Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte das Album von Mario Barth „Männer sind peinlich, Frauen manchmal auch!“ abmahnen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß in dem uns vorliegenden Fall soll aus April 2010 stammen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 856,00. Dieser Betrag setzt sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 und einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 350,00 zusammen.
Zu dem Unterlassungsanspruch wird ausgeführt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nur durch Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden kann. Dann wird auf die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwiesen. Diese soll mit einem aktuellen Datum versehen, unterzeichnet und dann im Original zurückgesandt werden.
Weiterhin heißt es wie folgt:
„Die Frist kann nur durch rechtzeitigen Zugang der Unterlassungserklärung an die Kanzlei als sog. Empfangsvertreter gewahrt werden. Erklärungen, die uns erst nach Fristablauf zugehen, z.B. weil sie fälschlich direkt an unsere Mandantschaft adressiert wurden, sind verspätet.
In diesem Fall kann bereits ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie eingeleitet worden sein, das durch eine verspätet eingegangene Unterlassungserklärung nicht mehr aufgehalten werden kann.“
Wie immer wird hier versucht, ein möglichst maximales Bedrohszenarium aufzubauen und die Betroffenen einzuschüchtern.
Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nutzen Sie die Möglichkeiten einer anwaltlichen Beratung.













