Frau Ursula Günther ist unter der Bezeichnung „Melina Küchen” aktiv. Frau Ursula Günther mahnt über die Kanzlei Andreas Eckloff angebliche Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) ab.
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Posts Tagged ‘EnVKV’
Abmahnung Ursula Günther
Samstag, April 16th, 2011Deutsche Umwelthilfe mahnt angebliche Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ab
Donnerstag, März 3rd, 2011Wie bereits mehrfach berichtet, mahnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fleißig ab. Es trifft nicht nur Pkw-Händler, sondern auch Anbieter bei eBay. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, die sich auf Glühbirnen bezieht. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Gänzlich fehlt in den Angeboten die nach § 5 Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) notwendige Angabe der Energieeffizienzklasse. Werden der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung unterliegende Strom betriebene Geräte (u.a. auch Haushaltslampen) über den Versandhandel, in Katalogen oder auf einem anderen Weg angeboten, bei denen Interessenten die Geräte nicht ausgestellt sehen, haben die Händler sicherzustellen, dass den Interessenten vor Vertragsabschluss die nach den Ziff. 3, 6 und 7 der Anlage 1 der EnVKV erforderlichen Angaben zur Kenntnis gelangen.“
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 214,00. Vorsicht bei der Unterlassungserklärung. Es wird eine Vertragsstrafe von € 7.500,00 für zukünftige Verstöße in der vorformulierten Unterlassungserklärung angesetzt. Dies halten wir für überhöht und empfehlen dringend eine Änderung.
Wettbewerbsverstoß bei Nichtangabe der Informationen nach der ENVKV – Verkauf eines Vorführwagens
Mittwoch, Februar 9th, 2011Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 13.10.2010 – 9 U 518/10 – entschieden, dasss es keinen Wettbewerbsverstoß i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt I der Anlage 4 zur Pkw-EnVKV darstelle, wenn für einen Vorführwagen nicht die Informationen aufgeführt sind, die beim Verkauf von Neuwagen gemäß §§ 1 ff. Pkw-EnVKV erforderlich sind. Die Internetanzeige sah das OLG Koblenz als rechtmäßig an.
Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
“Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist daher zugleich ein Gesetzesverstoß i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (so auch KG Berlin, Urteil vom 20.11.2009, Az. 5 U 115/07; OLG Oldenburg WRP 20007, 96, 99; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08; LG Essen, Urteil vom 8.3.206, Az. 41 O 168/05).
Ein solcher Gesetzesverstoß ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Die Beklagte war nicht verpflichtet, gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt I der Anlage 4 zur Pkw-EnVKV in ihre Internet-Verkaufsanzeige vom 20. April 2009 Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und die Werte der offiziellen spezifischen CO²-Emissionen im kombinierten Testzyklus sowie den Hinweis bzgl. des Leitfadens über den Kraftstoffverbrauch und CO²-Emissionen neuer Personenkraftwagen aufzunehmen. Denn der beworbene Pkw ist kein neuer Personenkraftwagen.
§ 1 Abs. 1 der Pkw-EnVKV regelt, dass Hersteller und Händler, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 zu machen haben.
Wer einen neuen Personenkraftwagen ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat gemäß § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV dafür Sorge zu tragen, dass
1. ein Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht wird, dass dieser deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann; der Hinweis muss den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen; und Abs. 42
2. ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht wird, der die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO²-Emissionen aller Modelle neuer Personenkraftwagen enthält, die am Verkaufsort ausgestellt oder an diesem oder über diesen Verkaufsort zum Kauf oder Leasing angeboten werden; der Aushang muss den Anforderungen der Anlage 2 entsprechen.
Der von der Beklagten in der Internetanzeige vom 20. April 2009 zum Verkauf angebotene Pkw “Peugeot 207 SW Sport HDI 110 1.6″ war kein “neuer Pkw” im Sinne der Pkw-EnVKV. Der angebotene Pkw war als Vorführwagen bereits 500 km im Straßenverkehr gefahren worden.
Gemäß § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind “neue Personenkraftwagen” im Sinne dieser Verordnung Kraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Hier ist der Pkw “Peugeot 207 SW Sport HDI 110 1.6″ vor dem 20. April 2009 bereits einmal zu einem anderen Zweck verkauft worden als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung – nämlich zu dem Zweck, als Vorführwagen genutzt zu werden.”
Abmahnung von küchen schmidt aus Paderborn durch Rechtsanwalt Michael Kuhn
Freitag, Juni 4th, 2010Hier gibt es Informationen zu aktuellen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus dem Hause küchen schmidt, Paderborn, die durch Herrn Rechtsanwalt Michael Kuhn versandt werden:
Nähere allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen im Wettbewerbsrecht geben wir Ihnen gerne.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Energieetikettierung im Online-Handel
Mittwoch, Oktober 14th, 2009Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) stellt hohe Anforderungen an die richtige Etikettierung mit Blick auf den Energieverbrauch.
Für den Online-Handel ist insbesondere § 5 EnVKV einschlägig. Dort heißt es:
„Werden Haushaltsgeräte über den Versandhandel, in Katalogen oder auf einem anderen Weg angeboten, bei dem Interessenten die Geräte nicht ausgestellt sehen, haben die Händler sicherzustellen, dass den Interessenten vor Vertragsabschluss die nach den Ziff. 3, 6 und 7 der Anlage 1 erforderlichen Angaben zur Kenntnis gelangen.“
In der Vergangenheit hat es schon Fälle gegeben, in denen Hersteller von Haushaltsgeräten falsche Angaben gemacht haben. Hier empfiehlt es sich, bei den Lieferanten und/oder Hersteller im Einzelfall noch einmal ausdrücklich nachzufragen, ob alle Angaben nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in einem dazugehörigen Datenblatt veröffentlicht sind.
Betroffen von diesen Regelungen sind insbesondere folgende Haushaltsgeräte (beispielhafte Aufzählung):
– Kühl- und Gefriergeräte
– Waschmaschinen
– Trockner
– Geschirrspüler
– Backöfen
– Warmwasserbereiter
– Lichtquellen
– Klimageräte













