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Posts Tagged ‘Gericht’

EuGH: Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Donnerstag, Oktober 27th, 2011

Nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, grundsätzlich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen. Bilden jedoch eine unerlaubte Handlung, eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens, so kann eine Person auch in einem anderen Mitgliedstaat vor dem des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, verklagt werden. So hat ein Betroffener bei Ehrverletzungen durch einen in mehreren Mitgliedstaaten verbreiteten Artikel in Printmedien für die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen den Herausgeber zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er die Gerichte des Staates anrufen, in dem der Herausgeber ansässig ist, wobei diese Gerichte für die Entscheidung über den Ersatz sämtlicher durch die Ehrverletzung entstandener Schäden zuständig sind. Zum anderen kann er sich an die Gerichte jedes Mitgliedstaats wenden, in dem die Veröffentlichung verbreitet worden ist und in dem das Ansehen des Betroffenen nach dessen Vorbringen beeinträchtigt worden ist. In diesem Fall sind die nationalen Gerichte jedoch nur für die Entscheidung über den Ersatz der Schäden zuständig, die in dem Staat verursacht worden sind, in dem sie ihren Sitz haben.

Der Bundesgerichtshof und das Tribunal de grande instance de Paris haben den Gerichtshof um Klärung ersucht, inwieweit diese Grundsätze auf Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte auf einer Website übertragbar sind.

Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Persönlichkeitsrechts-verletzung im Internet

 

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Abmahnung SKW Schwarz Rechtsanwälte – Hinweise Amtsgericht München

Freitag, August 5th, 2011

Das München hat in einer aktuellen der Rechtsanwälte deutlich gemacht, dass bei der ein Vergleich dringend angezeigt ist. Das München geht davon aus, dass § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz nicht anwendbar ist. Wörtlich heißt es dann weiter in den Ausführungen des Amtsgerichts München:

„Als Anschlussinhaber obliegen dem Beklagten, der bestreitet, dass er die Rechtsverletzung selber begangen hat, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Benutzung seines Internetanschlusses durch Dritte, da allgemein bekannt ist, dass bei der Verwendung des Internets Rechtsverletzungen – gerade im urheberrechtlichen Bereich – stattfinden können. Insoweit fehlt es an ausreichendem Sachvortrag.“

Das verweist darauf, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung völlig außer Verhältnis zu dem „relativ geringen Streitwert“ (so die Formulierung des Amtsgerichts) steht. Das sieht einen Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die Rechtsverletzung begangen hat, wenn sie über seinen Anschluss erfolgte.

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Nutzung eines fremden offenen WLAN strafbar?

Freitag, September 3rd, 2010

Das Wuppertal hat über die etwaige Strafbarkeit der eines fremden Funknetzwerks () entschieden:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/amtsgericht-wuppertal-entscheidet-keine-strafbarkeit-bei-nutzung-eines-fremden-offenen-wlan

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, kanzlei@recht-freundlich.de

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kein Indiz für Zugang einer Erklärung trotz “OK” auf Faxprotokoll

Dienstag, Mai 4th, 2010

Das hat am 24.03.2010, zum Aktenzeichen 11 K 57/10, entschieden, dass der Faxbericht auch trotz eines “OK- Vermerks” keine Beweis- oder Indizwirkung dahingehend hat, dass die in dem dargestellte dem Adressaten auch zugegangen ist.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100060089&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Wir halten diese Entscheidung für zumindest bemerkenswert.

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Gerichtsverfahren Verein für lauteren Wettbewerb gegen Media Markt

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Heute um 10.00 Uhr wird eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg in einem Verfahren des Vereins für lauteren Wettbewerb gegen Media Markt Hamburg-Nedderfeld verkündigt. Diesmal ist Media Markt in der Beklagten-Rolle und nicht als Abmahner unterwegs.

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