Die Falcom Investment AG lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen abmahnen.
Unklar ist, welche Werke die angeblichen Urheberrechtsverstöße betreffen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags.
Lassen sie sich nicht durch solche Rechnungen verunsichern. Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung.













