Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 09.07.2010 (Az.: 406 O 232/09) entschieden, dass auch bei Haushaltslampen die Pflichtangaben nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) enthalten sein müssen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Händler nicht die Energieeffizienzklassen bei den Haushaltslampen aufgeführt. Dies sah das Gericht als Wettbewerbsverstoß an.
In der Entscheidung sagt das Gericht auch etwas zum Gerichtsstand. Die Hamburger Richter führen wie folgt aus:
„Aufgrund der bundesweiten Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbung ist auch das Landgericht Hamburg zuständig, unter mehreren eröffneten Gerichtsständen hat aber der Antragsteller die freie Auswahl. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, einen Gerichtsstand zu wählen, an dem eine der Parteien ansässig ist.“













