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Posts Tagged ‘Gegenstandswert’

AG Elmshorn: Gegenstandswert von 30.000 Euro bei Filesharing unzulässig

Freitag, November 18th, 2011

Das Amtsgericht Elmshorn hat mit Urteil vom 19.01.2011 (Az.: 49 C 57/10) entschieden, dass ein in von 30.000 überhöht sei.

Eine abschreckende oder sanktionierende Wirkung komme der Streitwertbestimmung nicht zu. Bei der Bemessung sei lediglich der Einzelfall zu betrachten, wobei das Wertinteresse des Rechteinhabers und die Intensität der Rechtsverletzung eine bedeutende Rolle spielen.

Das Online-Stellen von 12 Titeln eines recht akuellen Albums beinhalte die Gefahr von höheren Download-Zahlen. Der Aspekt, dass es sich hier um einen erst- und einmaligen Verstoß handle, der zudem von kurzer Dauer war, sei aber auch bei der Bemessung zu berücksichtigen. Nach alledem erscheine ein von 2.000 vertretbar.

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Weiterhin Lady Gaga, The Fame, durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, August 13th, 2010

Nach wie vor mahnt die Kanzlei aus angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes” von ab. Der Rechteinhaber, die Universal Music GmbH, soll demnach festgestellt haben, das von der in der Abmahnung genannten Anschrift das entsprechende Album öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen, die allerdings mit einer Pauschalzahlung in von 1.200,- erledigt werden könne.

Höhere Vergleichszahlung gegenüber früherer Abmahnung

Gegenüber den in der letzten Zeit auch von der Kanzlei Rasch versandten Abmahnungen hinsichtlich einzelner Musikstücke wird hier eine höhere Vergleichszahlung gefordert. Schaut man sich die Argumentation der Universal Music GmbH an, so ist nicht ganz schnell eingängig, weshalb Unterschiede zwischen der angeblichen Verletzung an einem Album und der an einer Reihe von Einzelwerken oder auch nur einem Einzelwerk gemacht werden, denn es kommt dem Rechteinhaber ausweislich der Abmahungen wohl darauf an, dass der Abgemahnte es zukünftig unterlässt, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.

Weiterhin ist auch den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die vorlegen, zu entnehmen, dass die Gerichte nicht wirklich eine Bezifferung der Kosten nach der der Titel (seien es 10 oder 30) vornehmen, sondern schlicht schätzen und dies bei mehreren hundert Titeln sodann in anderer , als in den Fällen einzelner Verletzungshandlungen.

Feil Rechtsanwälte bieten bei Abmahnung

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene bestehen kann. Nur der Inhaber der darf danach entscheiden, welche Artikel mit der gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen in von 50.000 ), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Drohungen” Rasch Rechtsanwälte

Freitag, November 6th, 2009

In einer Beratungsangelegenheit versuchen die Rasch mit „Drohungen“, ihre den Abmahnungen stets beigefügten weiten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen durchzusetzen.

Wörtlich heißt es in einem Schreiben:

“Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass mit Ihrer auf den Gegenstand der Erstbegehung beschränkten Unterlassungs- und nur die Wiederholungsgefahr bezüglich dieser Musiktitel ausgeräumt ist. Für kerngleiche Rechtsverletzungen bleibt die Wiederholungs- und Begehungsgefahr nach wie vor bestehen, so dass im Falle einer weiteren Verletzungshandlung der volle Unterlassungsanspruch mit allen Kostenfolgen geltend gemacht werden kann, muss und wird. Dies wäre bei Abgabe der durch uns entworfenen nicht der Fall.“

Soll damit gesagt werden, dass die nächsten Abmahnungen ins Haus stehen?

Schön ist auch mal wieder die Berechnung hinsichtlich des Gegenstandswertes. Zum einen wird gern mal ein sportlicher von € 100.000,00 angenommen. Dies würde Rechtsanwaltskosten bei einer 1,3-fachen Gebühr in von € 1.780,20 bedeuten. Offensichtlich in Vorbereitung möglicher Nachfragen wird dann schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch auch unabhängig davon besteht, ob die Kosten bereits beglichen sind.

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Abmahnung U + C Rechtsanwälte

Dienstag, September 15th, 2009

In einem Beratungsmandat fordern die U + C Rechtsanwälte in der einen Betrag in von € 650,00. Nachdem unser Mandant eine modifizierte selbst abgegeben hat, wird nunmehr, da angeblich der Pauschalabgeltungsbetrag nicht angenommen wurde, insgesamt ein Betrag in von € 1.306,80 gefordert. Dabei berechnen sich nach Auffassung der U + C Rechtsanwälte die anwaltlichen auf Basis eines Gegenstandswertes von € 25.000,00.

Hier bestätigt sich, dass auch bei der Abgabe der modifizierten Handeln ohne anwaltliche Risiken in sich birgt. Die Abmahnanwälte sind schnell geneigt, bei Schreiben ohne anwaltliche Vertretung von den ursprünglichen Summen abzurücken und höhere Forderungen geltend zu machen.

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Streitwert – Keine einheitlliche Rechtsprechung

Mittwoch, März 4th, 2009

Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 28.03.2007 (4 W 19/07) ist bei durchschnittlich zu bewertenden Verletzungshandlungen hinsichtlich des Streitwertes ein Betrag von 30.000 € anzusetzen. Wegen des einstweiligen Verfügungsverfahrens und dem Umstand, dass es im zu entscheidenden Fall nur um einen von mehreren Wettbewerbsverstößen in einem größeren Gesamtkomplex ging, sah das OLG einen von 10.000 € als angemessen an.Nach dem Urteil des LG Münster vom 04.04.2007 (Az: 2 O 594/07, JurPC 118/2007) richtet sich die Berechnung des Kostenerstattungsanspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bei einer nach dem des Unterlassungsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG. Als Regelstreitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung ist in Hauptsacheverfahren grundsätzlich ein von 8.000 € angemessen.

Bei einfach gelagerten Angelegenheiten ist dieser nach § 12 Abs. 4 UWG auf etwa 4.000 € zu reduzieren (unfreie Rücksendungen).

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 15.03.2007 (Az: 52 O 88/07) den hinsichtlich nur einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht auf 7.500 € festgesetzt. Der Antragsgegner hatte nicht über eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung übe die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt.

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Streitwert – Gegenstandswert

Freitag, Februar 27th, 2009

Zur Bemessung der des Gegenstandswerts hat das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) ausgeführt, dass dieser nicht in Relation zum Wert der angebotenen Ware zu bestimmen ist. Bei der Klage des Wettbewerbers auf nach § 8 Abs. 2 UWG ist für den allein das Interesse des Klägers an der Verhinderung künftiger Verletzungshandlungen maßgeblich. Dabei sind als Faktoren unter anderem die “Gefährlichkeit” der zu unterbindenden Handlung, die Unternehmensverhältnisse der Beteiligten, die Intensität des Wettbewerbs der Parteien sowie die Auswirkungen und das Interesse an der Verhinderung künftiger gleichartiger Verletzungshandlungen zu berücksichtigen.

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Abmahnung electronicland24.de

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Beratungsmandates wurde uns eine der Firma zur Begutachtung vorgelegt. Darin wurde unserer Mandantschaft die angeblich wettbewerbswidrige Nutzung der Klausel „Unsere Angebote sind freibleibend” vorgeworfen. Als wurden € 10.000,00 angesetzt.

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Abmahnung Johann Friedrich Dirks e.K.

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Beratungsmandates wurde uns eine bezüglich Johann Friedrich Dirks e.K zur Begutachtung vorgelegt. Darin wurde unserer Mandantschaft die angeblich wettbewerbswidrige Nutzung der Klausel „Unsere Angebote sind freibleibend” vorgeworfen. Als wurden € 10.000,00 angesetzt.

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