Die Falcom Investment AG mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 805,00 Euro gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Falcom Investment AG
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft
Abgemahntes Werk: „The Caller – Anrufe Aus Der Vergangenheit“













