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Abmahnung – Alles kann besser werden – Xavier Naidoo – Tonpool Medien GmbH – Forderung 850,00 EUR

Montag, Februar 22nd, 2010

Uns liegt eine der Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg vor. Diese vertritt die . Abgemahnt wird ein angeblicher Verstoß aus November 2009, der das Album „“ von betrifft.

In der wird nicht offen gelegt, welches Unternehmen Ermittlungen übernommen hat. Auch wird nicht offen gelegt, über welches Netzwerk der angebliche Verstoß erfolgt sein soll.

In den weiteren Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass das Album „“ von insgesamt 35 Musiktitel enthält. Nach Auffassung der Kanzlei Zimmermann & Decker würde dann ein Gegenstandswert in Höhe von 40.500,00 € einschlägig sein. Bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr entständen dann Anwaltskosten in Höhe von 1.286,20 €. Weiterhin wird dem Abgemahnten vorgerechnet, dass bei 35 Musiktiteln pro Musiktitel ein Betrag in Höhe von 150,00 € anzusetzen sei, damit ein Schadensersatz von „zumindest 5.250,00 €“ auch gerichtlich durchsetzbar wäre.

Interessant ist dann die Formulierung, dass sowohl die als auch „wir“, sprich die Kanzlei Zimmermann & Decker, eine einvernehmliche Regelung zu einem pauschalierten Betrag in Höhe von 850,00 € anbieten.

Weiterhin wird, wie üblich, angedroht, dass bei einer nicht fristgerechten Zusendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dies würde Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche auslösen.

Abschließend wird in der darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch ein strafrechtliches Verfahren droht. Es wird auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren hingewiesen.

Wir empfehlen, trotz der für Laien sicherlich gefühlt massiven Bedrohung nicht ohne weitere rechtliche Prüfung die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält beispielsweise eine zu versprechende Vertragsstrafe von 5.001,00 €. Hier sollte zum einen geprüft werden, ob die Unterlassungsansprüche tatsächlich bestehen, und ob daneben ein Zahlungsanspruch in Höhe von 850,00 € berechtigt ist.

Gern können wir Sie sofort beraten, wenn Sie eine solche erhalten haben.

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