Die NAVTEQ GmbH mahnt über die Kanzlei Graf von Westphalen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Kartenausschnitten ab.
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Abmahnung Navteq GmbH durch Kanzlei Graf von Westphalen
Donnerstag, Juni 9th, 2011Abmahnung „Korbiklaani-Karkelo“ für DigiProtect
Samstag, November 14th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Firma DigiProtect vor. Diesmal wird sie vertreten durch die Kanzlei Schalast & Partner. Es geht um die Tonaufnahme Korbiklaani-Karkelo. Beigefügt ist ein Beschluss des Landgerichts Köln. Dieser wurde aber nicht durch die Kanzlei Schalast & Partner erwirkt, sondern durch die Rechtsanwälte Graf von Westphalen.
Von unserem Mandanten wird ein Betrag in Höhe von € 480,00 gefordert.
Es wäre schon interessant, zu wissen, nach welchem Schlüssel welche Kanzlei mit welchen Aufgaben beauftragt wird. Hier scheint es mittlerweile einen bunten Mix zu geben. Die eine Kanzlei beantragt einen Beschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG, die andere Kanzlei schickt?? dann die Abmahnung.
Abmahnung ATB-Future Memories
Mittwoch, Oktober 28th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Firma DigiProtect überreicht. Abgemahnt wird der Tonträger „ATB-Future Memories“. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Graf von Westphalen ausgesprochen. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe € 480,00. Diese setzen sich aus einer 0,9 Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Höhe von € 437,40 und weiteren Kosten zusammen. Deutlich wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Betrag in Höhe von € 480,00 kein Schadensersatz ist.
Aus dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass auf einen Schadensersatzanspruch verzichtet wird. Möglicherweise droht hier weiterer unerwünschter Schriftverkehr in der Form, dass anschließend im Nachgang zu der Abmahnung noch ein Schadensersatzanspruch von DigiProtect geltend gemacht wird.
Auffällig ist auch, dass im Rahmen der Abmahnung nicht das Landgericht genannt wird, das den Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG erlassen hat.
Abmahnung Graf von Westphalen
Freitag, Oktober 16th, 2009Wir erhielten in einer Beratungsangelegenheit der Firma DigiProtect bezüglich des Werkes „Private Fetish – Booted Sexy Bitches“ ein bemerkenswertes Schreiben der Kanzlei Graf von Westphalen. Am letzten Freitag um 17.39 Uhr ging in unserer Kanzlei ein Fax ein, mit dem unter Fristsetzung bis Freitag unsere Mandantschaft zur Zahlung aufgefordert wurde. Offensichtlich ist das Vertrauen der Abmahnanwälte in die Schnelligkeit des Online-Bankings am Freitagabend ungebrochen.
Offensichtlich führt doch die Menge der Akten, die die Firma DigiProtect u.a. bei der Kanzlei Graf von Westphalen platziert, zunehmend zu Abwicklungsproblemen. Anders lässt sich ein solches Schreiben wohl nicht deuten.













