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Posts Tagged ‘Filesharing’

AG München: Verurteilung wegen Filesharing ohne Computer und WLAN

Montag, Dezember 19th, 2011
Kein Computer & Kein WLAN - trotzdem Verurteilung wegen Filesharing

Kein Computer & kein WLAN - trotzdem Verurteilung wegen

Das hat mit Urteil vom 23.11.2011 (Az.: 142 C 2564/11) eine Rentnerin auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreits gingen zu ihren Lasten.

Eine Verurteilung wegen kommt zwar immer wieder vor, aber diese Verurteilung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Denn die Beklagte besaß zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung keinen Computer. Auch konnte nicht festgestellt werden, dass sie über einen WLAN-Router verfügte.

Der beklagten Rentnerin wurde vorgeworfen, einen Hooligan-Film auf der Internettauschbörse eDonkey2000 zum Download angeboten zu haben. Nachdem sie vorgerichtlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, wurde sie von dem Rechteinhaber u.a. auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen.

Trotz der Darlegung seitens der Beklagten, dass sie keinen Computer besitzt und der vorhandene Internetanschluss lediglich nur noch theoretisch besteht, wurde sie vom wegen verurteilt.

Das Gericht sah als bewiesen an, dass die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung vom Anschluss der Beklagten begangen wurde und sie diese auch zu verantworten habe. Woraus sich jedoch die Verantwortlichkeit konkret ergeben soll, lässt das Gericht offen. Es stützt sich nur darauf, dass die Beklagte die “tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit” nicht habe entkräften können.   

Nun bleibt abzuwarten, ob das Urteil am Ende so Bestand haben wird. Die Rechtsmittelfristen sind jedenfalls noch nicht abgelaufen.

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Filesharing: Musikindustrie fordert besseren Schutz im Internet

Mittwoch, Dezember 14th, 2011

Die Musikindustrie fordert von der eine nachhaltige Strategie zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt. „Nachdem die Musikindustrie Ende der 1990er Jahre als erste Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom illegalen überrollt wurde, hat sie längst alle Voraussetzungen für die legale Nutzung geschaffen. Jetzt ist die Politik gefordert“, erklärte der Vorsitzende des , Dieter Gorny. Daher sei es noch in dieser Wahlperiode notwendig, faire Bedingungen für die Auswertung von Musik im Internet, sowie zur Eindämmung neuer illegaler Phänomene zu schaffen.

Das vieldiskutierte Two-Strikes-Warnmodell, wonach nach zwei Verwarnungen bei Urheberrechtsverstößen das Internet abgestellt werde, sei nur eine Komponente „in der Konkurrenzsituation kostenpflichtiger legaler Musikdienste mit den illegalen Umsonst-Angeboten.”  Um Rechtsverletzungen im Internet zu reduzieren, bedürfe es weiterer flankierender Regelungen.

Neben den mittlerweile bekannten Problemen wie und würden seit einiger Zeit neue Anbieter in rechtlichen Grauzonen im Musikgeschäft agieren. Diese beteiligten ebenfalls weder Künstler noch Musikfirmen an den Einnahmen und würden mit für den User irreführenden Umsonst-Angeboten die Branche unter Druck setzen, warnte der Verband.

Entgegen wiederkehrender Vorwürfe habe die Musikindustrie das legale Angebot im Internet kontinuierlich ausgebaut. So existierten in Deutschland laut BVMI mehr als 60 legale Dienste, von Download-Modellen bis hin zum Streaming aus der Cloud. Selbst das beste legale Angebot könne  nach Ansicht von Verbandschef Gornys langfristig mit den massenhaften illegalen Umsonst-Angeboten nicht konkurrieren.

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Filesharing: Anwaltskanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Abmahnungen

Mittwoch, Dezember 7th, 2011

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert bei einer Online- offene Forderungen aus urheberrechtliche . Diese stammen offenbar aus der illegalen Nutzung von Tauschbörsen. Bei der Versteigerung geht es den Angaben der Kanzlei zufolge um Forderungen in einer Gesamthöhe von etwa 90 Millionen Euro.

Die Kanzlei U+C, nach Angaben auf der Homepage spezialisiert auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz, mahnt seit Jahren eine große Anzahl von Tauschbörsennutzer ab. Laut dem Portal anwalt24.de, vertritt sie erster Linie Rechteinhaber aus der “Adult Entertainment”-Branche. Demnach verlangt U+C in den von den Betroffenen einen “Pauschalbetrag” von 650 Euro. Damit seien die  Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöhe U+C diese Kosten auf 1286,80 Euro. Bei der laufenden handle es sich um 70.000 mit jeweils Kosten in Höhe von 1286.80 Euro.   

Die Kanzlei betont auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie  “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete. Teilnehmen an der können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mitbietenden müssen sich mit der Kopie ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszugs per Mail registrieren. Zudem müssen sie eine Kaution von 5.000 Euro auf ein Konto der Sparkasse Regensburg überweisen. Auktionsende ist den Angaben zufolge am nächsten Montag (12. Dezember). Dann läuft die Versteigerung ab 10 Uhr im Abstand von zehn Minuten aus.

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Filesharing: Klage Rasch vor dem Landgericht Düsseldorf

Mittwoch, November 30th, 2011

Uns liegt ein Urteil des Landgericht Düsseldorf mit dem Az.: 12 O 277/10 vor. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, dass die Kanzlei im Rahmen einer -Abmahnung angestrebt hat. In dem Endurteil wurde die Betroffene zu einer Zahlung in Höhe von 5.380,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreits gingen zu ihren Lasten.

Im vorliegenden Fall wurden durch den 13-jährigen Sohn der Beklagten 654 Audio-Dateien mittels einer -Software zum Download verfügbar gemacht. Aus diesem Grund mahnten die Klägerinnen die Mutter des Jungen als Anschlussinhaberin ab. Die Beklagte weigerte sich jedoch die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geltend gemachten zu zahlen. Nach ihrer Ansicht müsse sie sich das Verhalten ihres Sohnes nicht zurechnen lassen. Sie habe ihn eindeutig und mehrmals auf das Risiko von Handlungen im Internet hingewiesen und darüber belehrt, sog. Tauschbörsen zu meiden.

Nachdem die Beklagte gegen den beantragten und erlassenen Mahnbescheid Widerspruch einlegte, wurde sie von der Kanzlei im Namen der Klägerinnen als Rechteinhaber auf und Zahlung der Abmahnkosten verklagt.

Hierzu entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 02.08.2011, dass die Beklagte sowohl in Höhe von insgesamt 3.000 Euro als auch Abmahnkosten von 2.380,80 Euro zahlen muss.

Die Verwertungsrechte der Klägerinnen seien vom Sohn der Beklagten widerrechtlich verletzt worden. Die Beklagte als Anschlussinhaberin müsse sich das Verhalten ihres Sohnes anrechnen lassen. Wörtlich heißt es:

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Filesharing: Jährlich 60 Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf

Dienstag, November 29th, 2011
Gerichtliche Filesharing-Verfahren

Gerichtliche -Verfahren

Etwa 60 Verfahren wegen der Teilnahme an illegalen Onlinetauschbörsen werden nach Schätzungen der mit Urheberrechtsfällen betrauten Richter jährlich vor dem Amtsgerichts Düsseldorf verhandelt. Diese Fälle würden beim Amtsgericht nicht gesondert statistisch erfasst, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de mit.

Zuvor hatte das  Mitte November erklärt, das große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, derzeit in einer Vielzahl von Fällen klagen würden. Vor dem Amtsgericht seien daher bereits über 1.400 Klagen wegen anhängig, weitere Klagen angekündigt, hieß es weiter.

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Filesharing: Klage Rasch vor dem Amtsgericht Hamburg

Freitag, November 25th, 2011

Uns liegt ein Urteil des Amtsgericht Hamburg mit dem Az.: 36A C 172/10 vor. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, dass die Kanzlei im Rahmen einer -Abmahnung angestrebt hat. In dem Endurteil wurde der Betroffene zu einer Zahlung in Höhe von 3.629,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreits gingen zu seinen Lasten.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Kanzlei zu Recht einen Anspruch auf Abmahnkosten von 1.379,80 Euro geltend gemacht hat. Eine Begrenzung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100,00 Euro sieht das Gericht nicht, da es in dem vorliegenden Fall nach Auffassung des Richters keine unerhebliche Rechtsverletzung gibt. Wörtlich heißt es:

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5. DACH-Branchenforum: Appell an die Werbewirtschaft

Freitag, November 25th, 2011

Die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen () und der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche () haben auf dem 5. in Berlin an die Werbewirtschaft appelliert, über ihre Position im Zusammenhang mit nachzudenken.

Die Werbewirtschaft soll künftig in die Pflicht genommen werden. “Es ist schon unerträglich, dass wertvolle Medieninhalte der Kreativwirtschaft als “Lockmittel” missbraucht werden, indem ihre Attraktivität ausgebeutet wird, um dubiose Online-Dienste zu vermarkten. Es ist aber zusätzlich ein Unding, dass dabei zum Teil namhafte Anbieter durch Bewerbung ihrer Produkte und Dienste als Financiers solcher Kriminellen wirken”, erklärte -Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy. Die Werbewirtschaft sei aufgerufen, “umgehend Mechanismen zu implementieren, die eine Platzierung von Werbemitteln auf den Seiten der digitalen Hehler unterbinden”. Anderenfalls müsse “strafrechtlich gegen solche schwarzen Schafe der Werbewirtschaft vorgegangen werden”, so der -Geschäftsführer weiter.

Neben einer etwaigen strafrechtlichen Sanktion, fordern  und auch erneut Maßnahmen, die Anwender von der Nutzung der illegalen Seiten abhalten. Leonardy bekräftigte seine Forderung nach der Einführung eines Warnhinweismodells. Damit könne man “den meisten Nutzern ohne allzu großen Aufwand juristischen Ärger ersparen und rechtliche Schritte auf beharrliche Rechtsverweigerer reduzieren”, so Leonardy.

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OLG Stuttgart: Kanzlei Rasch zieht Berufung zurück

Donnerstag, November 24th, 2011

Die Kanzlei hat eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen eine Klageabweisung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 28.06.2011, Az.: 17 O 39/11) zurückgezogen. 

In vorliegenden Fall (Az.: 4 U 126/11) , war ein Ehepaar von der Kanzlei abgemahnt und verklagt worden. Das Paar soll von seinem Internet-Anschluss 253 urheberrechtlich geschützte Musikdateien öffentlich zugänglich gemacht haben. Ermittlungen der Polizei blieben ergebnislos und hatten die Anschlussinhaber entlastet. Auf dem Familienrechner fanden die Beamten weder verdächtige Audio-Dateien noch eine Tauschsoftware. Das Gericht war der Auffassung, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine sekundäre Beweislast für den Anschlussinhaber bestehe, dieser war die Familie nach Ansicht der Richter nachgekommen, indem sie versicherten, keine Downloads getätigt zu haben.

Nach Hinweisen des Gerichts wurde die Berufung offenbar zurückgezogen Das Oberlandesgericht war der Auffassung, dass die Eltern grundsätzlich zwar die Kinder belehren müssten, jedoch nicht dauerhaft kontrollieren oder “hinter ihnen stehen müssten”, wenn diese im Internet unterwegs wären. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig.

Wenn Sie eine bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

 

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LG Düsseldorf: Zahlung von über 5000 Euro Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten wegen Filesharing

Dienstag, November 22nd, 2011

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.08.2011 (Az.: 12  177/10) eine Frau als auch ihren Sohn zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro sowie zur Erstattung von Rechtsanwaltkosten in Höhe 2380,80 Euro verurteilt. In dem vorliegenden Fall wurden durch den damals 17-Jährigen Jungen Musik-Dateien durch ein -Programm zum Herunterladen im Internet angeboten. Nach der Abmahnung der Mutter als Anschlussinhaberin hatte ihr Sohn eine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine Zahlung erfolgte nach Angaben des Gerichts jedoch nicht.

Das Landgericht Düsseldorf ging davon aus, dass die Frau bei dem Jungen ihrer nach § 832 BGB bestehenden elterlichen nicht nachkommen sei.  Als Begründung führten die Richter an, dass die Frau keine „hinreichenden Maßnahmen“  getroffen habe, um die Rechtsverletzungen ihres Sohnes zu verhindern. Zudem habe sie ihn nicht in „ausreichenden Maße über mögliche Gefahren des Internets“ ausgeklärt. Die Aussage des Jungen, er habe nicht gewusst, dass die Dateien auch zum Download bereit stünden, wies das Gericht zurück. Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und bereits leichte Fahrlässigkeit begründeten den Vorwurf der Sorgfaltpflichtverletzungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies gelte erst recht, wenn Musikdateien unberechtigt zum Herunterladen im Internet verfügbar gemacht würden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

 

 

 

 

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Amtsgericht München: Klagewelle gegen 1.400 Filesharing-Fälle

Montag, November 21st, 2011

1.400 Klagen wegen der Teilnahme an illegalen Onlinetauschbörsen  sind derzeit vor dem anhängig. Große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, klagen derzeit in einer Vielzahl von Fällen, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Weitere Klagen sollen folgen.

Ausgangspunkt seien die sogenannten Online-Tauschbörsen. Hier würden von den Benutzern Musikdateien angeboten, im Gegenzug laden sie Dateien anderer herunter. Für den Urheberrechtsverletzer berge das ein hohes Risiko. Es sei mittlerweile möglich, so die Sprecherin ,,den digitalen Fingerbadruck zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen“. Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen herauszugeben. Unabhängig vom einem Verschulden kann dieser von dem Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet werden. Falls der Internetzugang nicht ausreichend gesichert war und nicht dem Stand der Technik entsprach , kann er auf verklagt werden. Der bemisst sich im Regelfall nach ansonsten angefallener Lizenzgebühr, heißt es weiter.

Für außergerichtliche Anwaltskosten könnten bei “einem Streitwert von im Regelfall 10.000 Euro hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden”. Da nütze  auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nachdem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei der ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Da dies aber nur für unerhebliche Rechtsverletzungen gelte und die Nutzung von Tauschbörsen nach Ansicht des Gerichts nicht unerheblich ist, greife diese Deckelung nicht.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

 

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AG Elmshorn: Gegenstandswert von 30.000 Euro bei Filesharing unzulässig

Freitag, November 18th, 2011

Das Amtsgericht Elmshorn hat mit Urteil vom 19.01.2011 (Az.: 49 C 57/10) entschieden, dass ein in Höhe von 30.000 Euro überhöht sei.

Eine abschreckende oder sanktionierende Wirkung komme der Streitwertbestimmung nicht zu. Bei der Bemessung sei lediglich der Einzelfall zu betrachten, wobei das Wertinteresse des Rechteinhabers und die Intensität der Rechtsverletzung eine bedeutende Rolle spielen.

Das Online-Stellen von 12 Titeln eines recht akuellen Albums beinhalte die Gefahr von höheren Download-Zahlen. Der Aspekt, dass es sich hier um einen erst- und einmaligen Verstoß handle, der zudem von kurzer Dauer war, sei aber auch bei der Bemessung zu berücksichtigen. Nach alledem erscheine ein Streitwert von 2.000 Euro vertretbar.

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BGH: Haftung von Minderjährigen im Zusammenhang mit Filesharing

Dienstag, November 15th, 2011

Der Bundesgerichtshof stellt in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss v. 03.02.2011 – Az.: I ZA 17/10) fest, dass auch ab einem Alter von sieben Jahren auf Unterlassung und in Anspruch genommen werden können, wenn sie einen Schaden angerichtet haben.

Im vorliegenden Fall hatte ein Minderjähriger eine eigene Webseite betrieben. Dort setzte er einen Link auf eine -Internetseite, auf der urheberrechtlich geschützte Werke illegal angeboten wurden. Im Folgenden erhielt er eine Abmahnung wegen . Als er die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgab und auch den entstandenen Schaden in Höhe von 2.015,38 Euro nicht zahlte, wurde er verklagt.

Der Bundesgerichtshof stellte hierzu im Rahmen einer Entscheidung über Prozesskostenhilfe fest, dass der für die von ihm begangene Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels über eine Tauschbörse im Internet aufkommen muss. Dass das Kind dem Minderjährigenschutz unterliegt, spielt keine Rolle. Vielmehr kommt es hier ausschließlich auf die Deliktsfähigkeit an.

Dieser Beschluss wird weitreichende Auswirkungen auf die laufenden -Verfahren haben, denn viele Kinder und Jugendliche sind im Web aktiv und nehmen es mit dem Urheberrecht nicht immer so genau.

Wenn Sie oder Ihr Kind eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Kampf gegen die Abmahnindustrie

Freitag, November 4th, 2011

Die Bundesjustizministerin Sabine möchte die Abmahnindustrie bei - in ihre Schranken weisen. Nach ihrer Kenntnis würden im Jahr ca. 700.000 wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen von Abmahnanwälten verschickt. Den “ausufernden Abmahnmissbrauch” will sie nun bekämpfen und kündigte diesbezüglich einen Gesetzesentwurf an. Weiterhin räumte Frau ein, dass die vom Gesetzgeber in § 97a Abs. 2 UrhG bereits eingeführte Begrenzung der Abmahnkosten nicht weit genug geht. Auf welche konkrete Weise sie die Abmahnindustrie in die Schranken weisen will, wisse sie hingegen noch nicht.

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BVerfG: Kein Anspruch auf Beratungshilfe in gleichgelagerten Fällen wegen Filesharings

Freitag, November 4th, 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 30.05.2011 (Az.: 1 BvR 3151/10) entschieden, dass der Antrag auf abgelehnt werden kann, wenn es sich bei den um gleichgelagerte Fälle handelt. Eine Verletzung des Grundrechts auf Rechtswahrnehmungsgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG liegt nicht vor. Auch scheidet eine Verletzung des Verbots objektiver Willkür nach Art. 3 Abs. 1 GG aus.

Bei einer Parallelität der Fallgestaltungen kann eine bereits erhaltene Beratung ohne wesentliche Änderungen auf die übrigen Fälle übertragen werden. Der Beratungshilfeantragsteller besitzt nun die Möglichkeit der Selbsthilfe, denn durch die in einer Sache gewährte Beratung wurde er in die Lage versetzt, die rechtliche Situation auch in den Parallelfällen hinreichend zu beurteilen. Aus der Erstberatung und den aus ihr hervorgegangenen Dokumenten (Anwaltsschreiben) bezieht der Beratene bei Vorliegen mehrerer sachlich und rechtlich gleich gelagerter Fälle spezifische Rechtskenntnisse, die eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie auch für den Laien handhabbar machen können.

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Filesharing – LG Düsseldorf: 3.000 Euro Schadensersatz für Upload von 10 Musiktiteln und elterliche Überwachungspflicht

Freitag, Oktober 28th, 2011
Filesharing und elterliche Überwachungspflicht
und

Das Landgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 06.07.2011 (Az.: 12 O 256/10) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach für den Upload eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels ein von 300,00 Euro pro Werk entsteht:

„[…] erscheint vorliegend eine Lizenzgebühr in Höhe von 300,00 EUR pro Musiktitel, mithin insgesamt 3.000,00 EUR, angemessen. Der von den Klägerinnen herangezogene GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 EUR vorsieht, erscheint der Kammer als Ausgangspunkt für die Schätzung geeignet. Denn zum einen ist die Anzahl der Downloads weder bekannt, noch sind die -Programme auf eine Erfassung der Anzahl der Downloads angelegt […]. Da Streams im Gegensatz zu den von dem Anschluss des Beklagten ermöglichten Downloads nicht auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet sind, ist zunächst ein Aufschlag von 50 % gerechtfertigt. Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads und der Umstand, dass die Ermöglichung eines Downloads in einem -Netzwerk mittelbar zu einer Vervierfachung der Verbreitung führt […],  lässt eine Verdoppelung dieses Betrages auf den Betrag von 300,00 EUR als angemessen erscheinen. […]“

Gleichzeitig setzte sich das Gericht auch mit der Thematik der elterlichen Überwachungspflicht auseinander. Im Ergebnis entschied es, dass den Eltern eine obliegt. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder kein illegales betreiben. Eine ausreichende Belehrung und eine regelmäßige Überprüfung sind hierfür notwendig. Kommen die Eltern ihrer nicht nach, entsteht ein gemäß § 832 BGB.

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LG Hamburg, Verhandlung vom 12.10.2011: Verschärfung der Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung von Rechtsverstößen in Filesharing-Fällen

Freitag, Oktober 28th, 2011

Das hat die Anforderungen hinsichtlich der Darlegung und Glaubhaftmachung von Rechtsverstößen verschärft. Das Gericht teilte bei einer Verhandlung am 12.10.2011 mit, dass Globalerklärungen und Verweise auf übliche Verfahrensweisen zur Darlegung und Glaubhaftmachung von Rechtsverstößen in -Sachen nicht mehr ausreichen. Konkrete Verstöße müssen durch konkreten Vortrag mit konkreten eidesstattlichen Versicherungen der Online-Ermittler vorgetragen und glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus sollen in Zukunft die entsprechenden Ermittlungsvorgänge und Werke in digitalisierter Form mit eingereicht werden.

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Gerichtsstand bei Filesharing-Verfahren

Dienstag, Oktober 25th, 2011

Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Tauschbörsen abgemahnt wird, muss bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung damit rechnen, dass er von einem Abmahnanwalt vor einem beliebigen deutschen Gericht verklagt wird. Schuld daran ist der sog. “fliegende ”, der in § 32 ZPO normiert ist. Nach Ansicht der Abmahnanwälte sei der  im Sinne von § 32 ZPO an jedem Ort begründet , an dem eine Internetseite bestimmungsgemäß abgerufen werden könne. Grundsätzlich ist hiergegen nichts einzuwenden, jedoch ist festzustellen, dass es mittlerweile gängige Praxis ist, Gerichte auszuwählen, die häufig im Sinne der Abmahnindustrie urteilen. Für Abmahnanwälte ist es daher sehr naheliegend, dass sie ihre Klagen dort einreichen, was wiederum jedoch zu einer Willkür in -Verfahren führt.

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OLG Köln: Bedenken gegen Schadensersatzhöhe in Filesharing-Prozess

Dienstag, Oktober 18th, 2011

Im Gerichtsbezirk Köln wurde bis heute der abmahnenden Musikindustrie ohne nähere Begründung oder Nachweis ein in Höhe von mindestens 150,00 Euro pro angeblich getauschtem Musiktitel zugesprochen. Die klagenden Parteien beriefen sich hierbei immer wieder auf den GEMA Tarif VR W I.

Das äußert nun erstmals Bedenken gegen die Schadensersatzhöhe (Hinweis- und Auflagenbeschluss v. 30.09.2011 – Az.: 6 U 67/11). Der 6. Zivilsenat stellt die Heranziehung des GEMA Tarifs VR W I in Frage. Das Gericht teilt mit, der Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand habe, sei grundsätzlich geeigneter zur Ermittlung der Schadensersatzhöhe in -Verfahren. Im Übrigen müsse der geltend gemachte mit Nachweisen dargelegt werden.

Für Filesharer könnte dies von erheblicher Bedeutung sein, denn zum einen sieht der GEMA Tarif VR-OD 5 “lediglich” eine Mindestlizenz in Höhe von 0,1278 Euro pro Zugriff auf einzelne Titel vor und zum anderen wird der Vortrag der abmahnenden Musikindustrie nicht ohne nähere Angaben als korrekt und wahr unterstellt.

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OLG Frankfurt a.M.: Parteivernehmung bei Filesharing-Fällen zulässig

Dienstag, Oktober 18th, 2011

Der Anschlussinhaber muss im Falle eines Unterlassungsstreits wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung durch im Internet darlegen und beweisen, dass er selbst nicht Täter war, da sonst eine Anscheinsvermutung für seine Täterschaft spricht (, Urteil v. 12.05.2010 – Az.: I ZR 121/08). Mit der Überwachung und Absicherung ihres Anschlusses sind jedoch viele Verbraucher überfordert oder können dies typischerweise im nachhinein nicht sicher nachweisen. Mit Rücksicht auf die Beweisnot des Anschlussinhabers hat das mit Beschluss vom 26.09.2011 (Az.: 11 U 53/11) nun entschieden, dass bei erheblichen Einwendungen des Verbrauchers, die eine Täterschaft ausschließen notfalls vorgenommen werden muss. Damit soll dem Gebot des fairen Verfahrens nachgekommen und dem Anschlussinhaber die Chance eingeräumt werden, seine “Unschuld” zu beweisen.

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Filesharing: Abmahnung an Verstorbene

Mittwoch, September 7th, 2011

Fälle, in denen Tote bekommen, treten immer wieder auf. Grund hierfür ist, dass Filesharing – Abmahnungen eine gewisse zeitliche Vorlaufphase haben. So dauert es z.B. eine gefühlte Ewigkeit bis der Anschlussinhaber ermittelt wird. In dieser Zeit ist es nicht ausgeschlossen, dass die betroffene Person durch einen Unfall oder aufgrund eines hohen Alters gestorben ist.

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