Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Tauschbörsen abgemahnt wird, muss bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung damit rechnen, dass er von einem Abmahnanwalt vor einem beliebigen deutschen Gericht verklagt wird. Schuld daran ist der sog. “fliegende Gerichtsstand”, der in § 32 ZPO normiert ist. Nach Ansicht der Abmahnanwälte sei der Gerichtsstand im Sinne von § 32 ZPO an jedem Ort begründet , an dem eine Internetseite bestimmungsgemäß abgerufen werden könne. Grundsätzlich ist hiergegen nichts einzuwenden, jedoch ist festzustellen, dass es mittlerweile gängige Praxis ist, Gerichte auszuwählen, die häufig im Sinne der Abmahnindustrie urteilen. Für Abmahnanwälte ist es daher sehr naheliegend, dass sie ihre Klagen dort einreichen, was wiederum jedoch zu einer Willkür in Filesharing-Verfahren führt.
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Posts Tagged ‘Gerichtsstand’
Gerichtsstand bei Filesharing-Verfahren
Dienstag, Oktober 25th, 2011Abmahnung AGB-Klausel – Gerichtsstand
Mittwoch, September 22nd, 2010Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17.04.2007 (Az: 15 O 248/07) für unzulässig erklärt. Eine solche Klausel verstößt gegen die §§ 307 Abs. 1 BGB und 38 ZPO; so auch LG Berlin, Beschl. v. 15.05.2007 (Az: 15 O 378/07) und LG Düsseldorf (Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06). Eine Gerichtsstandsklausel gegenüber Verbrauchern wurde durch das das LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.) für unzulässig angesehen.
Fliegender Gerichtsstand
Mittwoch, September 16th, 2009Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Verfahren deutlich gemacht (Az.: 31 C 1141/09-16), dass der fliegende Gerichtsstand bei Gerichtsverfahren über Filesharing nicht immer richtig ist. Die Kanzlei Kornmeier hatte versucht, ihren Anspruch vor dem Amtsgericht Frankfurt durchzusetzen. Dies sah das Frankfurter Gericht aber anders und verwies den Rechtsstreit nunmehr an das Amtsgericht Bochum.
Wir können in Anbetracht dieser aktuellen Entscheidung nur empfehlen, spezialisierte Beratungen in Anspruch zu nehmen, um möglichst Zahlungen zu vermeiden.
Abmahngefahr Gerichtsstandklauseln
Samstag, Februar 7th, 2009Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17.04.2007 (Az: 15 O 248/07) für unzulässig erklärt. Eine solche Klausel verstößt gegen die §§ 307 Abs. 1 BGB und 38 ZPO; so auch LG Berlin, Beschl. v. 15.05.2007 (Az: 15 O 378/07) und LG Düsseldorf (Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06).
Landgericht Hamburg: Kriterien für Rechtsmissbrauch
Montag, Februar 2nd, 2009Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 22.01.2009 (Az.: 408 O 218/07) Kriterien für einen Rechtsmissbrauch genannt. Hintergrund der Entscheidung war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen versandt hatte.
Das Landgericht verweist darauf, dass die Wahl des Gerichtsstandes ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein kann. Der Abmahner hatte die jeweiligen Verletzer immer vor besonders weit entfernten Gerichten in Anspruch genommen. Dies erschwert aus Sicht des Gerichts die Rechtsverteidigung.
Wörtlich heißt es: “Diese Fälle zeigen ein Muster, dass die Rechtsmissbräuchlichkeit indiziert.”













