Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie - Die Fantastischen Vier
Abmahnungs-Stenogramm
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie - Die Fantastischen Vier
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Für Dich Immer Noch Fanta Sie – Die Fantastischen Vier (Album)
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschicken über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 856,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ von Die Fantastischen Vier
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt aktuell über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen das Album „Code B, Bela B.“ und das Album „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ von den Fantastischen Vier ab.
Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 856,00.