlichen Geltendmachung mehr als ein Monat vergangen ist.

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Einstweiliges Verfügungsverfahren – Streitwert 75.000,00 €

Donnerstag, November 26th, 2009

Das Landgericht München II hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit dem Az.: 1 HK O 5525/09 für sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße insgesamt einen Streitwert von 75.000,00 € angenommen.

Unter anderem waren das Widerrufsrecht, die Preisangaben und die Werbung mit dem Begriff „Garantie“ beanstandet worden.

Bei der Garantie erwartete das Landgericht München, dass darauf hingewiesen wird, dass die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Auch ist die Garantie mit den wesentlichen Angaben zu veröffentlichen. Hier erwartete das Gericht detailliertere Ausführungen.

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Vorsicht vor Schutzschriften – Landgericht Hamburg erlässt trotzdem einstweilige Verfügung

Donnerstag, November 19th, 2009

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 30.06.2009 (Az.: 308 O 315/09) trotz einer Schutzschrift eine einstweilige Verfügung in einem Filesharing-Verfahren erlassen. Es ging um einen angeblich illegalen Download von Musikdateien. Der Betroffene hatte keine Unterlassungserklärung abgegeben. Stattdessen war dem Landgericht Hamburg eine Schutzschrift zugekommen. Eine Schutzschrift, das sei an dieser Stelle kurz erklärt, soll den Erlass einer einstweiligen Verfügung verhindern und im Vorhinein die rechtlichen und sonstigen Argumente darlegen, die gegen den Anspruch der Abmahner sprechen.

Das Landgericht Hamburg weist darauf hin, dass durch die Identifizierung des Anschlussinhaber durch die IP-Adresse und die Uhrzeit eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ dafür spreche, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden habe. Die pauschale Behauptung des Betroffenen, dass er zu der fraglichen Zeit nicht zu Hause war, ließ das Gericht nicht gelten. Nett ist der Hinweis des Gerichts, dass der Prozessbevollmächtigte des betroffenen Antragsgegners denselben Vortrag bereits in einer Vielzahl von Schutzschriften in einem Zeitraum von mehreren Wochen wortgleich (!) wiederholt habe. Die umfangreichen Rechtsausführungen ließ das Gericht nicht gelten.

Fazit: Die immer wieder zu hörende Empfehlung, dass mit einer Schutzschrift eine einstweilige Verfügung abgewehrt werden kann, erwies sich in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg als trügerische Hoffnung. Es ist deutlich davor zu warnen, Schutzschriften als „Allheilmittel“ anzusehen, die ein weiteres rechtliches und gerichtliches Vorgehen der Abmahner verhindern. Hier muss sich jeder Betroffene bewusst sein, dass ein entsprechendes gerichtliches Verfahren erhebliche rechtliche Risiken und auch finanzielle Risiken nach sich zieht. Daher ist sehr gut im Vorfeld zu überlegen, wenn die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden soll.

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LG München: Einstweilige Verfügung auf Antrag von Nümann + Lang erlassen

Mittwoch, November 18th, 2009

Das LG München in einer Entscheidung vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09, einem Betroffenen mittels einstweiliger Verfügung verboten, den Titel “Evacuate The Dancefloor”über eine Tauschbörse im Internet anzubieten.

Nach uns vorliegenden Informationen wurde vorher eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht. Trotzdem kam es zu dieser Entscheidung. Das Gericht wies darauf hin, dass trotz der Schutzschrift keine andere Entscheidung zu treffen sei.

Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Betroffenen Kosten von weit über 1.000 EUR nach sich zieht. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Nümann + Lang erstritten.

Fazit: Auf die richtige Reaktion kommt es bei einer Abmahnung an. Eine gerichtliche Entscheidung zu provozieren sollte vorher gut überlegt sein.

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Auseinandersetzung zwischen Rechtsanwalt Hagen Hild und Axel Gronen

Freitag, November 6th, 2009

Axel Gronen berichtet über Rechtsanwalt Hagen Hild.

Auf ausdrücklichen schriftlich vorgetragenen “Wunsch” des Kollegen Hild haben wir den direkten Link auf den Beitrag (der mittlerweile wegen einer einstweiligen Verfügung entfernt ist, 07.11.2009) entfernt. Wir können nicht beurteilen, welche Aussagen in dieser Auseinandersetzung richtig sind.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist wohl die einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Hild gegen Axel Gronen erwirkt hat:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/03-08-2009-lg-bochum-az-i-12-o-142-09.html

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Einstweilige Verfügung Nümann + Lang

Samstag, Oktober 17th, 2009

Hier wird über eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Nümann + Lang berichtet:

http://vsberg.blogspot.com/2009/10/einstweilige-verfugungen-numann-lang.html

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Einstweilige Verfügung Sebastian Kunze

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wird uns eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Detmold vorgelegt. Herr Sebastian Kunze hat diese als Inhaber der Firma Leuchtenzentrale.de erwirkt. Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist das Anbieten von Haushaltslampen, ohne dass über die Einzelheiten der Energiekennzeichnung belehrt wird. Als Gegenstandswert werden € 10.000,00 durch das Gericht festgesetzt.

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Gültigkeit einer einstweiligen Verfügung

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. Januar 2009 (Az.: I ZB 115/07) deutlich gemacht, dass eine einstweilige Verfügung sofort zu beachten ist. Wenn eine Verbotsverfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese ab Verkündigung des Urteils wirksam und ab diesem Zeitpunkt vom Schuldner zu beachten, wenn sie eine Ordnungsmittelandrohung enthält. In dem zu entscheidenden Verfahren ging es um die Frage, ob die Verbotsverfügung vor Zustellung an die Schuldnerin zu beachten ist. Mit der Verkündigung ist das Urteil existent geworden und war ohne besondere Anordnung vorläufig vollstreckbar. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verfügung vom Schuldner zu beachten.

Verstößt beispielsweise in dem Zeitraum zwischen Verkündigung des Urteils und Zustellung an den Schuldner der Schuldner gegen die Verbotsverfügung, so kann gegen ihn ein Ordnungsmittel festgesetzt werden.

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Einstweilige Verfügung Allmedia GmbH

Mittwoch, September 30th, 2009

Für unser Forschungsprojekt wird uns eine einstweilige Verfügung der Allmedia GmbH vorgelegt. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Zingsheim. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung sind wohl Äußerungen zwischen den Parteien. Das zuständige Landgericht hat einen Gegenstandswert von 60.000,00 € angesetzt.

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Einstweilige Verfügung von Sony

Dienstag, September 8th, 2009

Hier wird berichtet, dass Sony Deutschland gegenüber einem Internethändler eine einstweilige Verfügung aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten erwirkt habe. Gegenstand der Verfügung seien Angaben über die Garantiezeit, Vorteile des Gerätes sowie des Kundendienstes.

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Einstweilige Verfügung Elektrogesetz

Montag, August 24th, 2009

Hier wird über eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg berichtet, die Verstösse gegen das Elektrogesetz (ElektroG) behandelt:

http://www.elektrog-blog.de/urteile/elektrog-einstweilig-verfugung

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Einstweilige Verfügung Berit Hartwich

Mittwoch, August 19th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns ein Beschluss eines Landgerichts überreicht. Frau Berit Hartwich hat durch ihren Rechtsanwalt Sadowsky eine einstweilige Verfügung erwirkt. Es wurde ein Streitwert von € 6.000,00 festgesetzt.

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Einstweilige Verfügung Kornmeier

Dienstag, August 18th, 2009

Nach Presseberichten hat die Kanzlei Kornmeier vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Es ging um die Verbreitung eines Albums. Der Gegenstandswert wurde auf € 55.000,00 festgesetzt. Damit sind erheblichste Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare verbunden.

Es empfiehlt sich daher dringend, bei Abmahnungen nicht nur abzuwarten, sondern auch interessengerecht zu reagieren. Falls Sie eine einstweilige Verfügung von der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben sollten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese in Kopie für unser Forschungsprojekt zur Verfügung stellen. So können Sie auch andere Betroffene warnen.

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Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung

Montag, Februar 9th, 2009

Grundsätzlich besteht im Wettbewerbsrecht die Notwendigkeit, vor Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegenüber dem Wettbewerber eine Abmahnung auszusprechen, um eine Kostenbelastung nach sofortigem Anerkenntnis (§ 93 ZPO) zu vermeiden. Nach der Entscheidung des OLG Saabrücken vom 14.07.2008 (Az.: 1 W 99/08-19, MIR 2008, Dok. 281) kann die Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung des Wettbewerbs unter besonderen Umständen entfallen, wenn es dem Unterlassungsgläubiger nach den konkreten Umständen des Falles unzumutbar ist, den Verletzer vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe abzumahnen, wenn eine besondere Dringlichkeit besteht. Eine derartige Eilbedürftigkeit soll dann anzunehmen sein, wenn der Wettbewerbsverstoß, wenn die Gefahr seiner Begehung für den Unterlassungsgläubiger erkennbar wird, aus objektivierter Sicht des Unterlassungsgläubigers ohne eine sofortige Einwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist. Dies soll nach Ansicht des OLG Saarbrücken dann anzunehmen sein, wenn z.B. in einem Werbeprospekt ein Wettbewerbsverstoß angekündigt wird und hiervon nur einen Tag zuvor Kenntnis erlangt wird.

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