Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir eine eines Herstellers von Designmöbeln und -Feuerstellen vorgelegt bekommen.

In dieser in der Hauptsache auf gestützten war Gegenstand das unberechtigte Angebot auch anderweitig für den abmahnenden Hersteller geschützter Gegenstände, bei denen es sich scheinbar Nachbauten der Originalwaren gehandelt hat.

Als Gegenstandswert wurden 50.000 € angesetzt.

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