Die Kanzlei Kornmeier und Partner versendet Abmahnungen im Auftrage der Embassy of Music GmbH.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/embassy-of-music-gmbh-mahnt-ueber-kornmeier-und-partner-ab
Die Kanzlei Kornmeier und Partner versendet Abmahnungen im Auftrage der Embassy of Music GmbH.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/embassy-of-music-gmbh-mahnt-ueber-kornmeier-und-partner-ab
Die Embassy of Music GmbH mahnt den Titel “Ian Carey – Get Shaky” durch die Kanzlei Kornmeier & Partner ab.
Wir beobachten in der Praxis, dass verschiedenste Chart Container bei Abmahnungen betroffen sind. Eine der eher seltenen Chart Container sind die „Germany’s Next Topmodel 2010 – Official Catwalk Hits“. Dieser Chart Container enthält den Titel „Get Shaky“ von Ian Carey. Dieser Titel wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt.
Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „Get Shaky“ von Ian Carey abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.
Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.
Auch die Bravo Hits 68 werden nach wie vor abgemahnt. Unter anderem die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH den Titel „Ian Carey – Get Shaky“ ab.
Von den BRAVO Hits 68 wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH abgemahnt. Aktuell geht es um das Lied „Get Shaky“ von Ian Carey. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus März 2010 stammen.
Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00. Damit sollen Schadensersatzleistungen, Kosten für das Abmahnschreiben und sonstige Aufwendungen ersetzt werden. Interessant ist die Position „Technikkosten“, die angeblich der Firma Ministry of Sound entstanden sind. Wie häufig bei den Informationen bei Abmahnungen wird nicht weiter aufgeschlüsselt, was mit den „Technikkosten“ gemeint ist.
Daher sollte auf jeden Fall vor Unterschrift und Zahlung eine anwaltliche Prüfung der Einzelheiten der Abmahnung erfolgen.