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Abmahnung Superstar Entertainment – Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein – Forderung 450 EUR

Freitag, April 16th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere der Firma GmbH & Co. KG vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. Es geht um das Werk „“ von . In dem uns vorliegenden Fall war das Musikstück in einem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.

Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

In den weiteren Ausführungen der wird darauf verwiesen, dass ohne Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird und dieses vor den Frankfurter Gerichten stattfinden wird.

Dies darf durchaus bezweifelt werden, da die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade für einen anderen Rechteinhaber vor den Frankfurter Gerichten eine Niederlage erlitten hat. Möglicherweise sucht sich die Kanzlei dann doch ein anderes Gericht.

Es wird dringend davon abgeraten, den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der der beigefügt war, unverändert zu unterschreiben. Vorher sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 € tatsächlich in diesem Umfang berechtigt ist.

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