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Posts Tagged ‘Garantie’
Niedrigpreis-Garantie: Anbieter gaukeln Tiefpreise vor
Montag, April 30th, 2012Testsiegel: Geprüfter Service – Servicenote: „sehr gut“
Dienstag, April 17th, 2012Ein Kreditvermittler, der nach eigenen Angaben zu den größten Finanzdienstleistern Deutschlands gehört und sich auf „schwierige Fälle“ spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen im Internet unter Abbildung eines Siegels, in dem es hieß „Geprüfter Service, kostenlos Garantie geprüft 03/2011, Servicenote: ,sehr gut’“.
Hinsichtlich der mitgeteilten Bewertung des Unternehmens wurde in der Werbung weder eine Quelle für diese Untersuchung angegeben noch ein Hinweis darauf, wo das entsprechende Testergebnis veröffentlicht worden ist.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Form der Werbung, weil nach ihrer Auffassung die Quelle und der Ort der Veröffentlichung der Untersuchung zu den wesentlichen Angaben einer Werbung zählen, zu deren Mitteilung ein Unternehmer gegenüber Verbrauchern verpflichtet ist. Der Kreditvermittler lehnte die Abgabe der von der Wettbewerbszentrale geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ab und änderte das Siegel lediglich dergestalt, dass er auf den Begriff „Geprüfter Service“ verzichtet. Im Übrigen stellte er sich auf den Standpunkt, dass aus dem Gesamtzusammenhang der Werbung sich ergebe, dass es sich um eine Kundenzufriedenheitsuntersuchung handelt, die allerdings die Besonderheit aufwies, dass die mitgeteilten Ergebnisse oder Auszeichnungen der Kundenuntersuchung so nicht zu entnehmen waren.
Nachdem weder zu dem ursprünglichen Siegel noch zu dem geänderten Siegel eine außergerichtliche Einigung möglich war, erhob die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Frankenthal Unterlassungsklage mit dem Antrag, dem Kreditvermittler die Werbung mit den Siegeln zu untersagen (LG Frankenthal, Az. 2 HK O 168/11). Im Rahmen des Prozessverfahrens teilte der Kreditvermittler dann mit, dass er an einer streitigen Entscheidung des Rechtsstreites nicht interessiert sei. Er gab zu der Verwendung des Testsiegels eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dergestalt ab, dass er sich in Zukunft verpflichtet, nicht mehr mit der Abbildung eines Testsiegels zu werben, ohne gleichzeitig deutlich auf die Quelle für den in Bezug genommenen Test und/oder dessen Fundstelle hinzuweisen. Das Landgericht Frankenthal stellte mit Beschluss vom 29.03.2012 das Zustandekommen dieses Vergleiches fest, in dem sich der Kreditvermittler auch zur Tragung der gesamten Prozesskosten verpflichten musste. (F 5 0842/11).
Internet-Werbung für „AppleCare Protection Plan“ ist nach Auffassung des vzbv rechtswidrig
Dienstag, März 20th, 2012Die vom Computerhersteller Apple beworbene kostenpflichtige Garantie für seine Produkte kann Verbraucher in die Irre führen. Dieser Auffassung ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Unternehmen deshalb zusammen mit zehn anderen Verbraucherorganisationen aus ganz Europa abgemahnt hat. Der Grund: Apple wirbt im Internet für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsrechte hinzuweisen. Das Unternehmen hat bis zum 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten AppleCare Protection Plan. Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro. (weiterlesen …)
Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
Montag, August 22nd, 2011Uns liegt eine weitere Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln eV. vor. Beanstandet wird der Hinweis bei eBay „10 Jahre Garantie“. In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass nach § 477 BGB eine solche Garantieerklärung verschiedene ergänzende Hinweise enthalten muss, beispielsweise Angaben zum Inhalt der Garantie. Es wird eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung gefordert.
Garantie und Gewährleistung
Freitag, Mai 6th, 2011Rechtstipps für den Handel zu Garantie und Gewährleistung.
Bundesgerichtshof zur Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf
Dienstag, April 26th, 2011
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. April 2011 entschieden, dass die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen.
Die Parteien handeln mit Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Computerdrucker, die sie über das Internet im Wege des Versandhandels vertreiben. Der Beklagte bot auf seiner Internetseite Druckerpatronen mit dem Versprechen an, “3 Jahre Garantie” zu gewähren. Die Klägerin hat es als wettbewerbswidrig beanstandet, dass der Beklagte in der Werbung nicht angegeben hat, wie sich die Bedingungen des Eintritts des Garantiefalls darstellen und unter welchen Umständen der Verbraucher die Garantie in Anspruch nehmen kann. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat den Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, mit Garantien zu werben, ohne den Verbraucher ordnungsgemäß auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und das landgerichtliche Urteil wiederhergestellt. Gemäß § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB muss eine Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf enthalten, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner muss die Erklärung den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben nennen, die für deren Geltendmachung erforderlich sind. Unter eine Garantieerklärung fällt nur eine Willenserklärung, die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führt, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Warenbestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen. Die insoweit eindeutige Bestimmung des deutschen Rechts setzt freilich nur die europäische Richtlinie 1999/44/EG über den Verbrauchsgüterkauf um, die in diesem Zusammenhang – im Wortlaut mehrdeutig – davon spricht, dass “die Garantie” die fraglichen Informationen enthalten müsse. Der Bundesgerichtshof hat es indessen als unzweifelhaft angesehen, dass auch damit lediglich die Garantieerklärung und nicht die Werbung mit der Garantie gemeint ist.
Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 133/09
LG Bielefeld vom 20. März 2009 – 15 O 233/08
OLG Hamm vom 13. August 2009 – 4 U 71/09
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 19. April 2011
Abmahnung Roger Laube
Dienstag, Januar 4th, 2011Herr Roger Laube aus Berlin mahnt über die Kanzlei von Stein aus Berlin angebliche Wettbewerbsverstöße ab. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Roger Laube Inhaber eines Meisterbetriebs für Heizungs- und Sanitäranlagen ist. Abgemahnt wird die Formulierung “Garantie von 5 Jahren“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungseklärung und die Zahlung von 651,80 EUR.
Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist immer kritsich zu prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis und ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt.
Abmahnung Dieter Engl – Die nächsten Abmahnungen
Montag, Dezember 13th, 2010Heute erhielten wir zwei weitere Abmahnungen von Herrn Dieter Engl zur Kenntnis. Es ging wie erwartet um das Thema “Garantie“. Offensichtlich hat Herr Dieter Engl hier ein “Steckenpferd” gefunden.
Die Abmahnung kam wieder von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin.
Abmahnung Roger Laube
Mittwoch, Dezember 1st, 2010Herr Roger Laube mahnt bei eBay Mitbewerber wegen der Bezeichnung “Garantie” ab.
Weitere Abmahnung Dieter Engl durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage
Montag, November 22nd, 2010Uns liegt eine weitere Abmahnung von Herrn Dieter Engl vor. Die Abmahnung kam von der Kanzlei Gereon Sandhage. Wieder wird das Thema “Garantie” abgemahnt.
Abmahnung George A. Rauscher
Mittwoch, September 22nd, 2010Herr George A. Rauscher mahnt angebliche Wettbewerbsverstöße bei eBay ab. Es geht bei den Abmahnungen unter anderem um das Thema “Garantie“.
Garantieversprechen – notwendige Angaben – sonst droht Abmahnung
Donnerstag, August 19th, 2010Die Werbeaussage „Neu, 2 Jahre Garantie“ „Top Neuware mit 2 Jahren Garantie“ wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 31.05.2007 (Az: 52 O 254/07) für wettbewerbswidrig eingestuft. Eine derartige Werbeaussage zu einer Garantie genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Nach § 477 Nr. 1 und 2 BGB muss eine Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauches enthalten, sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind; ähnlich LG Hildesheim (Urt. v. 30.01.2007, Az: 3 O 387/06).
Die Werbung mit der Aussage „36 Monate Herstellergarantie“ wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17.04.2007 (Az: 15 O 262/07) für unzulässig erachtet. Es liegt ein Verstoß gegen die §§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 477 BGB vor.
Die Angabe “24 Monate Garantie” wurde durch das LG Berlin (Beschl. v. 02.08.2007, Az: 16 O 588/07, n.v.) für unzulässig erachtet, da diese Formulierung gegen § 477 BGB verstößt, wonach der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für eine Geltendmachung erforderlich sind, ebenso enthalten sein müssen, wie ein Hinweis auf die uneingeschränkt daneben bestehenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.
Eine Werbung mit dem Hinweis auf eine Garantie, ohne Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich zu machen, wurde durch das LG Hildesheim (Beschl. v. 05.11.207, Az: 11 O 65/07, n.v.) für wettbewerbswidrig erachtet.
OLG Hamburg: Abmahnung wegen Garantie
Dienstag, Februar 23rd, 2010Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26.11.2009 (Az.: 3 U 23/09) zu der Frage Stellung genommen, welche Qualität eine Garantieerklärung im Rahmen eines Verkaufes über eBay haben muss. Deutlich weist das Gericht darauf hin, dass bei einer unselbstständigen Garantie der Inhalt dem § 477 BGB genügen muss. Wörtlich heißt in dem Urteil:
„§ 477 Abs. 1 BGB ordnet an, dass eine Garantieerklärung einfach und verständlich abzufassen ist und Hinweise auf die unbeschadet der Garantie bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte, den Inhalt der Garantie und alle sonstigen für die Geltendmachung der Garantie wesentlichen Angaben enthalten muss.“
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der abgemahnt werden kann.
Abmahnung Garantie
Freitag, Oktober 16th, 2009Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 04.07.2008 (Az.: 6 W 54/08) darauf hingewiesen, dass bei einer Garantieerklärung die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ nicht ausreichend ist. Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 477 BGB im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern ist gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß. Der Verbraucher ist über die Einzelheiten einer Garantie aufzuklären und er muss den Hinweis erhalten, dass die Garantie die gesetzlichen Mängelrechte unberührt lässt.
Einstweilige Verfügung von Sony
Dienstag, September 8th, 2009Hier wird berichtet, dass Sony Deutschland gegenüber einem Internethändler eine einstweilige Verfügung aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten erwirkt habe. Gegenstand der Verfügung seien Angaben über die Garantiezeit, Vorteile des Gerätes sowie des Kundendienstes.
Werbung mit Garantien
Mittwoch, März 11th, 2009Eine Werbung mit dem Hinweis auf eine Garantie, ohne Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich zu machen, wurde durch das LG Hildesheim (Beschl. v. 05.11.207, Az: 11 O 65/07, n.v.) für wettbewerbswidrig erachtet.
Werbung mit begrenzter lebenslanger Garantie
Mittwoch, Februar 25th, 2009Das Landgericht Würzburg hat mit Beschl. v. 15.02.2007 (Az: 11 O 361/07) die folgende Werbeaussage für wettbewerbswidrig erachtet: “begrenzte lebenslange Garantie (in Deutschland gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften)”. Diese Aussage stelle eine Irreführung der Verbraucher dar (§§ 3, 5 UWG). Die Gewährung einer lebenslangen, d.h. über 30 Jahre hinausreichenden Garantie sei mit § 202 Abs. 2 BGB nicht vereinbar – ohne dass es darauf ankomme, ob die Garantie vom Verkäufer oder einem Dritten übernommen wird. Im Übrigen ist nicht klar, auf “wessen Leben” sich die Garantie bezieht (unter Hinweis auf OLG Frankfurt, 3 / 8 O 151/03). Durch den Klammerzusatz werde die Gefahr der Irreführung der Verbraucher nicht beseitigt.
Unzulässige Werbung mit Garantieangaben
Dienstag, Januar 27th, 2009Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 W 54/08, MIR 2008, Dok. 255) vom 04.07.2008 stellt die Werbeaussage mit dem Inhalt „24 Monate Garantie auf dieses Produkt“ einen Verstoß gegen § 477 Abs. 1 BGB und damit einen erheblichen Wettbewerbsverstoß i.S.v. den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wenn sie nicht die nach dieser Vorschrift notwendigen Angaben beinhaltet, insbesondere nicht den Hinweis auf die schon nach dem Gesetz bestehenden Verbraucherrechte und nicht den Hinweis darüber, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. § 477 Abs. 1 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar.
Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gem. den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden. Jedenfalls seit dem 12.12.2007 ist die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt UGP-Richtlinie 2005/29/EG) anzuwenden und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entsprechend Richtlinien-konform auszulegen. Hiernach werden nach Ansicht des OLG Frankfurt auch Geschäftspraktiken nach Vertragsschluss erfasst und damit auch eine wettbewerbsrechtliche Kontrolle der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ermöglicht. Über die wettbewerbsrechtliche Unwirksamkeit einer AGB-Klausel soll die kundenfeindlichste Auslegung entscheiden.
Der Verstoß stellt nach der Begründung des OLG Frankfurt auch keine bloße Bagatelle i.S.v. § 3 UWG dar. Insoweit reiche es aus, dass die Zuwiderhandlung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich zu beeinflussen. Diese Voraussetzung sei in der vorliegenden Konstellation schon deshalb erfüllt, weil die Anziehungskraft der Garantieerklärung merklich relativiert wäre, wenn dem Verbraucher zugleich mitgeteilt worden wäre, dass die Gewährleistungsfrist für das als „neu“ bezeichnete Kaufobjekt ohnehin zwei Jahre beträgt (unter Hinweis auf die §§ 438 Abs. 1 Nr. 3, 475 Abs. 2 BGB).














