Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt weiter den Titel Evacuate The Dancefloor ab. Angeblicher Tatzeitpunkt soll im Dezember 2009 gewesen sein. Die uns vorliegende Abmahnung bezieht sich auf einen Chartcontainer „Die ultimative Chart Show (Die erfolgreichsten Hits 2009)“.
Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Weiter heißt es in der Abmahnung:
„Wenn Sie nach den o.g. Kriterien nicht für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind, machen Sie Ihre Einwendung bitte ebenfalls innerhalb der o.G. Frist schriftlich geltend. Wir prüfen Ihren Vortrag. Bitte informieren Sie sich jedoch ggf. über die Rechtslage, da bei unbegründeten Einwendungen das Vergleichsangebot verfällt und höhere Kosten entstehen können.“
Den Hinweis, dass Sie sich über die Rechtslage informieren sollten, können wir nur unterstreichen. Allerdings halten wir die Aufforderung, sich mit „Einwendungen“ direkt an die abmahnende Kanzlei zu wenden, für falsch. Wir haben schon häufig erlebt, dass sich Mandanten im direkten Kontakt mit den abmahnenden Kanzleien im wahrsten Sinne des Wortes um Kopf und Kragen argumentiert haben.