Posts Tagged ‘Friedrich Schäfer’

Der Ruf des Vereins Fair-E-Com

Dienstag, August 31st, 2010

Eine Kanzlei bietet Ihren Mandanten an, dass sie das Logo des Vereins Fair-E-Com nutzen dürfen.

Dies ist aus unserer sicht mit Skepsis zu betrachten. Der “Präsident” des Vereins (schon eine prächtige Bezeichnung) mahnt fleissig für Frau Kerstin Stork ab, wie wir unter anderem hier berichtet haben:

http://abmahnung-blog.de/urteile/gerichtsverhandlung-landgericht-trier-frau-kerstin-stork

Wir haben Zweifel, ob dass dann eine “gute Werbung” ist. In den Kommentaren auf unserem Blog findet man auch diverse Rechtfertigungen des Ehemanns von Frau Stork für die Abmahntätigkeit.

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Klage Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer – Pirmasens

Dienstag, Februar 9th, 2010

Uns liegt eine weitere Klage von Frau Kerstin Stork aus Hamburg vor. Diese wird vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens. Auch in dieser Klage wird aufgrund einer ausgesprochenen Abmahnung nunmehr der angebliche Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Auch in diesem Verfahren wird das Thema Rechtsmissbrauch eine wichtige Rolle spielen.

Uns liegen nunmehr zwei Klagen von Frau Kerstin Stork vor. Daneben wissen wir von einer weiteren Klage vor dem Landgericht Trier.

In einem von uns betreuten Verfahren wird nunmehr das persönliche Erscheinen von Frau Stork vor dem Landgericht Trier angeordnet. Damit muss Frau Stork aus Hamburg anreisen, um sich auch in Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen vor Gericht zu erklären.

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Update Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer

Dienstag, Februar 2nd, 2010

Auch im Januar 2010 lässt Frau Kerstin Stork das Abmahnen nicht. Eine weitere Abmahnung durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens für Frau Kerstin Stork liegt uns vor. Es geht wieder um angeblichen Verkauf von Plagiaten bei Aufsteckzahnbürsten.

Textliche Varianten der Abmahnung halten sich in Grenzen.

Es wird wieder ein Gegenstandswert von 30.000,00 € angesetzt. Offensichtlich ist jetzt Frau Stork zum Vorsteuerabzug berechtigt, da nunmehr nur noch der Nettobetrag inklusive Testkauf, mithin ein Betrag in Höhe von 1.105,40 €, geltend gemacht wird.

Daneben liegen uns noch weitere Nachrichten von Betroffenen vor. Derzeit ist nicht abzusehen, welchen Umfang die Abmahntätigkeit von Frau Kerstin Stork hat. All dies erstaunt umso mehr, als dass Herr Rechtsanwalt Friedrich Schäfer 1. Vorsitzender des Vereins „Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. – Fair-E-Com“ ist. Wörtlich heißt es auf der Startseite dieses Vereins:

„Keine Angst: Fair-E-Com e.V. ist weder ein Abmahn- noch ein Anwaltsverein!“

Dafür mahnt der 1. Vorsitzende des Vereins für eine Kleingewerbetreibende, so der Stand 2009, vielfach ab.

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Weitere Abmahnung Frau Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens

Montag, Februar 1st, 2010

Und noch eine Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg wird uns vorgelegt. Erneut hat die Abmahnung Herr Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens ausgesprochen. Wieder geht es um das Thema Widerrufsbelehrung und um den angeblichen Verkauf von Plagiaten. Angesetzt wird ein Gegenstandswert von 30.000,00 €. Inklusive der Kosten für einen Testkauf wird eine Forderung in Höhe von 1.296,43 € geltend gemacht.

Wie bereits in einem der letzten Blog-Beiträge über Frau Kerstin Stork angemerkt, ist in Anbetracht der regen Abmahntätigkeit und der damit verbundenen finanziellen Risiken der Widerspruch zu dem Kleingewerbe, das Frau Kerstin Stork betreibt, unerklärlich.

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Frau Kerstin Stork klagt

Freitag, Januar 29th, 2010

Wir begleiten einen Mandanten in einem Klageverfahren von Frau Kerstin Stork. Diese wird vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens. Frau Stork klagt als Schadensersatzanspruch einen Betrag in Höhe von 899,40 € ein.

Im gerichtlichen Verfahren behauptet sie, dass sie Kleingewerbetreibende im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz ist. Daher sei, so die Ausführung von Frau Kerstin Stork, die Mehrwertsteuer als komplette Schadensposition zu berücksichtigen.

Hier stellt sich die Frage, wie der Widerspruch zwischen der Vielzahl der Abmahnungen und der Tätigkeit als Kleingewerbetreibende aufzulösen ist.

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Weitere Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Schäfer aus Pirmasens

Donnerstag, Januar 28th, 2010

Und noch eine Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg wird uns vorgelegt. Wir haben jetzt zwei Abmahnungen aus einem Monat in 2009. Wieder wird eine angeblich nicht richtige Widerrufsbelehrung abgemahnt. Auch weitere Verstöße werden hier geltend gemacht. Erneut wird ein Gegenstandswert von 30.000,00 € und eine Forderung in Höhe von 1.296,43 € geltend gemacht.

Frau Kerstin Stork ermittelt die Wettbewerbsverstöße durch einen Testkauf. Die Kosten des Testkaufs werden mit 100,00 € angesetzt.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, das wir gegen Frau Kerstin Stork begleiten, verweist diese darauf, dass sie angeblich Kleingewerbetreibende im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz ist. Es erstaunt schon, dass eine Kleingewerbetreibende, sprich ein Unternehmen mit weniger als 20.000,00 € Umsatz im Jahr, so viele Abmahnungen aussprechen kann. Hier besteht nach unserer Einschätzung ein Widerspruch zwischen dem erwirtschafteten Umsatz und der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen.

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Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Schäfer aus Pirmasens

Mittwoch, Januar 27th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg vor. Diese wird vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. F Schäfer aus Pirmasens. Abgemahnt wird wieder ein Anbieter bei www.ebay.de. Es geht um eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und um den angeblichen Verkauf von Plagiaten.

Diesmal wird ein Gegenstandswert von 30.000,00 € angesetzt. Es werden Kosten in Höhe von insgesamt 1.296,43 € gefordert.

Die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne Änderung unterzeichnet werden. Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € verlangt. In Anbetracht der 30-jährigen Gültigkeit entsprechender Unterlassungserklärungen sollte anwaltliche Beratung zu Hilfe gezogen werden.

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Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Schäfer aus Pirmasens

Dienstag, Januar 26th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg vor. Diese wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F. Schäfer aus Pirmasens. Frau Kerstin Stork betreibt die Internetseite zaehne-gesund.de und vertreibt angeblich Produkte für Zahnpflege. Sie mahnt einen eBay-Anbieter ab, der aus sicht von Frau Kerstin Stork keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in seiner Auktion enthalten hat. Auch würde, so behauptet Frau Stork, nicht über die im Angebotspreis enthaltene Mehrwertsteuer informiert werden. Es wird ein Gegenstandswert von 15.000,00 € angesetzt und eine Forderung in Höhe von 899,40 € geltend gemacht.

Pikant ist, dass Rechtsanwalt Dr. F. Schäfer aus Pirmasens Vorsitzender der „Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V.“, abgekürzt „Fair-E-Com“, ist www.fair-ecom.de. Er ist dort nach Aussage des Impressums 1. Vorsitzender. Unter der Rubrik „Informationen für Abmahner“ heißt es, dass der Verein aus Fachleuten besteht, die ein Gespür dafür haben, ob eine Abmahnung eventuell rechtsmissbräuchlich sein könnte?!

Wörtlich heißt es weiter:

„Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine begründete Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe gegenüber einem unserer Mitglieder ausgebracht werden soll. Es sollte aber zunächst geprüft werden, ob nicht evtl. eine für den Abgemahnten kostengünstige Lösung in Betracht kommt.“

Bei der Abmahnung von Frau Stork hat nach unserer Kenntnis der 1. Vorsitzende des Vereins Fair-E-Com diesen Grundsatz nicht umgesetzt.

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Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer

Montag, Januar 11th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg vor. Sie wird vertreten durch Herrn Dr. Schäfer aus Pirmasens.

In der Abmahnung wird behauptet, dass ein Angebot widerrechtlich als „privat“ gekennzeichnet ist. Dazu bemerkt Herr Dr. Schäfer in seiner Abmahnung:

„Ich habe Ihre Aktivitäten der letzten Wochen dauerhaft und gerichtsverwertbar gespeichert.“

Beanstandet wird, dass der Verbraucher nicht über sein einmonatiges Widerrufsrecht belehrt wird. Auch wird angeblich nicht über die Identität und die im Angebotspreis enthaltene Mehrwertsteuer belehrt.

Rechtsanwalt Dr. Schäfer setzt einen Gegenstandswert von € 15.000,00 an und fordert insgesamt Gebühren in Höhe von € 899,40. Es wird auch ein Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von € 943,60 von Herrn Dr. Schäfer gefordert. Entweder ist Frau Kerstin Stork Kleinunternehmerin oder die Mehrwertsteuer wurde unberechtigterweise geltend gemacht. Sollte Frau Kerstin Stork Kleinunternehmerin sein, ergeben sich aus unserer Sicht weitere Fragen, insbesondere die Frage, wie eine Kleinunternehmerin das finanzielle Risiko vielfacher Abmahnungen auf sich nehmen kann.

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Abmahnung Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer

Mittwoch, Dezember 9th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine aktuelle Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer vor. Es geht um angebliche Wettbewerbsverstöße beim Widerrufsrecht und angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Es wird ein Gegenstandswert von 15.000,00 € angesetzt und darüber hinaus die Mehrwertsteuer geltend gemacht. Rechtsanwalt Friedrich Schäfer fordert einen Betrag in Höhe von 899,40 € brutto.

Pikant ist, dass Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer gleichzeitig Präsident der Deutschen Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. ist. Der Widerspruch zwischen dem Abmahnverhalten und der Präsidentschaft bei dieser Gesellschaft ist sicherlich erklärungsbedürftig.

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