In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen Verstößen gegen das ElektroG hat das Landgericht München in seinem Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) dem Beklagten einen fahrlässigen Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem ElektroG zur Last gelegt. Der Beklagte hatte eingewendet, dass ihm das ElektroG nicht bekannt sei. Hiergegen wandte das Landgericht München ein, dass eine Unkenntnis des Gesetzes ebenso zu berücksichtigen sei, wie fehlende Hinweise durch Großhändler. Als Betreiber eines Versandhandels sei der Beklagte grundsätzlich gehalten, selbst die für den Betrieb seines Gewerbes geltenden wirtschaftsrechtlichen Regelungen zu kennen und zu beachten.
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Posts Tagged ‘ElektroG’
ElektroG – Unkenntnis schützt nicht
Montag, Juli 11th, 2011LG München – Kein Verkauf ohne Registrierung – ElektroG
Montag, Juli 11th, 2011In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren hat das Landgericht München im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 31.03.2009 (Az.: 33 O 12668/08) deutlich gemacht, dass das Anbieten von Elektrogeräten ohne die erforderliche Registrierung gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG verstößt und einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.
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Einstweilige Verfügung ElektroG – Streitwert
Donnerstag, Juli 7th, 2011Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16.02.2007 (Az: 408 O 39/07) dem dort betroffenen Antragsgegner verboten, Geräte der Unterhaltungselektronik und/oder Haushaltskleingeräte einer bestimmten Marke zu importieren und in Deutschland ohne Registrierung bei der Stiftung EAR in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen. Als Streitwert wurden 150.000 € festgesetzt.
LG Hamburg – ElektroG – Unterhaltungselektronik
Donnerstag, Juli 7th, 2011Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 12.03.2007 (Az.: 416 O 68/07) eine Entscheidung zu der Thematik des Vertriebs von Geräten der Unterhaltungselektronik ohne die erforderliche Registrierung nach dem ElektroG getroffen. Das Landgericht Hamburg hat dem Antragsgegner in dem dortigen Verfahren untersagt, derartige Geräte zu importieren und in Deutschland ohne Registrierung bei der Stiftung EAR in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen.
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Update George A. Rauscher
Dienstag, September 8th, 2009Wieder wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn George A. Rauscher als Beratungsmandat zugesendet. Herr George Rauscher, vertreten durch Herrn Gereon Sandhage, rügt wiederum den Vertrieb von elektrischen Uhren, deren Hersteller keine Registrierung nach dem ElektroG aufweisen kann.
Zu dieser Thematik können Sie in unserem www.elektrog-blog.de weitere Artikel und Hintergründe nachlesen.
ElektroG – Fehlende Registrierung als Wettbewerbsverstoß
Dienstag, September 8th, 2009Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.05.2009 (Az.: 416 O 77/09) einen Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Registrierung eines Herstellers nach dem ElektroG bejaht. Dem betroffenen Hersteller wurde verboten, neue Haushaltskleingeräte in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen oder in Verkehr bringen zu lassen, wenn der Hersteller oder der Hersteller der Geräte nicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG bei der Stiftung EAR registriert sind. Als Streitwert wurden € 25.000,00 festgesetzt.
Abmahnung George A. Rauscher
Dienstag, September 1st, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn George A. Rauscher aus Berg vorgelegt. Herr Rauscher wird vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Gerügt wird gegenüber einem Mitbewerber das Anbieten von elektrischen Uhren, ohne dass deren Hersteller bei der Stiftung EAR registriert sind. Als Gegenstandswert werden € 30.000,00 festgesetzt.
Zu der Problematik des ElektroG können Sie sich gerne auf unserem Schwester-Blog www.elektrog-blog.de informieren.
Einstweilige Verfügung Elektrogesetz
Montag, August 24th, 2009Hier wird über eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg berichtet, die Verstösse gegen das Elektrogesetz (ElektroG) behandelt:
http://www.elektrog-blog.de/urteile/elektrog-einstweilig-verfugung
Update Abmahnung Lightcyle
Montag, August 17th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Lightcyle Retourlogistik und Service GmbH auf Grundlage des ElektroG vorgelegt. Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.
Weitere Informationen zu dieser Problematik können Sie hier nachlesen. Informationen zu der Fa. Lightcycle erhalten Sie hier.
Abmahnungen durch Sony – ElektroG
Samstag, August 8th, 2009Die Firma Sony Deutschland GmbH weist in Ihrer Pressemitteilung vom 02.06.2009 darauf hin, dass sie gegen Online-Händler im Wege der Abmahnung sowie einstweiligen Verfügung vorgeht. Inhalt der Abmahnungen sind Verstöße gegen zwingende gesetzliche Regelungen, u.a. eine fehlende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Des Weiteren werden eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder die Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie gerügt. Hintergrund der Abmahnungen sind so genannte Grauimporte der Geräte. Sony betreibt nach eigenen Angaben intensiv die Verfolgung interner Seriennummern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und einer Internetbeobachtung.
Es ist zu betonen, dass eine fehlende Registrierung neben Verstößen gegen das ElektroG auch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.
Abmahnung Sharp Electronics GmbH wegen Verstoßes gegen ElektroG
Donnerstag, August 6th, 2009Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Sharp Electronics Europe GmbH aus dem Monat Juli 2009 vorgelegt. Vertreten durch Rechtsanwalt Reinhard Wandel wird das Anbieten eines LCD-Fernsehers gerügt, der angeblich entgegen den Bestimmungen des ElektroG nicht bei der Stiftung EAR registriert ist. Als Besonderheit ist anzumerken, dass die Firma Sharp anhand der benannten Seriennummer des Gerätes behauptet, nachverfolgen zu können, dass das Gerät entweder in Frankreich oder Großbritannien zunächst auf dem Markt gebracht wurde und nicht in Deutschland, wodurch es sich um einen so genannten Grauimport handelt.
Gerügt wird, dass der streitgegenständliche Fernseher ohne Registrierung bei der zuständigen Behörde in Verkehr gebracht wurde, wodurch ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG vorliegt, wonach Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen, Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen dürfen. Betroffen sind nach der Vorschrift des § 3 Abs. 12 ElektroG auch so genannte „fiktive Hersteller“, d.h. Händler, die schuldhaft nicht registrierte Ware anbieten.
Als Gegenstandswert der Abmahnung werden € 75.000,00 angesetzt.
Weitere Hinweise zu dieser Thematik finden Sie in unserem Blog zum Thema ElektroG hier und hier.
ElektroG – Kostenverordnung erneut unwirksam
Mittwoch, Juli 8th, 2009Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: AN 11 K 08.01254) die Kostenverordnung zum ElektroG erneut für unwirksam erklärt. Nach der Pressemittlung waren maßgebliche Gründe hierfür, dass die Stiftung EAR eine prüffähige Gebührenkalkulation im Ergebnis für alle Fassungen der ElektroGKostV nicht vorgelegt bzw. im Einzelnen nicht erläutert hat, was insbesondere die erforderliche Überprüfung verhindert, ob der angesetzte Gesamtaufwand zutreffend veranschlagt und ermittelt wurde. Weiter war maßgeblich, dass hier jedenfalls zwei veranschlagte Kostenpositionen des Gesamtaufwands schon dem Grunde nach zu Unrecht angesetzt wurden, obwohl diese nicht gebührenfähig sind, und schließlich war weiter zweifelhaft, ob der angesetzte Aufwand, soweit er den Ersatzanspruch der gemeinsamen Stelle gegen die Beliehen nach § 14 Abs. 10 ElektroG betrifft, gebührenfähig ist.
Die Stiftung EAR hat nach der Pressemitteilung vom 18.06.2009 gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach Berufung eingelegt, die vom Verwaltungsgericht Ansbach wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung zugelassen war.
Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts hat die Entscheidung vor allem für Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten eine erhebliche Bedeutung, da sie für die umweltgerechte Entsorgung für Altgeräte in die Pflicht genommen werden. Für die Entsorgung der Altgeräte und die Registrierung werden Gebühren durch die Stiftung EAR erhoben, was nur bei Vorliegen einer rechtsgültigen Gebührenverordnung erfolgen könne.
Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage wegen Uhren und ElektroG
Dienstag, Juni 30th, 2009Vielen Händlern ist die besondere Problematik der notwendigen Registrierung von Elektrogeräten bei der Stiftung EAR vor deren Verkauf nicht bekannt. Eine fehlende Registrierung des Herstellers oder des Verkäufers (§ 3 Abs. 12 ElektroG) ist nach der Rechtsprechung als Wettbewerbsverstoß anzusehen und wird regelmäßig abgemahnt.
Wie wir jetzt erfahren haben, ist Frau Tatiana Schmidt, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage, diese Rechtslage bekannt. Öffentlich werden diese aktuellen zahlreichen Abmahnfälle z.B. in diesem Forum.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zum ElektroG in unserem ElektroG-Blog, insbesondere zu der Problematik der notwendigen Registrierung von Uhren.
Weitere Informationen zu Frau Tatiana Schmidt erhalten Sie hier sowie in unseren weiteren Blogeinträgen zu Frau Schmidt.
ElektroG – Einstweilige Verfügung des LG München
Freitag, Mai 8th, 2009Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 27.03.2008 (Az.: 4 HKO 5166/08) einem Antragsgegner verboten, Beleuchtungskörper im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG registriert ist. Als Streitwert wurden € 50.000,00 festgesetzt.
Update Abmahnung Lightcyle
Donnerstag, April 2nd, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Lightcycle vorgelegt. Darin werden Verstöße gegen das ElektroG gerügt, weil Beleuchtungskörper ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.
Klagebefugnis von Lightcycle
Montag, März 9th, 2009Das Gemeinschaftsunternehmen Lightcycle kann als Zusammenschluss der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern für ihre Gesellschafter hinsichtlich der ihnen zukommenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche in Prozessstandschaft auftreten, da den Gesellschaftern ein legitimes Interesse daran zukommt, die Verfolgung von „Schwarznutzern” des von ihnen getragenen Entsorgungssystems durch eine zentrale Stelle vornehmen zu lassen, und weil den jeweiligen Beklagten durch diese Art der Handhabung keine ersichtlichen Nachteile zukommen (Landgericht München, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 1 HK O 1815/08).
Unsere Beratungsangebote zum ElektroG finden Sie hier: Shopanwalt.de













