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Posts Tagged ‘Euro’

Amtsgericht Frankfurt zur Frage der Abmahnkosten

Dienstag, August 17th, 2010

In einer Entscheidung des Amtgserichts Frankfurt wurde Stellug zu der Frage bezogen, ob das landgerichtlich durchgeführte Auskunftsverfahren “automatisch” dazu führt, dass die Anwendbarkeit der “ auf ,-” , gem. § 97a II UrhG, entfällt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/gilt-97a-urhg-auch-beim-filesharing-amtsgericht-frankfurt-30-c-235309-01-02-2010

Wichtig:

Informieren Sie sich, BEVOR Sie auf eine reagieren! Rufen Sie nicht die Abmahner direkt an und lassen Sie sich nicht auf Gespräche ein, in denen Sie evtl. zu viele Informationen an die Abmahner geben!

Feil Rechtsanwälte, . 0800 / 4104, : kanzlei@recht-freundlich.de

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Weiterhin Lady Gaga, The Fame, durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, August 13th, 2010

Nach wie vor mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “The Fame” von Lady Gaga ab. Der Rechteinhaber, die , soll demnach festgestellt haben, das von der in der genannten Anschrift das entsprechende Album öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Gefordert wird neben der strafbewehrten auch die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen, die allerdings mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.200,- erledigt werden könne.

Höhere Vergleichszahlung gegenüber früherer

Gegenüber den in der letzten Zeit auch von der Kanzlei Rasch versandten Abmahnungen hinsichtlich einzelner Musikstücke wird hier eine höhere Vergleichszahlung gefordert. Schaut man sich die Argumentation der an, so ist nicht ganz schnell eingängig, weshalb Unterschiede zwischen der angeblichen Verletzung an einem Album und der an einer Reihe von Einzelwerken oder auch nur einem Einzelwerk gemacht werden, denn es kommt dem Rechteinhaber ausweislich der Abmahungen wohl darauf an, dass der Abgemahnte es zukünftig unterlässt, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.

Weiterhin ist auch den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die Rasch Rechtsanwälte vorlegen, zu entnehmen, dass die Gerichte nicht wirklich eine Bezifferung der Kosten nach der Anzahl der (seien es 10 oder 30) vornehmen, sondern schlicht schätzen und dies bei mehreren hundert Titeln sodann in anderer Höhe, als in den Fällen einzelner Verletzungshandlungen.

Feil Rechtsanwälte bieten Hilfe bei

Haben auch Sie eine erhalten? Informieren Sie sich eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 41 04, : boenig@recht-freundlich.de

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Kokoda, Abmahnung für die KSM GmbH durch BaumgartenBrandt

Donnerstag, August 12th, 2010

Die KSM GmbH lässt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem ” durch die Kanzlei abmahnen.

Hier gibt es weitere Informationen:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/baumgarten-brandt-ksm-gmbh-kokoda

Haben auch Sie eine erhgalten? Informieren Sie sich zu den möglichen Reaktionen und den damit verbundenen Risiken und Chancen:

Feil Rechtsanwälte, . 0800/4104, : kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch Rechtsanwälte “bieten Vergleich für 500,- an”

Montag, August 9th, 2010

Die Kanzlei mahnt weiterhin ab, geht allerdings anscheinen dazu über, den Abgemahnten in bestimmten Fällen eine vergleichsweise Erledigung gegen in Höhe von 500,- anzubieten. Im konkreten Fall geht es um das Werk “” des Künstlers “”.

Näheres finden Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/rasch-rechtsanwaelte-veraendert-preispolitik

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten oder Fragen? Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, . 0800/ 41 04, : 0511/47390609, : boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch Kanzlei Baumgarten Brandt für I-ON New Media

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt derzeit auch angebliche Urheberrechtsvestöße ab, die an Werken der begangen worden sein sollen.

Hier finden Sie weitere Informationen:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/baumgarten-brandt-fuer-i-on-new-media-gmbh

Bei Beratungswünschen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0511/47390601 oder per über kanzlei@recht-freundlich.de

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BGH I ZR 121/08 – ab jetzt unbekümmert Musik tauschen?

Montag, Mai 17th, 2010

Kann man jetzt unbekümmert oder sonstige geschützte Werke im Internet öffentlich zur Verfügung stellen bzw. “öffentlich zugänglich machen”, wie das Gesetz es nennt?

Die Antwort auf diese Frage lautet weiterhin ganz klar “nein”.

Die Rechteinhaber haben weiterhin aus dem Urherrechtsgesetz die Mögilchkeit, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die unberechtigt gechützte Werke herunterladen und damit kopieren oder auch für andere öffentlich zugänglichmachen, wie es regelmäßig in Internettauschbörsen geschieht.

Wichtig: Das Urteil betrifft im Speziellen den Umstand, dass der durch die in Anspruch genommene nicht der Täter oder auch ein Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat war. Dies konnte im Verfahren bewiesen werden.

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Abmahnung Waldorf – Constantin Film Verleih GmbH – “The Women” + “Igor”

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Die Filmwerke “” und “” sind Gegenstand einer Abmahnnug, die die Kanzlei derzeit ausbringt.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten gefodert. Die Unterlassugerklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte jedoch nicht ohne vorherige über die möglichen Folgen unterzeichnet und versandt werden.

Weiterhin wird mit der Abmahnung ein insoweit angeboten, als dass der Abgemahnte gegen eine Zahlung in Höhe von insgesamt 1566,- und die Abgabe der die Sache beenden können soll.

BItte reagieren Sie nicht übereilt und informieren Sie sich,  BEVOR Sie gegenüber der abmahnenden Seite reagieren.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung DJ Sequenza – Rhythm Of Love – Various Artists/ Dream Dance Vol. 55″ durch GSDR GmbH über Kornmeier und Partner

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Derzeit versendet die Kanzlei Kornmeier und Partner Abmahnungen im Auftrage der GmbH.

Bei einer solchen geht es dann beispielsweise um angebliche Verletzungen an Rechten betreffend des Liedes “Rhythm Of Love” des Interpreten “”.

Das Werk soll im konkreten Fall auf dem Sampler “Dream Dance Vol 55″ vorhanden gewesen und Gegenstand einer Verletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen in einer peer-to-peer- Tauschbörse gewesen sein.

Weil jedoch eine Berechtigung zum öffentlich Zugägnlichmachen auf diesem Wege nicht vorliegt oder zum angeblichen Verstoßzeitpunkt vorgelegen hat, ist derjenige, der “erwischt” wurde, anerkanntermaßen aber zudem auch derjenige, dessen Anschluss genutzt wurde, gehalten, eine abzugeben und damit eine Verpflichtung für die Zukunft einzugehen, eine solche Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.

Es ist allerdings nicht dazu zu raten, die zu unterschreiben, die der Abmahner jeweils mit übersendet, da darin regelmäßig auch die Übernahme der Kosten für die versprochen wird. Teileise finden sich in den vorformulierten Unterlassugserklärungen einiger Abmahner auch Formulierungen, die direkt besagen, dass der Unmterzeichnende auch der Verletzer ist.

Im konkreten Fall der zum Werk “ – Rhythm Of Love” der GmbH wird von Seiten der Kanzlei Kornmeier auch noch dazu aufgefordert, eine Vergleichszahlung in Höhe von 450,- zu leisten.

Gerne informieren wir Sie weiterhin zunächst über Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken sowie die Kosten, die bei einer Vertretung durch uns entstehen würden.

Feil Rechtsanwälte, .

0800 / 41 04

oder per Email

boenig@recht-freundlich.de

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Maniax Media Ltd. – Rechtsanwalt Lihl – Poppsternchen Vol. 2

Dienstag, Mai 11th, 2010

Das Poppsternchen Vol. 2 ist ausweislich einer Abmahung, die für die Maniax Media Ltd. durch die Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen wurde Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden, weil es in Tauschbörsen im Internet ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Unter anderem unter Angabe von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie des Dateinamens wird der Adressat der dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem einen einzugehen, der auf dem Angebot basiert, die Angelegenheit gegen eine in Höhe von 475,- Euro zu leisten.

Wir raten davon ab, eine Unterschrift zu leisten, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Optionen welche Risiken und/ oder Chancen bieten.

Gerne informieren wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, .

0800 / 100 41 04

oder per

boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung für “Deadline – Stell Dich Deiner Angst”

Dienstag, Mai 11th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “” ab, an wechem die Firma Euro Video Bildprogramm GmbH die entsprechenden Rechte halten soll.

Gegenstand der ist das angebliche öffentliche Zugänglichmachen in einer Internettauschbörse, was durch die Rechteinhaberin bzw. durch ein von dort beauftragtes Antipiracy Unternehmen festgestellt worden sein soll.

Neben einer Reihe von Ausführungen zu den angeblichen Haftungsgründen findet sich in dem Schreiben auch die zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- Verpflichtungserklärung. Diese Erklärung ist dem Schreiben zudem direkt beigefügt.

Es soll – neben der abzugebenden Erklärung – auch eine Vergleichzahlung in Höhe von 475,- Euro geleistet werden, womit die Angelegeneheit sodann beendet werden könnte.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur werden gleichlaufende Fristen gesetzt, die im konkreten Fall 11 Tage betragen. Diese Fristen mögen zunächst kurz erscheinen, stellen sich jedoch im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien als nicht die kürzesten dar.

Wir raten davon ab, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da damit auch auch direkt eine Zahlungsverpflichtung übernommen würde, von der nicht klar ist, ob diese überhaupt so besteht.

Jedenfalls sollten Sie sich  VOR einer gegenüber der Abmahnerseite über die Möglichkeiten und Risiken informieren, die mit einer verbunden sein können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, : 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Luxuslärm – So Laut Ich Kann – DigiProtect

Dienstag, Mai 11th, 2010

Diue Kanzlei spricht derzeit urherberrechtliche Abmahnungen für die Firma Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus, bei denen es um eine angebliche Rechtsverletzung bezüglich der Tonaufnahme “Luxusärm – S o Laut Ich Kann” geht.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- gefordert.

Wir raten davon ab, sich ohen eingehende vorherige zu den möglichen Handlungsalternativen und den damit verbundenen potenziellen Vor- und Nachteilen mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen.

Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren:

Feil Rechtsanwälte, . 0511/47390601, : boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Mobile Hausmeister” durch Negele Zimmel Greuter Beller

Freitag, Mai 7th, 2010

Durch die Kanzlei , , Greuter, Beller mahnt im Auftrage der Ino Handel & Vertriebs GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “ 1″ ab.

Der Adressat einer solchen soll das genannte Werk in Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Daraus resultierend soll der Abmahnende einen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewährten ebenso haben, wie auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz.

Als Vergleichsangebot wird eine Zahlung in Höhe von 710,- benannt, mit der die Sache erledigt werden könne.

Wir raten davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte zu unterschreiben, ohne sich vorher über die möglichen Risiken und Konsequenzen ausführlich informiert zu haben.

Gerne informieren wir Sie unter der Telefonnummer 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch Negele-Zimmel-Greuter-Beller – Mr. Banker Films – Stump – The Band – MIG Film

Mittwoch, Mai 5th, 2010

Die Kanzlei , Zimmel, Greuter, mahnt derzeit weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab, die das Filmwerk “Mr. Banker Films - ” betreffen sollen.

Das Abmahnschreiben umfasst 9 Seiten und besteht neben einer Reihe an Zitaten gerichtlicher Entscheidungen unter anderem auch aus dem Vorschlag zur Erledigung der Sache gegen Abgabe der dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung und Zahlug in Höhe von 965,- .

Wir raten davon ab, sich ohne vorherige der abmahnenden Seite gegenüber zu äußern. Zunächst sollten verschiedene Handlungsalternativen geprüft und deren mögliche Risiken und Chancen erkannt werden.

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Abmahnung Savoy Film- Island Of The Condemned

Mittwoch, Mai 5th, 2010

Die Kanzlei mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “Island Of The Condemned” der Firma  ab.

Gegenstand sollen Aktivitäten des Abgemahnten in Tauschbörsen im Internet sein.

Aus der angeblichen Verletzung resultieren nach dem den Ausführungen der Abmahnenden sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche, die durch Übersendung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserkärung und durch in Höhe von 965,- erledigt sein sollen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach unserer Ansicht das Unterschreiben der oder die ohne vorherige rechtlicheBeratung nicht sinnvoll ist.

Wir informieren Sie gerne auch weitergehend vorab:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, : boenig@recht-freundlich.de

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Milk – Abmahnung – Constantin Film Verleih

Mittwoch, April 28th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit wieder angebliche Vertsöße gegen Rechte an dem ” ab.

Der soll von dem Adressaten des Abmahnschreibens in einer Tauschbörse öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, ohne dass dieser die notwendigen Rechte gehabt hätte.

In der Folge werden mit dem Schreiben sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche behauptet und geltend gemacht.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefrodert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Betrag in Höhe von 956,- zu bezahlen, um damit die Angelegenheit endgültig zu erledigen.

Haben auch Sie eine solche erhalten?

Wir raten dringend dazu, sich zunächst über die Reaktionsoptionen und die damit evtl. verbundenen Risiken zu informieren,  BEVOR Sie gegenüber der abmahnenden Seite reagieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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BaumgartenBrandt für KSM GmbH – Der Fall Ted Bundy

Dienstag, April 27th, 2010

Der mit dem oben genannten ist derzeit Gegenstand von seitens der Kanzlei BaungartenBrandt im Auftrage der KSM ausgebrachten Abmahnungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/der-fall-ted-bundy-abmahnung-durch-baumgartenbrand-fur-ksm

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Abmahnung bzgl. “Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom” für die Gröger MV GmbH & Co. KG (GMV)

Freitag, April 23rd, 2010

Informationen zu einer derzeit durch die Kanzlei () ausgesprochene für die GmbH & Co. KG erhalten Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/private-lustschweine-mein-erstes-mal-mit-onkel-tom-groger-mv

Es geht dabei um den Film mit dem im Betreff genannten .

Wünschen Sie weitere Informationen in diesem Zusammenhang, so erreichen Sie uns

telefonisch: 0511/47390601 oder per : boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung für Tunnel Records Hamburg

Dienstag, April 13th, 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang spricht derzeit scheinbar urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrage der Firma  aus aus. Eine solche wurde uns zur Prüfung vorgelegt.

Gegenstand sind angebliche Rechtsverletzungen an den Werken “ Rulez 09″ und How can I save you” der Künstler “DJ Dean Meets Barbarez” und “”.

Nähere Informatoinen finden Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/numann-lang-fur-tunnel-records-zwei-musiktitel-%e2%80%93-59000-e

Gerne geben wir auch weitere allgemeine Informationen. Kontaktieren Sie uns:

Feil Rechtsanwälte, . 0511/47390601, : boenig@recht-freundlich.de

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Update: The Grudge 3 von Constantin Film

Dienstag, März 2nd, 2010

Weitergehende aktuelle Informationen zur betreffend der Rechte an dem oben genannten Werk gibt es hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/the-grudge-3-constantin-film-verleih

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Abmahnung wg. Verletzung von Rechten am Werk “Humanoid” der Gruppe Tokio Hotel

Samstag, Februar 6th, 2010

Das Musikwerk “” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten , die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten .

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, : feil@recht-freundlich.de

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