Das Landgericht Dresden hat mit Urteil vom 03.08.2007 (Az.: 41 O 1317/07) entschieden, dass die Angabe einer Energie-Effizienzklasse „A Plus” für eine Waschmaschine gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine solche Bezeichnung existiere nicht. Bei der Auswahl einer Waschmaschine könne dies für den Verbraucher eine irreführende Werbung darstellen. Es sei unerheblich, ob der Hersteller selbst seine Geräte mit dieser Angabe kennzeichnet.
